VIN

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Moderator: Gerry

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Partisan
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VIN

Beitrag von Partisan »

kann es eine FL mit der VIN 52FL411xx geben? Nach all dem, was ich gelesen habe nicht.
Weiß jemand genaues oder kann das bestätigen?

Gruß
Jens
Zuletzt geändert von Partisan am 04.05.2017, 07:31, insgesamt 1-mal geändert.
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wanted
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Re: VIN

Beitrag von wanted »

...habe mich lange nicht mehr damit beschäftigt,
...müßte die VIN im hinteren Teil 4stelling sein, anlog der Stückzahl ...

Production Totals 1952
Model FS: 186
Model FL: 5554
Model EL: 918
Model ES: 42

Q: Rick Conner

kann morgen nachschauen was der "Papst" dazu schreibt - falls Du es nicht schon selbst dort nachgelesen hast
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Partisan
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Re: VIN

Beitrag von Partisan »

"Gerst" schreibt Gesamtproduktion 1952 17250 Stück.

Ich habe nicht rausbekommen, ob die lfd. Nummern nach Jahr oder modellbezogen sind.

Fünfstellig kann schon sein, aber über 41.000 :shock:
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holzlenker
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Re: VIN

Beitrag von holzlenker »

Servus Jens,

vielleicht wurde bei der "Wiederzulassung alter Rahmen" lustig weiter gestempelt...

Sollen ja angeblich mehr Starrahmen unterwegs sein als hergestellt wurden.

Der Mytos lebt!

Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
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Partisan
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Re: VIN

Beitrag von Partisan »

Der Vorteil der Schnäppchenjagd ist, dass man davon nicht dümmer wird.

Nehmen wir mal Folgendes an:

Irgendwann in den Siebzigern hat jemand in einen Motorblock eine erfundene Nummer (52FL4xxxxx) eingeschlagen oder ein Mopped mit erfundener Nummer aus den Staaten geholt. Die Zulassungsstelle hat die Nummer auf den Rahmen übertragen und ordentliche deutsche Papiere ausgestellt. Damit wäre eine amtlich bestätigte Fälschung seit Jahrzehnten unterwegs.
Selbst wenn es die Nummer bereits gab und das Original nicht mehr existiert merkt das niemand.
Was aber, wenn jemand feststellt, dass die Motornummer gar nicht von Harley vergeben sein kann. Da an den Zahlen die Serifen fehlen und die „4“ oben geschlossen ist, was es seit 1944 angeblich so nicht mehr gab? Weiterhin der Rahmen auf den ersten Blick aus dem Jahr 1952 stammt, alle eindeutigen Erkennungszeichen aber „Reparaturen“ oder Änderungen zum Opfer fielen.
Dann könnte es für den Besitzer eng werden. Oder?

Wenn die Motornummer stimmen würde/könnte, dann könnte es sich auch um einen Ersatzmotor handeln, in welchen die Nummer übertragen wurde. Dann nach Deutschland importiert und zugelassen. Gut, wenn man die Fahrzeughistorie in einem solchen Fall belegen kann, wenn nicht, hat man wohl auch schlechte Karten, obwohl alles rechtens wäre.

Wie auch immer... die Jagd geht weiter.

Gruß
Jens
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wanted
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Re: VIN

Beitrag von wanted »

Nach Rick Conners
war die Gesamtproduktion aller Typen 1952
14318.
E + F (eine Gruppe, s.u.) waren zusammen 6700.

Lt Bruce Palmer (neue Auflage 2014, S.6)
wurden die Motornummern (echte VIN, also Rahmennummer eh erst ab 1970) in Analogie der Produktionszahlen vergeben. Die Typen wurden in Gruppen geordnet.
Z.B. alle OHV (E und F Modelle) waren eine Gruppe, hierin gibt es keine doppelten Nummern (fortlaufende Produktionsnummern).
Die Motornummern starten je Gruppe bei 1001.

Demnach bedeutet das, es kann max nur eine 52FL7700
(oder 52FS7700 oder 52EL7700 oder 52ES7700 geben - es gibt keine zweite OHV mit derselben Produktiosnnummer, alle OHV eine Gruppe, s.o.).
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Partisan
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Re: VIN

Beitrag von Partisan »

Moin Andreas,

gib mal bei googel "VIN Panhead" ein , gehe auf Bilder und wundere Dich.

Gruß
Jens

Es ist schon lustig, was die Fachleute in Ihren Büchern so schreiben. Ich sollte mein Geld für diese Literatur zurück verlangen.
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wanted
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Re: VIN

Beitrag von wanted »

welche Literatur hast/meinst Du?

...auch diesem hier würde ich trauen, chris haynes:

http://vintageamericanmotorcycles.com/v ... ?g2_page=5

Deiner Empfehlung entsprechend habe ich mal schnell gegoogelt und das hier auf die Schnelle gefunden:

http://www.jockeyjournal.com/forum/show ... hp?t=73603

Nach allem was ich bis heute gesehen und gelesen habe, halte ich Nummern mit 4 digits nach der Modellbezeichnung für diese frühen BJ als org. ( ...wer von uns war beim Einschlagen dabei?).
... im Abgleich mit den verschiedenen Quellen für mich bislang plausibel und verbindlich.
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Pan-Sven

Re: VIN

Beitrag von Pan-Sven »

Moin, dann habe ich wohl ein " Sondermodell " !! :D
Bild-633.jpg (144 KB)
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Partisan
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Re: VIN

Beitrag von Partisan »

wanted hat geschrieben:
...auch diesem hier würde ich trauen, chris haynes:

http://vintageamericanmotorcycles.com/v ... ?g2_page=5
Das ist auch sehr intessant!
Im "Plamer" steht, dass Harley bis 1944 eine "4" (Schlagzahl) verwendet, die oben geschlossen war. Nach 1944 ist die "4" oben offen. Wenn man sich nun die Bilder von den Motornummern anschaut, stimmt das zum überwiegendem Teil, aber halt nicht immer.
Ist das mit der "4" nun ein eindeutiges Erkennungszeichen oder nur ein weiterer Mythos?

Große Verwirrung kommen bei den Ersatzgehäusen auf, da gibt es dann wohl nix mehr, was auf die Originalität schließen lässt.
Ich frage mich, ob jemand einem sein Mopped streitig machen kann, wenn es schon vor Jahrzehnten mit "gefälschter" Nummer eine Zulassung in Deutschland bekommen hat.
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Christian
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Re: VIN

Beitrag von Christian »

Partisan hat geschrieben: Ich frage mich, ob jemand einem sein Mopped streitig machen kann, wenn es schon vor Jahrzehnten mit "gefälschter" Nummer eine Zulassung in Deutschland bekommen hat.
Hi Partisan,

ich denke schon, und möchte das mit ein paar Indizien begründen:

1.) Weil eine gefälschte Nummer auch immer ein Merkmal für Urkundenfälschung sein kann. Die Urkunde ist als nicht ausgestellt zu betrachten, hat keine rechtsverbindliche Wirkung (Zulassung) ==> Nicht gültig.

2.) Weil mittels einer gefälschten Nummer ein Verwaltungsakt (KBA-Freigabe, Zulassung) erschlichen wurde, den es sonst nicht gegeben hätte. Hier greift m.E. der Grundsatz der arglistigen Täuschung (ein Begriff aus dem Privatrecht, den es m.W. aber auch im für diesen Fall zuständigen Verwaltungsrecht gibt). Folge: Verwaltungsakt ist als nicht gegeben zu betrachten. ==> Es existiert gar keine KBA-Freigabe / Zulassung, diese sind ersatzlos zu annullieren.

3.) Weil außerdem die Möglichkeit besteht, dass ein gestohlenes Motorrad umfrisiert wurde. Damit ergibt sich das Problem des Eigentumserwerb: An gestohlenen Sachen kann nach deutschem Recht kein Eigentum erworben werden, auch nicht mit gutgläubigem Erwerb. ==> Der Käufer ist lediglich Besitzer, der dem tatsächlichen Eigentümer (sofern dieser ermittelbar ist) die Sache umgehend herausgeben muss, ohne eigene Ansprüche stellen zu können.

Nun könnte man den Einwand machen, dass man das ja alles damals nicht gewusst habe. Nichtwissen bedeutet allerdings nur, kein Verschulden daran zu haben (was eine strafrechtliche Verfolgung ausschließt), schließt aber nicht das Vertretenmüssen aus, was bedeutet, die Sache dem Eigentümer zurückzugeben und die damit verbundene Aufhebung von Verwaltungsakten zu erleiden.

Das Motorrad kann zwecks Herausgabe an den ursprünglichen Eigentümer beschlagnahmt werden. Sollte dieser nicht bekannt sein, so ist das Motorrad zu verwahren und der tatsächliche Eigentümer per öffentlichem Aushang zu ermitteln. Abschließend kann das Motorrad im Falle der Nichtfeststellung des tatsächlichen Eigentümers zu Gunsten der Staatskasse öffentlich versteigert werden, damit dem Staat die Auslagen, welche durch die Beseitigung des Rechtsschadens entstanden sind erstattet werden.

Also immer die Finger davon lassen!

Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

Kicker rules!
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