Hallo zusammen,
habe mal wieder eine Frage. Ist Abblendlicht vorgeschrieben bei einer 1950 er Zulassung? Kennt sich da jemand aus?
Mich würde auch interessieren ob eine Nummernschildbeleuchtung vorgeschrieben ist.
Abblendlicht Notwendig für TÜV
Moderator: Gerry
- SuperGauzy
- Beiträge: 3475
- Registriert: 30.01.2007, 14:27
- Wohnort: Bielefeld
Re: Abblendlicht Notwendig für TÜV
Beides Vorschrift!
Vielleicht hast du aber auch was verwechselt!?
Als Abblendlicht bezeichnet man das ganz normale Licht, welches man immer eingeschaltet haben muss. Fernlicht (auch vorgeschrieben) ist das, welches dich bzw. entgegenkommende Fahrer blendet. Standlicht (nicht vorgeschrieben) ist einen kleine Glühlampe im Refektor, die nur ein wenig vor sich hinglimmt, damit du dein Fahrzeug am Stranßenrand parken kannst und es nachts nicht übersehen wird.
Vielleicht hast du aber auch was verwechselt!?
Als Abblendlicht bezeichnet man das ganz normale Licht, welches man immer eingeschaltet haben muss. Fernlicht (auch vorgeschrieben) ist das, welches dich bzw. entgegenkommende Fahrer blendet. Standlicht (nicht vorgeschrieben) ist einen kleine Glühlampe im Refektor, die nur ein wenig vor sich hinglimmt, damit du dein Fahrzeug am Stranßenrand parken kannst und es nachts nicht übersehen wird.
SuperGauzy

Re: Abblendlicht Notwendig für TÜV
Ja sorry meinte Fernlicht. Geht mir halt um den Schalter am Lenker.
Und Nummernschild Beleuchtung ist Pflicht aber Blinker nicht? Das versteh mal einer🤔😂
Und Nummernschild Beleuchtung ist Pflicht aber Blinker nicht? Das versteh mal einer🤔😂
Re: Abblendlicht Notwendig für TÜV
Hallo
Guckst du.https://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Oldti ... _43141.pdf
Wenn ich mich richtig erinnere,brauchst du nicht zwingend den Schalter am Lenker.
Kollege macht das mit dem rechten Fuß,an der Raste.
Bei meinem Firebird Bj 68 schalte ich auch mit nem Fußschalter.
Und wenn du anhand der Schalter Stellung erkennen kannst was geschaltet ist brauchst du meine ich, auch keine Fernlichtkontrolleuchte.
Bei nem Fußschalter evtl. etwas schwierig.
Klaus
Guckst du.https://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Oldti ... _43141.pdf
Wenn ich mich richtig erinnere,brauchst du nicht zwingend den Schalter am Lenker.
Kollege macht das mit dem rechten Fuß,an der Raste.
Bei meinem Firebird Bj 68 schalte ich auch mit nem Fußschalter.
Und wenn du anhand der Schalter Stellung erkennen kannst was geschaltet ist brauchst du meine ich, auch keine Fernlichtkontrolleuchte.
Bei nem Fußschalter evtl. etwas schwierig.
Klaus
-
Hallertauer
Re: Abblendlicht Notwendig für TÜV
Hallo Leute,
wenn man es sich genau überlegt : Andere Sorgen haben wir derzeit sonst nicht in unserem Land !
Abblendlichtkontrollleuchte das Wort allein, ist schon typisch Deutsch !
Sorry, aber ich hadere gerade mit meinem Verstand...
( Bin 50+ und Biologisch nicht Abbaubar ).

wenn man es sich genau überlegt : Andere Sorgen haben wir derzeit sonst nicht in unserem Land !
Abblendlichtkontrollleuchte das Wort allein, ist schon typisch Deutsch !
Sorry, aber ich hadere gerade mit meinem Verstand...
( Bin 50+ und Biologisch nicht Abbaubar ).
Re: Abblendlicht Notwendig für TÜV
Also mit dem "Biologisch nicht Abbaubar" wäre ich mit ja nicht so sicher.
Alles eine Frage der Zeit.
Gruß, Mattes
(der inzwischen auch eine 6 vor dem Komma hat)
Sorry für Offtopic
Alles eine Frage der Zeit.
Gruß, Mattes
(der inzwischen auch eine 6 vor dem Komma hat)
Sorry für Offtopic