Hallo Leute!
Ich brauch mal Eure Hilfe und einen Rechtsverdreher will ich nicht fragen. da bezahlt man ja schon für den Guten-Morgen-Gruß:
Ich habe letzten Sommer einen Opel Astra Caravan gekauft. Wenige Wochen später ist im Spanienurlaub die Klimaanlage verreckt und wurde von einem Opel-Vertragshändler in Spanien ausgewechselt.
Weitere Macken:
Stoßdämpfer der Heckklappe funktionslos, im Herbst.
Thermofühler am Motor defekt, im Herbst.
Dachreling undicht, Wasser lief ins Auto, im Winter.
Ein Bekannter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten von dem Händler der mir den Wagen verkauft hat getragen werden müssten. Stichpunkt Gewährleistungshaftung oder so. Der Händler meint, das gälte nur bei gravierenden Schäden. Die Klimaanlage (Kosten 500 Euro) wären eine Bagatelle, dabei hat der Wagen nur 2.200 Euro gekostet. Klar, das der Händler das nicht übernehmen will, damit wäre das ein Verlustgeschäft für ihn.
Hat jemand von Euch Ahnung, was korrekt ist?
Gruß, Christian
Händler will Kosten nicht übernehmen
Moderator: Gerry
Händler will Kosten nicht übernehmen
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Re: Händler will Kosten nicht übernehmen
hallo christian,
wenn du als privatperson von einem händler einen gebrauchten pkw kaufst, hast du für mindestens ein jahr ansprüche auf mängelgewährleistung.
das bedeutet, dass der händler einen mangel an dem pkw auf eigene kosten beseitigen muss, wenn du nachweisen kannst, dass dieser mangel bereits bei übergabe des pkw vorhanden war und nicht erst entstanden ist, nachdem du eigentümer geworden bist (da wird häufig das problem liegen).
zu beachten ist in jedem fall, dass du zunächst den händler selbst zur beseitigung des mangels auffordern musst. du kannst also (grundsätzlich) nicht einfach in eine fremde werkstatt gehen, den wagen dort reparieren lassen und von dem händler dann erstattung deiner reparaturkosten verlangen. wie er den mangel behebt, ist seine sache. er muss beispielsweise bei einem acht jahre alten auto mit kaputter lima nicht etwa eine neue lima einbauen, sondern kann auch eine gebrauchte, aber funktionierende lima verwenden.
gruß philipp
wenn du als privatperson von einem händler einen gebrauchten pkw kaufst, hast du für mindestens ein jahr ansprüche auf mängelgewährleistung.
das bedeutet, dass der händler einen mangel an dem pkw auf eigene kosten beseitigen muss, wenn du nachweisen kannst, dass dieser mangel bereits bei übergabe des pkw vorhanden war und nicht erst entstanden ist, nachdem du eigentümer geworden bist (da wird häufig das problem liegen).
zu beachten ist in jedem fall, dass du zunächst den händler selbst zur beseitigung des mangels auffordern musst. du kannst also (grundsätzlich) nicht einfach in eine fremde werkstatt gehen, den wagen dort reparieren lassen und von dem händler dann erstattung deiner reparaturkosten verlangen. wie er den mangel behebt, ist seine sache. er muss beispielsweise bei einem acht jahre alten auto mit kaputter lima nicht etwa eine neue lima einbauen, sondern kann auch eine gebrauchte, aber funktionierende lima verwenden.
gruß philipp
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Re: Händler will Kosten nicht übernehmen
Hallo Phillip!
So ähnlich habe ich mir das auch gedacht.
Hinzu kommt aber doch auch noch, dass bei einem Kauf beim Händler für die ersten 6 Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr besteht, d.h. in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag und der Händler muss das Gegenteil beweisen.
Wie sieht das mit der Kostenübernahme aus, wenn ich in Spanien, ca. 2.000 Kilometer vom Händler entfernt mit einem Schaden wie dem meinen (Kupplung der Klimaanlage defekt, Gefahr eines Zahnriemenrisses mit der Folge eines kapitalen Motorschadens) stehe?
Muss ich dann den Händler fargen, ob er selber die Reparatur vornehmen will? Das wäre doch kompletter Blödsinn.
Gruß, Christian
So ähnlich habe ich mir das auch gedacht.
Hinzu kommt aber doch auch noch, dass bei einem Kauf beim Händler für die ersten 6 Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr besteht, d.h. in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag und der Händler muss das Gegenteil beweisen.
Wie sieht das mit der Kostenübernahme aus, wenn ich in Spanien, ca. 2.000 Kilometer vom Händler entfernt mit einem Schaden wie dem meinen (Kupplung der Klimaanlage defekt, Gefahr eines Zahnriemenrisses mit der Folge eines kapitalen Motorschadens) stehe?
Muss ich dann den Händler fargen, ob er selber die Reparatur vornehmen will? Das wäre doch kompletter Blödsinn.
Gruß, Christian
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- SuperGauzy
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Re: Händler will Kosten nicht übernehmen
frag doch mal beim ADAC nach. die haben doch da experten die sich mit sowas auskennen. wahrscheinlich ist der spass sogar für lau!?
SuperGauzy

Re: Händler will Kosten nicht übernehmen
Um Abmahnungen vorzubeugen sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich bei den Beiträgen zu diesem Thema UM KEINE RECHTSBERATUNG sondern um die persönliche Meinungen zur Fragestellung handelt!!!
Leute....bringt mich doch mit solchen Themen nicht so ins Schwitzen! Nehmt´s mir nicht krumm - aber ich sperre den Beitrag an dieser Stelle.
Gerry
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