Ist das so noch aktuell ?
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... otorrädern
Eingetragen ist bei mir:
Tag der Erstzulassung 1.7.1980
Standgeräusch db (A) 101
Fahrgeräusch db (A) 84
Nach diesem Bericht müssten bei meiner noch 21 dB(A) hinzuaddiert werden.
also 122 und 105 darf sie bei der Messung haben+ Tolleranz.
richtig verstanden oder alles durcheinander gebracht oder nicht mehr aktuelle Gesetzgebung ?
Mist,bekomme den Link her nicht rein.
Gebt ihn einfach bei google ein.
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... otorrädern
Regeln und Verordnungen
Geräuschgrenzwerte bei Motorrädern
06. Juni 2013 Red. OLDTIMER MARKT
Wie laut ist zu laut?
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Da für viele ältere Motorräder keine Original-Auspuffe mehr lieferbar sind, besteht oft die Notwendigkeit, alte Anlagen
aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer. Was passiert, wenn man damit
in eine jener Polizeikontrollen mit mobilem Lautstärkeprüfstand gerät, die vor allem auf beliebten Motorradstrecken immer häufiger durchgeführt werden?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen. Weicht der Ist- vom Sollwert ab, gilt dies als Indiz für ebenfalls erhöhte Fahrgeräuschwerte und Manipulationen am Fahrzeug.
Bis Baujahr 1951 sind die Grenzwerte eher lasch
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge. Die Messentfernung betrug 20 Meter, wobei der Motor im Stand auf Maximaldrehzahl gebracht und in der Vorbeifahrt bei 50 km/h und getretener Bremse voll beschleunigt wurde.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt. Strengere Grenzwerte folgten in immer kürzeren Abständen.
Von DIN-Phon und Dezibel
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut. Womit die eingangs gestellte Frage geklärt wäre, was passiert, wenn man mit einem alten Dampfhammer in eine Geräuschkontrolle gerät.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wunderts - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.
1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Toleranz für alte Messmethoden
Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen.
Würde das Messgerät 105 dB(A) bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl anzeigen, wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A).
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Mit dem Rechenexempel am Beispiel der Honda und einem Lautstärkemessgerät haben Sie das nötige Rüstzeug zur Eigenkontrolle. Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an. Geräuschmess-Apps fürs Smartphone sind zwar billiger aber auch nur bedingt genau.
Auch Eigenbauanlagen sind eintragungsfähig
Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene
Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden. Für die Feststellung der Geräuschwerte verlangen die Überwacher zwischen 100 und 300 Euro - ein nicht
ganz billiges Unterfangen.
Zu guter Letzt sehen die Vorschriften eine Leistungsmessung vor, die ab etwa 50 Euro aufwärts zu Buche schlägt. Eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig. Sorgt der neue Auspuff indes für eine Leistungsspritze von mehr als fünf Prozent, liegt es wiederum im Ermessen des Sachverständigen zu beurteilen, ob Fahrwerk und Bremsen den Zuschlag verkraften - doch das ist ein anderes weites Feld...
Geräuschgrenzwerte Bj. und deren richtige Messmethode
Moderator: Gerry
Re: Geräuschgrenzwerte Bj. und deren richtige Messmethode
Sind die Standgeräusche nicht mit N gekennzeichnet gibt es keine 21 Extra-dB(A) 
MfG
Bruno d.E.
Bruno d.E.
Re: Geräuschgrenzwerte Bj. und deren richtige Messmethode
Bei einer Kennzeichnung mit „D“ werden die 21 dB ebenfalls addiert!
D wurde verwendet bis 1966 und steht für DIN Phon.
Zusätze in den Fahrzeugpapieren
D: steht für ’DIN-Phon’ bei Erstzulassungen bis 13.09.1966 (kann mit Dezibel-skalierten Meßgeräten nach damaligen Methoden gemessen werden)
N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)
P: Bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.
E: steht für ’EG-Richtlinie
Gruß,
Christoph
D wurde verwendet bis 1966 und steht für DIN Phon.
Zusätze in den Fahrzeugpapieren
D: steht für ’DIN-Phon’ bei Erstzulassungen bis 13.09.1966 (kann mit Dezibel-skalierten Meßgeräten nach damaligen Methoden gemessen werden)
N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)
P: Bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.
E: steht für ’EG-Richtlinie
Gruß,
Christoph
Re: Geräuschgrenzwerte Bj. und deren richtige Messmethode
Danke für die ausführliche Erläuterung.
Am besten auf Zettel kopieren und mit sich führen.
So kann man die Bullizei belehren und nicht umgekehrt (sofern man reinen Gewissens ist, das der eigene Auspuff die Kontrolle besteht).
Gilt ähnlich auch für die 2.Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19.3.1990 in Verbindung mit der ersten Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung vom 22.12.1992 bezüglich des Tragens von "amtlich genehmigten Schutzhelmen", die dann in "geeignet" umgeändert wurden.
Man sollte die Bullizisten nur sehr akademisch und juristisch gelehrt besoffen machen.
Dann wird auch der eifrigste Knöllchenschreiber unsicher.
Voraussetzung auch hier, der Helm ist wirklich fürs Motorradfahren gebaut. Also mit Schlagverzehreinrichtung. Die idiotischen Braincabs sind das eindeutig nicht. Viele Halbschalen aber schon.
Am besten auf Zettel kopieren und mit sich führen.
So kann man die Bullizei belehren und nicht umgekehrt (sofern man reinen Gewissens ist, das der eigene Auspuff die Kontrolle besteht).
Gilt ähnlich auch für die 2.Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19.3.1990 in Verbindung mit der ersten Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung vom 22.12.1992 bezüglich des Tragens von "amtlich genehmigten Schutzhelmen", die dann in "geeignet" umgeändert wurden.
Man sollte die Bullizisten nur sehr akademisch und juristisch gelehrt besoffen machen.
Dann wird auch der eifrigste Knöllchenschreiber unsicher.
Voraussetzung auch hier, der Helm ist wirklich fürs Motorradfahren gebaut. Also mit Schlagverzehreinrichtung. Die idiotischen Braincabs sind das eindeutig nicht. Viele Halbschalen aber schon.
Wenn Du deine Träume nicht in die Tat umsetzt, kannst Du auch irgentein Gemüse sein - - - ein Kohlkopf - - ein Kohlkopf! (Burt Munro)
1977er HD FLH
1977er HD FLH
Re: Geräuschgrenzwerte Bj. und deren richtige Messmethode
Belehren hört sich so Schulmeisterlich an, das mögen die Blaukittel nicht gern, aber ich würde höflich aber bestimmt auf die vor Ort von denen durchgeführte Messung hinweisen.So kann man die Bullizei belehren und nicht umgekehrt (sofern man reinen Gewissens ist, das der eigene Auspuff die Kontrolle besteht).
Bei dem unübersichtlichem Regelwerk und den vielen unterschiedlichen Vorschriften sollte es dann bei einem Knöllchen eigentlich kein Problem sein denen irgendwelche Regelwiedrigkeiten bei der Messung vorzuwerfen oder nachzuweisen.
Allerdings habe ich noch nie eine solche Verkehrskontrolle erlebt, ich fahre seit 1971...
Mag an meiner bisherigen Streckenwahl liegen, ich sollte daran arbeiten, weil mir diese Erfahrung noch fehlt
Re: Geräuschgrenzwerte Bj. und deren richtige Messmethode
Nachdem ich jetzt , wegen einer Eintragung den Brief vorlegen musste, habe ich da nach zig Jahren auch mal wieder reingeschaut.
Da ist Standgeräusch ausgenullt und unten dann zusätzlich eingetragen 101P.
Also wohl nach neuer Messmethode.
Der Witz ist, in meinem alten Fahrzeugschein stand da nix von 101P im Anhang.
Sondern nur wie üblich unter Nummer.... 101db (A)
Und einen Polizisten in einer Kontrolle zu belehren oder auf etwas hinzuweisen, ist kein guter Gedanke, dann fangen die erst recht an zu suchen.
Besser ist da ,die Schnauze zu halten.
Und dann bei der Vorführung beim Tüv über die richtige Messmethode zu unterhalten.
Da ist Standgeräusch ausgenullt und unten dann zusätzlich eingetragen 101P.
Also wohl nach neuer Messmethode.
Der Witz ist, in meinem alten Fahrzeugschein stand da nix von 101P im Anhang.
Sondern nur wie üblich unter Nummer.... 101db (A)
Und einen Polizisten in einer Kontrolle zu belehren oder auf etwas hinzuweisen, ist kein guter Gedanke, dann fangen die erst recht an zu suchen.
Besser ist da ,die Schnauze zu halten.
Und dann bei der Vorführung beim Tüv über die richtige Messmethode zu unterhalten.