Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Szene-Themen. Corona, Politik, Religion & Grundsatzdiskussionen unerwünscht

Moderator: Gerry

Antworten
Benutzeravatar
Chris-LG
Beiträge: 214
Registriert: 12.05.2016, 20:11
Wohnort: Lüneburg

Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von Chris-LG »

Vielleicht für den einen oder anderen interessant.
War heute Morgen auf der Zulassungsstelle zwecks Eintragung einer gänderten Bremsanlage. Habe beiläufig mal nach einem kleinen Kennzeichen (Kleinkraftrad) gefragt, wie es früher für Fahrzeuge vor Bj. 59 möglich war. Wollte mich erkundigen welche Formalitäten zu erfüllen sind. Erste Aussage war "die Regelung gibt es nicht mehr!"
Mit der freundlichen Bitte sich nochmals zu erkundigen und nach Vorlage des Sitzungsprotokolls vom 25.10.2019 des Bundestages, in welchem die 58er Regelung wieder zugesagt wurde, fragte die Dame nur noch "wollen sie es gleich mitnehmen?"
Neben den Kosten für ein neues (kleines) Nummernschild betragen die Kosten 1,50€ für zwei neue Plaketten.
Da hat der Veteranen Fahrzeug Verband e.V. gute Arbeit geleistet.
Benutzeravatar
Don Rocket
Beiträge: 1786
Registriert: 14.08.2012, 12:47
Wohnort: Paris

Re: Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von Don Rocket »

Das freut mich zu hören. Mit 240 x 130 mm Kennzeichengröße könnte ich mich gerade noch so anfreunden :mrgreen:

Bei einer kurzen Kombination sollten dann ja auch Custom Bike freundliche 180 x 130 mm drin sein.
Chrome won't bring you home
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 659
Registriert: 14.10.2007, 18:42
Wohnort: Schwerte

Re: Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von Stephan »

Genau,

und hier beim Kreis Unna weisen sie dich auch noch auf den genauen Wortlaut der alten Verordnung hin.
Damit gibt es das kleie Schild genau dann wenn VOR dem 01.07.1958 die Erstzulassung war.
30.06.1958 geht - 01.07.1958 geht nicht.
DIE PINGELS :evil:
Ja - ist ja gut - 1 Nocke reicht doch !
RogerBerglen
Beiträge: 171
Registriert: 24.04.2007, 08:24

Re: Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von RogerBerglen »

Sind das Klebeplaketten oder werden noch die alten Steckplaketten ausgegeben?
Bei uns in WN (Waiblingen) bekommt man nur noch ausschließlich die Klebeplaketten.
Als ich das letzte Mal Abmelden war haben die doch tatsächlich die Klebeplakette mit einer Ständerbohrmaschine (Fräßer) abgemacht. Danach konnte man das Kennzeichen gleich mit entsorgen da einen das blanke Alu angeschaut hat.
Mit Heißluft und Schaber machen die das aus Zeitgründen schon lange nicht mehr laut Aussage nach meiner Nachfrage.
Benutzeravatar
Chris-LG
Beiträge: 214
Registriert: 12.05.2016, 20:11
Wohnort: Lüneburg

Re: Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von Chris-LG »

in dem Sitzungsprotokoll vom 25.10.2019 steht explizit Stichtag 1. Januar 1959.
Ein freundlicher Hinweis das sich die Zulassungsstelle mit Anwendung der alten Regelung über die legislative Gewalt in Deutschland stellt und um eine schriftliche Bestätigung bitten.
180x130 ist nochmals eine Steigerung, das Sahnehäubchen sozusagen. Ich hab jetzt 240x130 bekommen und Klebeplaketten. Hier im Norden gibts seit 20 Jahren nix anderes mehr. Als ich im Jahr 2000 von ES nach HH gezogen bin hatte mein Mopped auch noch die alten Napfplaketten, musste vor der Ummeldung noch zum TÜV da dieser abgelaufen war. Der TÜV Hanse hatte gar keine Napfplaketten vorrätig.

Gruß,
Chris
Benutzeravatar
Mike_O
Beiträge: 980
Registriert: 01.09.2016, 17:15
Wohnort: Region Karlsruhe

Re: Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von Mike_O »

Hat jemand nen Link auf ein Dokument wo man das nachlesen kann, bzw. das man der Zulassungsstelle zeigen kann.?
Gruß,
Michael
1958er FLH Knickrahmen Bobber
1340er Late Shovel
Kicker only - tief und laut!
achtball
Beiträge: 1303
Registriert: 14.02.2007, 11:19

Re: Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von achtball »

Hallo Michael,
ich finde nur das hier vom ADAC:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Protokoll_ ... 343522.pdf
Das Thema wird unter Top 5 behandelt, allerdings stammt das Protokoll nicht von einer Sitzung des Bundestages, sondern des "Parlamentskreises Automobiles Kulturgut". So ein Parlamentskreis setzt sich zwar aus Parlamentariern zusammen, ist aber wohl eine informelle Einrichtung, die außerhalb der parlamentarischen Strukturen steht und lediglich die Absicht verfolgt, bestimmte Interessen stärker in der politischen Debatte zu verankern.
In dem Protokoll findet sich der Hinweis auf ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 3. Juni 2019, mit dem dessen Beschluss bekannt gegeben wird, "die 58er-Kennzeichenregelung für kleine Kennzeichen an historischen Motorrädern verbindlich wieder in Kraft zu setzen".
Ich denke, wenn es einer bei der Zulassungsstelle genau nimmt, wäre vielleicht eher diese Schreiben von Interesse. Allerdings ist dieser Beschluss, soweit ich das sehe, bislang noch nicht - durch eine entsprechende Änderung der FZV - umgesetzt worden.
Bis zu einer Umsetzung in der FZV (gesetzliche Grundlage) bedarf es nach dem Inhalt des Protokolls noch einer für den Einzelfall zu erteilenden Ausnahmegenehmigung, der eine Prüfung des Fahrzeugs vor Ort durch einen Ingo vorauszugehen hat.
Einen durchsetzbaren Anspruch auf Zuteilung eines solchen Kennzeichens gibt es daher derzeit wohl noch nicht.
Gruß Philipp
Support your local jockey shifters
Benutzeravatar
Chris-LG
Beiträge: 214
Registriert: 12.05.2016, 20:11
Wohnort: Lüneburg

Re: Kleines Kennzeichen 58er Regelung

Beitrag von Chris-LG »

Sorry, so genau hatte ich mir das gar nicht durchgelesen, mein Fehler.
Mit diesem Wisch vom ADAC bin ich allerdings zur Zulassungsstelle mit der Absicht mich über den Stand der Dinge zu informieren. Als ich mit dem Angebot der Zulassungsstelle konfrontiert wurde hab ich nicht lange gezögert.
Zumal ich mit dem Leiter selbiger Dienststelle vor 3 Jahren zum gleichen Thema mit einem anderen Mopped eine sinnfreie Diskussion hatte. Trotz Eintrag eines kleinen Kennzeichens in den Papieren und Unterschreitung der 300mm Mindestabstand zur Fahrbahn mit dem montierten großen Kennzeichen wurde mein Wunsch abgelehnt.

Gruß
Chris
Antworten