TÜV überziehen

Moderator: Gerry

Christian
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TÜV überziehen

Beitrag von Christian »

Hi Leute,

heute in der Autowerkstatt meines Vertrauens wegen TÜV angerufen, läuft diesen Monat ab und ich brauch das Auto jeden Tag.

Sagt der Meister mir, momentan habe man 4 Monate (!) Zeit, den TÜV zu überziehen. :shock:

Stimmt das wirklich?!

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robo
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von robo »

Hi Christian,

Corona-Krise: Wie lange darf man den "TÜV" überziehen?

ich zitiere mal den ADAC: "Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Normalerweise droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums an die Länder sollte eine Ahndung bis zu einer Überziehung um maximal 4 Monate unterbleiben. Ein gesetzlicher Anspruch des Fahrzeughalters bestand bzw. besteht darauf jedoch nicht, sodass die Handhabung regional unterschiedlich ist. Unabhängig davon sollte die Frist auch deshalb im Blick behalten werden, da mit einer Überziehung um mehr als 2 Monate eine vertiefte Untersuchung mit höheren Kosten verbunden ist."

Hier mal der Link dazu:https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... hgefallen/

Kurz und knapp: ja es ist möglich, wenn du an den Richtigen aus der Rennleitung kommst. Triffst auf den, dem deine Nase nicht gefällt hast Pech gehabt. Das mit der vertieften Untersuchung ist dann wieder so eine Sache die du mit dem TÜV- Mann ausmachen musst. Und dann sind da auch noch die Reggressansprüche der Versicherung falls ein bei der HU zu beanstandender Mangel zum Unfall führt.

Ich würde keine 4 Monate überziehen.

gruss robo
Arthur
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von Arthur »

Hallo Robo,

vor der Rennleitung hätte/habe ich keine Angst:

Überziehen bis zu 2 Monate -> kostenlos
2-4 Monate -> 15 €
4-8 Monate -> 25 €
ab 8 Monate 1 Punkt und 60€.

Bei Unfall kann die Versicherung natürlich Stress machen.

Grüße Arthur
Christian
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von Christian »

Danke Leute,

mir erschien das nur etwas ungewöhnlich.
Aber wenn der Gesetzgeber das per Erlass so geregelt hat, dann sollte es auch kein Problem mit der Rennleitung geben, ist doch das eine wie das andere die Exekutive.

Klar, die Versicherung könnte rummäkeln. Drauf ankommen lassen will ich es auch gar nicht. Es wunderte mich nur etwas.

Viele Grüße und bleibt gesund, Christian
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liekoer
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von liekoer »

Moin,

ganz so rosig würde sollte man das nicht sehen.

1.
Wenn Du angehalten wirst, ist es vorbei mit der "Frist". Dann gibt es, wenn Du Glück hast einen Mängelbericht und HU muss sofort gemacht werden. Wenn das nicht passiert (7 Tage), dann geht der Mängelbericht zur Zulassungsstelle es wird die Maßnahmen für eine Zwangsstillegung eingeleitet. Ich weiß ja nicht, was Du für Mängel an Deinem Fahrzeug hast, weil sich die Werkstatt, eine eine Galgenfrist von vier Monaten gibt, aber wenn es schlecht läuft wird Dir vor Ort die Weiterfahrt untersagt.
Die Kosten, die entstehen können, sind gegen die Geldbuße ein Lacher.
2.
Du musst übrigens nicht angehalten werden, sondern der Mängelbericht kann auch im ruhenden Verkehr ausgestellt werden. Das trifft übrigens auch zu, wenn Dein Fahrzeug bei Dir auf dem Grundstück steht.

Gruß
Norbert
Hallertauer

Re: TÜV überziehen

Beitrag von Hallertauer »

Habe bereits die HU vom PKW-Anhänger seit Mai 2020 überzogen. And counting..... :)
Na da bin ich mal gespannt, was die beim TÜV sagen werden, bzw. was das dann mehr kostet ! :roll:

Gruß TOM.
Arthur
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von Arthur »

Hallo Norbert,

jetzt malst aber den Teufel an die Wand. Die Polizei kann keinen Mängelbericht erstellen, wenn sie einen abgelaufenen TÜV entdeckt. Sind doch keine Gutachter oder Hellseher. Sie können Tickets ausstellen, wenn der TÜV länger als 2 Monate abgelaufen ist.

Schlimmer ist das Finanzamt. Hast du die KFZ-Steuer nicht bezahlt, dann schraubt dir einer die Nummernschilder ab.

Grüße Arthur
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holzlenker
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von holzlenker »

Arthur hat geschrieben: 08.10.2020, 21:45 Hallo Norbert,

jetzt malst aber den Teufel an die Wand. Die Polizei kann keinen Mängelbericht erstellen, wenn sie einen abgelaufenen TÜV entdeckt. Sind doch keine Gutachter oder Hellseher. Sie können Tickets ausstellen, wenn der TÜV länger als 2 Monate abgelaufen ist.

Schlimmer ist das Finanzamt. Hast du die KFZ-Steuer nicht bezahlt, dann schraubt dir einer die Nummernschilder ab.

Grüße Arthur
Servus Arthur,

der "Freund & Helfer" stellt den Mängelbericht ja nicht auf techn. Defekte aus, sondern auf die abgelaufene HU.

Hatte auch mal abgelaufene HU am Anhänger, auf dem Hof stehend....Kollega von mir arbeitet bei der Rennleitung und hat mir das damals genauso gesagt, als er auf 'ne Halbe da war.

Ciao Lutz
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liekoer
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von liekoer »

Hallo Arthur,

nein, sie sind keine Gutachter; aber sie sorgen dafür, dass Du zu einem Gutachter gehen musst.

Es wird ein Mangel am Fahrzeug aus Sicht der Polizei festgestellt und wird, je nach Erforderlichkeit, ein so genannter Mängelbericht (2-Fach) ausgestellt. Einen behält der Halter/Fahrer und einen behält die Polizei. Dann musst der Halter/Fahrer pp. den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist (meist 7 Tg.) beseitigen und bestätigen lassen, häufig durch einen Sachverständiger des TÜV pp. Auf dem Mängelbericht des Halters wird bestätigt, dass der Mangel behoben wurde und dieser sendet ihn an die aufnehmende Dienststelle.
Wenn nicht, wird nach einer bestimmten Zeit davon ausgegangen, dass der Mangel nicht behoben wurde und die Zulassungsstelle wird informiert. Dann passiert das, was ich unter Punkt 1 beschrieben habe. Das kann dann ziemlich doof/teuer für den Halter enden.

Und das kann nicht nur bei einer überschrittenen HU, sondern auch wenn der Auspuff etwas lauter ist, eine Abdeckung am Primär fehlt, ein Licht defekt ist oder auch nur der Verbandskasten fehlt, passieren.

Punkt 2 trifft meines vorigen Kommentars trifft nur für die HU zu.

Gruß
Norbert
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earl hickey
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von earl hickey »

Oder das Fahrzeug innerhalb der 7 Tagesfrist abmelden, dann hat sich das mit der Mängelbeseitigung erledigt, da das nur für zugelassene Fahrzeuge zutrifft. Und dann zum Saisonstart neue HU machen für die Wiederzulassung...😁
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
Hallertauer

Re: TÜV überziehen

Beitrag von Hallertauer »

Intressante Idee ! :lol:
Christian
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von Christian »

Hi Leute,

ich hab ja nur gefragt, weil ich diesen Monat mit dem Auto zum TÜV muss und absolut keine Zeit habe, den Dampfer zu TÜVen udn die Werkstatt da tiefentspannt war.
Mit der Mopete habe ich keine Probleme beim TÜV, die haben ja nicht mal gesehen, dass die Schwingenachse locker im Rahmen wackelte wie ein Lämmerschwanz. Dazu aber ein einem anderen Thread, weils ne Technikfrage ist.

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holzlenker
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von holzlenker »

Christian hat geschrieben: 10.10.2020, 14:13 Hi Leute,

ich hab ja nur gefragt, weil ich diesen Monat mit dem Auto zum TÜV muss und absolut keine Zeit habe, den Dampfer zu TÜVen udn die Werkstatt da tiefentspannt war.
Mit der Mopete habe ich keine Probleme beim TÜV, die haben ja nicht mal gesehen, dass die Schwingenachse locker im Rahmen wackelte wie ein Lämmerschwanz. Dazu aber ein einem anderen Thread, weils ne Technikfrage ist.

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Servus,

HU & AU dauert 20-30min...das geht vor, während und nach der Arbeit.

Weil ohne Fahrzeug ich nix auf Arbeit Cheffe weissu?

..und Auto nie in der Werkstatt tüffen...kommt immer " haben da noch was machen müssen"...
Spruch von einem Kumpel, selbständiger Prüfer, der hat auch so seine Erfahrungen.

Ciao Lutz
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earl hickey
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von earl hickey »

holzlenker hat geschrieben: 10.10.2020, 20:45
Christian hat geschrieben: 10.10.2020, 14:13 Hi Leute,

ich hab ja nur gefragt, weil ich diesen Monat mit dem Auto zum TÜV muss und absolut keine Zeit habe, den Dampfer zu TÜVen udn die Werkstatt da tiefentspannt war.
Mit der Mopete habe ich keine Probleme beim TÜV, die haben ja nicht mal gesehen, dass die Schwingenachse locker im Rahmen wackelte wie ein Lämmerschwanz. Dazu aber ein einem anderen Thread, weils ne Technikfrage ist.

Fette Grüße und bleibt gesund! Christian


..und Auto nie in der Werkstatt tüffen...kommt immer " haben da noch was machen müssen"...
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Ciao Lutz
Das sehe ich komplett anders: HU für meine Fahrzeuge lasse ich seit 25 Jahren nur noch in Werkstätten machen. Gibts wesentlich weniger Mecker vom Prüfer, als wenn du selber zu den meist Jungen Prüfern an die Prüfstationen fährst. Die Werkstattbesitzer haben sehr oft ein seehr entspanntes Verhältniss zu ihren Stammprüfern, die jede Woche kommen. Und wenn du ein ebenso entspanntes Verhältniss zum Werkstattbesitzer hast, dann sagt der nicht " Der Prüfer hat da was gefunden, das mussten wir noch machen" sondern der sagt zu dir : " Der Prüfer hat da was gefunden, Plakette gabs trotzdem, aber das musst du dann mal machen" ....so läuft das zumindest in meinen 4 und 2 Rad Werkstätten des Vertrauens....die mich eh nur zum Teilekauf und Kaffeetrinken sehen, oder eben alle 2 Jahre zur HU/AU. Oder für Eintragungen oder Einzelabnahmen, das läuft in Werkstätten ebenfalls absolut problemlos, mit dem richtigen Prüfer. Denn nicht jeder Prüfer darf Einzelabnahmen vornehmen oder mit dem KRAD auf öffentlichen Strassen eine Testfahrt für die Eintragung machen.
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
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Rudi
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Re: TÜV überziehen

Beitrag von Rudi »

Nur mal so,
auch ich habe ein sehr entspanntes Verhältnis zum TÜV.
Ist immer sehr nett. Fahre gerne hin. Man kennt mich und man weiß was ich habe.
Schon fast ein freundschaftliches Verhältnis.
Alle Fahrzeuge, PKW´s und Mopeds, befinden sich bei mir in bestem Zustand.
Bis auf eine Firmenhure :D,
Und sollten sie am Auto was finden, so what. Dient der Sicherheit.
Meine Mopeds werden fast nur duchgewunken.
Okay, hat nix mit überziehen zu tun. Sorry.

Meine Erfahrung.

Schönen Sonntag noch

Rudi
Es ist so wie es ist.
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