Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Moderator: Gerry
Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Hallo Stahlreiter,
ich bin auch nicht wirklich sattelfest in Sachen Akustik, aber ich bin mir relativ sicher das bei den Standgeräuschmessungen 1dB = 1 Phon gilt. Diese EU Richtlinie 70/157/ EWG ist von 1970. Gilt jedoch mit diversen Anhängen und Erweiterungen noch immer. Hab die Richtlinie mal gegooglet, gibt ne Menge Treffer. Hab jedoch nach einigen Sites Amts-Chinesisch fürs erste kapituliert.
Ich weiß auch nicht ob der TÜV, diese 21+5 dB Toleranz berücksichtigen muss, oder diese nur bei mobilen Kontrollen "on the road" gelten.
Bin übrigens auch an weiteren gesicherten Infos in Sachen Geräuschmessung dankbar.
Gruß! Landmark
ich bin auch nicht wirklich sattelfest in Sachen Akustik, aber ich bin mir relativ sicher das bei den Standgeräuschmessungen 1dB = 1 Phon gilt. Diese EU Richtlinie 70/157/ EWG ist von 1970. Gilt jedoch mit diversen Anhängen und Erweiterungen noch immer. Hab die Richtlinie mal gegooglet, gibt ne Menge Treffer. Hab jedoch nach einigen Sites Amts-Chinesisch fürs erste kapituliert.
Ich weiß auch nicht ob der TÜV, diese 21+5 dB Toleranz berücksichtigen muss, oder diese nur bei mobilen Kontrollen "on the road" gelten.
Bin übrigens auch an weiteren gesicherten Infos in Sachen Geräuschmessung dankbar.
Gruß! Landmark
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Stahlreiter
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Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Die EG-Richtlinie 70/157/EWG (EG, nicht EU... das sind also noch mal ein paar Länder mehr, die diese Richtlinie beachten müssen) habe ich inzwischen gefunden, danke.
Jetzt bin ich nur leider gerade im Büro und sehe meinen Ofen erst am Samstag wieder... ich wüsste nur zu gerne, ob auf meinen Pipes irgendwo die Nummer steht, die in meinen Fahrzeugpapieren steht... laut Vorbesitzer ist die Anlage da legal drauf...
Ich habe übrigens einen kleine Anmerkung vom Kraftfahrt-Bundesamt gefunden:
[...] Das KBA sieht keine Notwendigkeit, auf der Grundlage der Richtlinie 70/157/EWG, Anhang II, für Endrohre ohne jede konstruktive Maßnahmen für eine schalldämmende Wirkung eine „EG-Typgenehmigungspflicht“ zu fordern.
Quelle: http://www.kba.de/Abt4/infosystem/info2 ... 06_00r.pdf
Jetzt bin ich nur leider gerade im Büro und sehe meinen Ofen erst am Samstag wieder... ich wüsste nur zu gerne, ob auf meinen Pipes irgendwo die Nummer steht, die in meinen Fahrzeugpapieren steht... laut Vorbesitzer ist die Anlage da legal drauf...
Ich habe übrigens einen kleine Anmerkung vom Kraftfahrt-Bundesamt gefunden:
[...] Das KBA sieht keine Notwendigkeit, auf der Grundlage der Richtlinie 70/157/EWG, Anhang II, für Endrohre ohne jede konstruktive Maßnahmen für eine schalldämmende Wirkung eine „EG-Typgenehmigungspflicht“ zu fordern.
Quelle: http://www.kba.de/Abt4/infosystem/info2 ... 06_00r.pdf
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Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Hallo Jungs
Ihr habt es richtig gut ,bei uns in Luxemburg auf dem TüV ist es egal ob PAN ,SHOVEL oder TWIN CAM maximum 83 DB.Gemessen wird der Wert indem der Prüfer sich auf dem befahrenem Parkplatz 2-3 Meter hinter die Maschine stellt und sein Kumpel dreht die Maschine im Leerlauf auf Vollgas und hält so lange Vollgas bis die Messung erfolgt ist .
Gruss Tweet
Ihr habt es richtig gut ,bei uns in Luxemburg auf dem TüV ist es egal ob PAN ,SHOVEL oder TWIN CAM maximum 83 DB.Gemessen wird der Wert indem der Prüfer sich auf dem befahrenem Parkplatz 2-3 Meter hinter die Maschine stellt und sein Kumpel dreht die Maschine im Leerlauf auf Vollgas und hält so lange Vollgas bis die Messung erfolgt ist .
Gruss Tweet
Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Hi Tweet,
*lach*, wir haben es gut? Ok, vielleicht die Lautstärke betreffend. Aber was ich so an Bikes bei den HB aus Luxembourg sehe, da können wir hier nur von träumen (von den Spritpreisen mal abgesehen).
See you bei den HB in Weiswampach?
*lach*, wir haben es gut? Ok, vielleicht die Lautstärke betreffend. Aber was ich so an Bikes bei den HB aus Luxembourg sehe, da können wir hier nur von träumen (von den Spritpreisen mal abgesehen).
See you bei den HB in Weiswampach?
Gruß HD-Bernie
http://www.potomac.de
News-Blog unter:
http://hd-bernie.american4you.de
Bericht und Bilder zu unseren PES unter
Http://www.potomac.de/pes2008.htm
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Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Hi Tweed.
Da würde ich doch glatt direkt vor dem TÜV meine Mühle so am Gaszug einstellen das Vollgas max. 3500 U/min bring. Motormörder müssen gebremst werden.
Gruß Maruski
Da würde ich doch glatt direkt vor dem TÜV meine Mühle so am Gaszug einstellen das Vollgas max. 3500 U/min bring. Motormörder müssen gebremst werden.
Gruß Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
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- rainer_aus_ulm
- Beiträge: 2373
- Registriert: 04.02.2007, 09:01
Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Moin,
vielleicht muss ja irgendeiner demnächst zum TÜV und kann uns aufklären.
Wovon ich ausgehe ist das Moppeds vor ..?? ...1982, 1986 keine Kennzeichnung der Schalldämpfer benötigt.
Warum ich nach dem E gefragt habe ist:
Das Prüfverfahren wurde in den 90ern EU-weit harmonisiert. Was natürlich totaler Schwachsinn ist weil nur fucking Germany sich daran hält.
Egal, auf jeden Fall findet sich seitdem der Buchstabe E hinter der Zahl.
Da ich seit ca 2 Jahren zwanglos nach einer FX schaue ist mir aufgefallen das wenn ein Ofen ab ca 1995 den Besitzer gewechselt hat und/oder der Brief getauscht worden ist haben die Landratsamtratten einfach den Buchstaben E eintragen. Da wo vorher ein P oder ein D stand.
Aber vor einer Weile hatte ich mit einem zu tun der es wissen könnte
lol.
Der Gute sagte:
Das E hinter der Zahl beinhaltet ein anderes Prüfverfahren als das D oder P.
Mit dem E gibt es nur noch zB 86 + 5.
Und das wars.
So die Ansage.
OK Mädels: Ich habe noch ein P und ein D drin stehen. Die Cops können das heutzutage gar nicht mehr testen (O-Ton: Oberwachtelmeister).
Die Trumpet : Ditto.
Ob das jetzt alles stimmt was ich da abgelassen habe kann ich auch nicht sagen. Nur der Typ der mir das flüsterte sollte es eigentlich wissen.
Kann mir schon vorstellen wie das jetzt geht:
...jetzt versaut mir das Arschloch den Frühstückskaffee....
Deshalb meine Frage: Ist mal einer mit dem Buchstaben E zum Soundcheck gewesen und hat der Oberhasso dich dann aufgrund dieser
xx + 21 + 5 Formel laufen lassen ??
rainer
vielleicht muss ja irgendeiner demnächst zum TÜV und kann uns aufklären.
Wovon ich ausgehe ist das Moppeds vor ..?? ...1982, 1986 keine Kennzeichnung der Schalldämpfer benötigt.
Warum ich nach dem E gefragt habe ist:
Das Prüfverfahren wurde in den 90ern EU-weit harmonisiert. Was natürlich totaler Schwachsinn ist weil nur fucking Germany sich daran hält.
Egal, auf jeden Fall findet sich seitdem der Buchstabe E hinter der Zahl.
Da ich seit ca 2 Jahren zwanglos nach einer FX schaue ist mir aufgefallen das wenn ein Ofen ab ca 1995 den Besitzer gewechselt hat und/oder der Brief getauscht worden ist haben die Landratsamtratten einfach den Buchstaben E eintragen. Da wo vorher ein P oder ein D stand.
Aber vor einer Weile hatte ich mit einem zu tun der es wissen könnte
Der Gute sagte:
Das E hinter der Zahl beinhaltet ein anderes Prüfverfahren als das D oder P.
Mit dem E gibt es nur noch zB 86 + 5.
Und das wars.
So die Ansage.
OK Mädels: Ich habe noch ein P und ein D drin stehen. Die Cops können das heutzutage gar nicht mehr testen (O-Ton: Oberwachtelmeister).
Die Trumpet : Ditto.
Ob das jetzt alles stimmt was ich da abgelassen habe kann ich auch nicht sagen. Nur der Typ der mir das flüsterte sollte es eigentlich wissen.
Kann mir schon vorstellen wie das jetzt geht:
...jetzt versaut mir das Arschloch den Frühstückskaffee....
Deshalb meine Frage: Ist mal einer mit dem Buchstaben E zum Soundcheck gewesen und hat der Oberhasso dich dann aufgrund dieser
xx + 21 + 5 Formel laufen lassen ??
rainer
Absoluter Premium-Babbelkopp. Schwafelweltmeister.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
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Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Moin,
Also:Auspuffanlagen ohne Kennzeichnung dürfen weiterhinan Krafträdern verwendet werden, die vor dem 1.4.1994 erstmals in den Verkahr gekommen sind. Voraussetzung ist, dass das Krad die Vorschrift erfüllt, die zum Zeitpunkt seines "erstmaligen Inverkehrkommens" gegolten haben.lt §49 Stvzl
Also solange die Lautstärke stimmt die zu der Zeit gültig war muss keine
Bezeichnung prüfnummer E-nr oder sowas auf dem Auspuff stehen.
Also:Auspuffanlagen ohne Kennzeichnung dürfen weiterhinan Krafträdern verwendet werden, die vor dem 1.4.1994 erstmals in den Verkahr gekommen sind. Voraussetzung ist, dass das Krad die Vorschrift erfüllt, die zum Zeitpunkt seines "erstmaligen Inverkehrkommens" gegolten haben.lt §49 Stvzl
Also solange die Lautstärke stimmt die zu der Zeit gültig war muss keine
Bezeichnung prüfnummer E-nr oder sowas auf dem Auspuff stehen.
Gruß
oldstyle
oldstyle
Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Moin Rainer,
erstmal heißen Dank für die Infos. Ich wußte das für meinen Ofen (Bj. 71) andere/lockerere Meßmethoden (Mikro-Abstand, Winkel zu Auspuff, Motordrehzahl u.ä.) gelten als für aktuelle Maschinen, hab aber bisher konkret nichts darüber gefunden. Das mit den Buchstaben hinter dem dB-Wert die geltende Meßmethode angegeben ist, leuchtet ein. Wäre cool wenn man heraus bekommen könnte wo die Unterschiede liegen und ob die zulässige Toleranz bei 21+5 dB liegt. Versuche mal mehr darüber zu erfahren und poste ggf. die Infos im Forum.
Gruß! Landmark
erstmal heißen Dank für die Infos. Ich wußte das für meinen Ofen (Bj. 71) andere/lockerere Meßmethoden (Mikro-Abstand, Winkel zu Auspuff, Motordrehzahl u.ä.) gelten als für aktuelle Maschinen, hab aber bisher konkret nichts darüber gefunden. Das mit den Buchstaben hinter dem dB-Wert die geltende Meßmethode angegeben ist, leuchtet ein. Wäre cool wenn man heraus bekommen könnte wo die Unterschiede liegen und ob die zulässige Toleranz bei 21+5 dB liegt. Versuche mal mehr darüber zu erfahren und poste ggf. die Infos im Forum.
Gruß! Landmark
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Stahlreiter
- Beiträge: 21
- Registriert: 28.02.2008, 21:54
- Wohnort: Düsseldorf
Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Sobald ich weiß, ob die Pipes an meiner Maschine wirklich eingetragen sind in den Fahrzeugpapieren (muss mal die Nummer auf den Pips suchen), werde ich mal beim TÜV anrufen und fragen, wie die zu der X+21+5-Regel stehen für Maschinen vor November 1980.
Einen Dämpfer werde ich trotzdem einbauen... ich lege keinen Wert darauf, dauernd angehalten zu werden und den Leuten in Grün "X+21+5" erklären zu müssen... ;)
Die Betonung liegt hier aber auf "EINbauen"... ich werde nicht meine Pipes absägen und da irgendwelche super gedämpften Endtöpfe draufmachen... sieht an meinen Pipes nicht aus!
Einen Dämpfer werde ich trotzdem einbauen... ich lege keinen Wert darauf, dauernd angehalten zu werden und den Leuten in Grün "X+21+5" erklären zu müssen... ;)
Die Betonung liegt hier aber auf "EINbauen"... ich werde nicht meine Pipes absägen und da irgendwelche super gedämpften Endtöpfe draufmachen... sieht an meinen Pipes nicht aus!
Re: Zu laut! Zumindest für den TÜV...
Hallo,
mit was für Dämpfern fahrt ihr zum TÜV?
Hat vielleicht noch jemand 65A Dämpfer irgendwo rumliegen die er abgeben würde?
Gruß
Andreas
mit was für Dämpfern fahrt ihr zum TÜV?
Hat vielleicht noch jemand 65A Dämpfer irgendwo rumliegen die er abgeben würde?
Gruß
Andreas