Wer weiß, in welchen Gesetzestexten und Paragraphen festgehalten ist, was an alten Moppeds nicht umgebaut , bzw. an neue Vorschriften angepaßt werden muß. Blinker, Spiegel, Bremslichter etc. ???
Gruß
IRON
Gesetz
Moderator: Gerry
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Re: Gesetz
Frank-Albert Illg; Das TÜV-Buch Motorrad; TÜV-Verlag; ISBN 3-8249-0809-03; 12,80€
SuperGauzy

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Re: Gesetz
Guckst mal hier,ist ne ganz gute Tabelle von unserem wirklichen Freund und Helfer dem ADAC
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... A05AFC36AA
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... A05AFC36AA
Rechtschreibfehler sind die künstlerische Ausdrucksform des Autors und sind somit zu respektieren!
Re: Gesetz
hahaha, krass !
laut der liste entnehme ich das wir ja alle mit einem total überflüssigem bremslicht herum fahren, brauchste nämlich erst ab bj. 88, und das hat ja hier eh keiner !
laut der liste entnehme ich das wir ja alle mit einem total überflüssigem bremslicht herum fahren, brauchste nämlich erst ab bj. 88, und das hat ja hier eh keiner !
....lieber shovel im ohr als evo im arsch............
Re: Gesetz
Hi,
das mit dem Bremslicht ist richtig, darfst aber nur ohne fahren, wenn werkseitig keines vorhanden war.
Gruß Marc
das mit dem Bremslicht ist richtig, darfst aber nur ohne fahren, wenn werkseitig keines vorhanden war.
Gruß Marc
Re: Gesetz
Hi,
außerdem ist ein Bremslicht ganz sinnvoll.... besonders wenn man ohne Blinker fährt. Irgendwie müssen die Nachfolgenden ja erkennen das man langsamer wird beim abbiegen. Manche Idioten fahren einem ja bis auf den Heckfender auf und ein Handsignal (rechts abbiegen) interpretieren die noch als "Stinkefinger". Ist wirklich schon passiert. Fühlte sich so beleidigt das er mich an der nächsten Ampel zur Rede gestellt hat. (Dachte wohl auf nem "kleinen Moppel" sitzt auch ein "Kleiner")
War wohl nur ein Irrtum! 
außerdem ist ein Bremslicht ganz sinnvoll.... besonders wenn man ohne Blinker fährt. Irgendwie müssen die Nachfolgenden ja erkennen das man langsamer wird beim abbiegen. Manche Idioten fahren einem ja bis auf den Heckfender auf und ein Handsignal (rechts abbiegen) interpretieren die noch als "Stinkefinger". Ist wirklich schon passiert. Fühlte sich so beleidigt das er mich an der nächsten Ampel zur Rede gestellt hat. (Dachte wohl auf nem "kleinen Moppel" sitzt auch ein "Kleiner")
Gruß HD-Bernie
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http://hd-bernie.american4you.de
Bericht und Bilder zu unseren PES unter
Http://www.potomac.de/pes2008.htm
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Re: Gesetz
Trotzdem nicht schlecht das Ganze. Hab's jetzt als Kopie immer dabei. Nur falls so'n Trachtenclown mal über die Stränge schlägt. Denn kann man ihn zumindest auf seine Fehlinterpretationen hinweisen und ihm so 'ne Klage ersparen.
Re: Gesetz
Hallo Bernie!
Ja, das ist mir auch schon passiert. Man hält die Hand links raus und der Autofahrer wird zum Spastiker.
Einer ist doch glatt an der nächsten Ampel ausgestiegen und hat sich fast die Tür im Gegenverkehr zerdöppert. Noch besser war der, der sich bei so einer Gelegenheit ordentlich eines auf die Achse gegeben hat, als er die Spurführung karacho überfahren hat, weil er meinte, mich verfolgen zu müssen.
Andererseits sind Ochsenaugenblinker zwar schön, aber tagsüber beschissen zu erkennen. Bremslicht sollte schon sein. Es dient ja auch der persönlichen Sicherheit.
Muss eine Hupe eigentlich elektrisch betrieben sein?
Gruß, Christian
Ja, das ist mir auch schon passiert. Man hält die Hand links raus und der Autofahrer wird zum Spastiker.
Einer ist doch glatt an der nächsten Ampel ausgestiegen und hat sich fast die Tür im Gegenverkehr zerdöppert. Noch besser war der, der sich bei so einer Gelegenheit ordentlich eines auf die Achse gegeben hat, als er die Spurführung karacho überfahren hat, weil er meinte, mich verfolgen zu müssen.
Andererseits sind Ochsenaugenblinker zwar schön, aber tagsüber beschissen zu erkennen. Bremslicht sollte schon sein. Es dient ja auch der persönlichen Sicherheit.
Muss eine Hupe eigentlich elektrisch betrieben sein?
Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger
Kicker rules!
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- SuperGauzy
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Re: Gesetz
nein, muss sie nicht.Christian hat geschrieben: Muss eine Hupe eigentlich elektrisch betrieben sein?
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) ...
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) ...
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
SuperGauzy
