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Moderator: Gerry

IRON
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Beitrag von IRON »

Rechtsanwalt Ernst Schaller von der Münchener Kanzlei Prof. Mayer, Kambli, Schlauch & Kollegen im Interview

MO: Herr Schaller, herzlichen Glückwunsch zum Erfolg in zweiter Instanz! Bitte erläutern Sie Ihre Rolle in diesem Verfahren und wie Sie dazu gekommen sind.

Ernst Schaller: Wenn man wie ich im Großraum München lebt und das Motorradfahren als Hobby hat, kennt man natürlich die Kurvenstrecken am Kesselberg und im Sudelfeld. Ist man darüber hinaus noch bei Freunden und Bekannten, die das gleiche Hobby teilen, als Anwalt bekannt, werden allerlei Fragen, was den Bereich des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrechts an einen herangetragen. Zahlreiche Fragen kamen speziell von Personen, die auf der Kesselbergstrecke und im Sudelfeld Bekanntschaft mit den dort häufig anwesenden Polizeibeamten machten. Im Juli 2007 erfuhr ich auf diese Weise von den Sicherstellungen. Ich machte daraufhin einen „Ortstermin“ am Kesselberg im August 2007. Dort angekommen, sah ich, dass gerade zwei Motorräder auf ein Abschleppfahrzeug verladen wurden. In der sogenannten „Applauskurve“ befanden sich zahlreiche Polizeibeamte und sogar ein Fernsehteam der ARD, das eine Reportage über die neue Polizeitaktik gegen „Motorradraser“ drehte. Einer der Fahrer, dessen Motorrad beschlagnahmt wurde, befand sich auf der Heimreise von einem Urlaub und hatte mit Sicherheit nichts mit der von den Behörden vermuteten „Rennszene“ zu tun. Er wusste nicht, wie er ohne Fahrzeug zurück nach Hause (nahe Frankfurt) kommen sollte. Dem anderen Fahrer wurde ein Motorrad weggenommen, das nicht einmal in seinem Eigentum stand. Dieser Tag war der Beginn meines Engagements gegen die Sicherstellungsaktionen, das nunmehr von Erfolg gekrönt wurde. In der Folgezeit erteilten mir zahlreiche Mandanten wegen Sicherstellungen Mandate, und ich erhob zahlreiche Klagen zum Verwaltungsgericht in München.
Am 12.03.2008 wurde erstmalig vom Verwaltungsgericht München einer der Sicherungsstellungsfälle verhandelt und entschieden. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung wurde von der Presse sehr ausführlich publik gemacht. Der breiten Öffentlichkeit wurde der Eindruck vermittelt, dass polizeiliche Sicherstellungen von Motorrädern wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechtmäßig und „gerichtlich gebilligt“ seien.
Gegen das erstinstanzliche Urteil habe ich Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Zur Begründung habe ich – ebenso wie in erster Instanz – darauf hingewiesen, dass eine Rechtsgrundlage für eine Sicherungsstellungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr in dem zu entscheidenden Fall nicht besteht, da keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzunehmen ist, wenn ein Fahrzeugführer lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschreitet. Auch wenn die Polizei mit der Maßnahme das wünschenswerte Ziel verfolgt, Unfälle zu verhindern, so ist sie nicht berechtigt, zusätzlich zum Ordnungswidrigkeitsverfahren eine weitere Repressalie exklusiv gegen Motorradfahrer zu kreieren. Wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, wird aufgrund der bestehenden Rechtslage ohnehin mit einem saftigen Bußgeld belegt, er erhält „Punkte in Flensburg“ und abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung auch noch ein Fahrverbot. Die Wegnahme des Motorrads für mehrere Tage stellt zudem einen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht dar. Ferner werden Motorradfahrer im Vergleich zu sonstigen Verkehrsteilnehmern ungleich behandelt, da bei gleichen Geschwindigkeitsüberschreitungen lediglich Motorräder sichergestellt werden, nicht jedoch Pkw oder andere Kraftfahrzeuge.

MO: Worin liegen in diesem Fall die wesentlichen Unterschiede zwischen der Rechtsprechung in erster Instanz und nun in zweiter Instanz?

Ernst Schaller: Das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz die Sicherstellung als rechtmäßig beurteilt. Rechtsgrundlage sei Artikel 25, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz. Eine „konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ hat das Gericht angenommen, da mit einer Wiederholung erheblicher Verkehrsverstöße durch den Kläger gerechnet hätte werden müssen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h sei ein „derart massiver Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit“, aus dem geschlossen werden könne, dass der Kläger „mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet“.
Diese Begründung überzeugte die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht. Sie waren der Auffassung, dass alleine die von meinem Mandanten begangene deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung nicht darauf schließen lasse, daß mein Mandant nach der Verkehrskontrolle die zulässige Höchstgeschwindigkeit erneut überschreiten würde. Die Wahrscheinlichkeit einer gesetzeskonformen Verhaltensweise nach einer Verkehrskontrolle entspreche eher der Lebenserfahrung.
Das Urteil wurde lediglich mündlich verkündet, es muß noch schriftlich vom Gericht abgefaßt werden. Die Entscheidung und das Aktenzeichen 10 BV 08.1422.

MO: Vertreten Sie wegen Sicherstellungen noch weitere Mandanten?

Ernst Schaller: Ja, diese Rechtsstreite sind noch beim Verwaltungsgericht München anhängig und stehen zur mündlichen Verhandlung an. Das Gericht hat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Berufungsinstanz abgewartet, und es ist davon auszugehen, dass nunmehr sämtliche Verfahren unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Obergerichts entschieden werden.

MO: Werden Sie in diesen Fällen rückwirkend Schadensersatz fordern? Falls ja, wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

Ernst Schaller: Der Freistaat Bayern wird als Träger der Polizei Schadensersatz leisten müssen. Die von der Sicherstellungsaktion betroffenen Motorradfahrer, die gegen die Maßnahme geklagt haben, sind so zu stellen, als wenn die Sicherstellung nicht erfolgt wäre. Zu ersetzen sind die Abschleppkosten, Verfahrenskosten, Fahrtkosten und dergleichen.

MO: Was raten Sie denjenigen Motorradfahrern, die sich nicht gegen die Sicherstellung gewehrt haben und nicht geklagt haben?

Ernst Schaller: Diese Personen sollten zeitnah prüfen lassen, ob sie noch Rechtsmittel gegen die Sicherstellung erheben können. Es sind insoweit unterschiedliche Fristen einzuhalten.

MO: Was sollen Motorradfahrer tun, falls sie in der Zukunft trotz der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit einer Sicherstellung wegen Tempolimitüberschreitung konfrontiert werden?

Ernst Schaller: Falls in einem vergleichbaren Fall von Polizeibeamten die Absicht geäußert wird, das Fahrzeug sicherzustellen, sollte man als Betroffener zunächst versuchen, unter Hinweis auf die besprochene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dies zu verhindern. Falls dies nicht gelingt, ist man leider gezwungen, auch eine unrechtmäßige Polizeimaßnahme zu dulden, ein „Notwehrrecht“ besteht nicht. Vielmehr müsste dann – wie bisher auch – Klage gegen die Sicherstellung erhoben werden.

MO: Welche Sicherstellungen von Motorrädern (oder Teilen) sind von dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht betroffen?

Ernst Schaller: Die Entscheidung betraf eine präventive Sicherstellung, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Rechtsgrundlage hierfür ist das Polizeiaufgabengesetz.
Von derartigen Sicherstellungen zu unterscheiden sind solche nach der Strafprozessordnung, die der Strafverfolgung dienen. Solche werden beispielsweise angewandt, wenn Fahrzeuge manipuliert sind und das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu befürchten ist. Diese Fahrzeuge werden dann beschlagnahmt und zur Begutachtung verbracht.

MO: Vielen Dank für das Gespräch und für Ihren Einsatz.
IRON
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Mischirojo
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Re: Recht

Beitrag von Mischirojo »

Hi
Na das ist ja interessant.Hoffe da wird doch mal zu unseren Gunsten entschieden.Wobei das aber nur die Geschwindigkeitsübertretung betrifft.Wenn die Ordnungsmacht an deinem Moped eine Spitze Hutmutter entdeckt und die ist nicht Eingetragen,können die dir immer noch dein Moped einziehen (oder Auspuff,Fußrastenanlage,Lenker usw.)Aber wir machen ja immer einen schönen Bogen um den Freistaat Bayern... :lol:
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Harleykin
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Re: Recht

Beitrag von Harleykin »

hey mischi
ich lebe in bayern und fahre seit ner ewigkeit meine kiste
und hatte noch nie grossartige probleme mit der polizei hier
echt

nur die üblichen kontrollen!!!!
Gruss aus FRANKEN

Jürgen


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Mischirojo
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Re: Recht

Beitrag von Mischirojo »

Dann hast du vielleicht immer das Glück gehabt im richtigen Moment woanders zu sein.. :wink:
Nee Jürgen war auch nur ein wenig überspitz ausgedrückt.Nur ist es so das man meistens aus Bayern so komische Meldungen hört.Aber nichts für ungut.Bayern hat viele schöne Gegenden zum Moped fahren.
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trybear
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Re: Recht

Beitrag von trybear »

Bayern ist ja echt landschaftlich wunderschön, aber vielleicht ist das ein Grund mit, warum die Harley-Days (mag man zu der Veranstaltung stehen wie man will) in Hamburg und nicht in München stattfinden.
Wir Fischköppe sind da, glaub ich, ne runde entspannter :wink:

LG
IRON
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Re: Recht

Beitrag von IRON »

Was da die letzten male so an Böcken , die offenkundig nicht ganz so legal waren, durch die Stadt geballert ist, war schon 'ne Pracht.
Und die Direktive der Polizei schien gewesen zu sein : "Leute benehmt euch und baut keinen Scheiß, dann ha'm wir alle Spaß"
Hanseatisch cool eben !!
An dieser Stelle deshalb noch mal 'n Lob an die Polizisten, die mir in der Zeit dort so über'n Weg gelaufen/gefahren sind.
IRON
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trybear
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Re: Recht

Beitrag von trybear »

Genau, Iron!
Ecke Glacischaussee und Reeperbahn stand sie z.B., die Pozilei, immer paarweise. Den Gesichtern konnte man den Spass, den sie hatten entnehmen: ein superbreites Grinsen zwischen den Ohren!! Obwohls teilweise schon ein klitzeklitzeklitzekleinesbischen Laut war :wink:
Auch von mir hier nochmal ein dankeschön dafür.
Sind ja auch viele Motorradfahrer drunter. Und was ich so gehört habe, waren die Harleys, als sie noch welche hatten, bei gutem Wetter auch immer zuerst "vergriffen".
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Harleykin
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Re: Recht

Beitrag von Harleykin »

sicher hat es einen grund warum hamburg und nicht münchen
und im nach hinein hat münchen das nachsehen wegen der kohle weil ein bischen bleibt da schon liegen 8)

und die polizei hat meiner ansicht in grossen städte auch zu viel rausgezogen und stillgelegt das ist ja auch richtig und es gibt auch gegende bei uns die ich sonntags meide wie der teufel das weihwasser das kommt aber leider von solchen Grossstadtcowboys die meinen sonntags früh von 8.00 bis werweis wielange in einer gegend sich so rüpelhaft sich zu verhalten das sich kein kind mehr im sommer auf strasse traut und liegt das poblem wie unterscheide ich die von denen also alles was laut ist wird rausgezogen und so mancher einer kommt bei uns eben unter sie staatsräder
aber berlin ist auch nicht andes wie man hört und liest
Gruss aus FRANKEN

Jürgen


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trybear
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Re: Recht

Beitrag von trybear »

Ich glaub schon, dass die Harleydays n´ ziemlich gutes Geschäft sind. Der Tourismus boomt hier ganz gut.
Aber irgendwie schweift das jetzt von den Mehlmützen.. äh sind ja keine mehr, sind jetzt Blaumützen, ab.
Meine letzte Verkehrskontrolle in HH war so Mitte der 80er und ich fahr hier 35-40 tausend pro Jahr. Geschwindigkeitskontrollen hats hier zu hauf. Da zahl ich auch regelmäßig, weil... in HH fährt keiner 50! Und wenn wird er von hinten angeschoben!
Sauer werden die nur immer, wenn ich sag: "Alles klar, schreib auf ,weiss schon, war zu schnell, hab nochn Termin, keine Zeit!"
Da mögen sie lieber die Demutshaltung mit dem gesenkten Blick und kommen mit den belehrenden Texten. Steh ich garnicht drauf, ich weiss ja was ich verkehrt gemacht hab.
" Komm, mach hinne... bin bereit zu zahlen...!"
Dann dauerts immer besoooondeers laaaangeeee.
"Ham sie auch n`Verbaaandskastn und n`Waaandreiäck???" "Warum is dänn die Hängääkupplung nich eingetraagn???"

Sssscheeeiii.....!!! :evil: :evil:
maruski
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Re: Recht

Beitrag von maruski »

Also das mit den Cops mag ja jetzt so sein, aber als ich Anfang der 90er noch in HH lebte, sah das schon leicht anders aus.
Da gab das einen POM (Name ist mir in all den Jahren entfallen), der hatte es auf die Sitze (!!!) an Harleys abgesehen. Muss wohl damals ne Fortbildung dazu bekommen haben.
Der hat mich zwei Mal gefi##t und nur durch devotes Einsehen meines großen Vergehens sind mir Punkte erspart geblieben.
Die Kumpels kannten den "Sitzbullen" auch alle.
Der lief immer zur besonders großen Show auf, wenn es keinen Gurt gab, oder aber wenn der ein mitschwingendes Heck fand. Da wusste er nämlich genau, das Harley das nie gebaut hatte.
Und mit der Eintragung "2-2 Auspuffanlage" kam der auch nicht klar.
So ein anderes Duo hatte mich mal am Arsch wegen allem und nur der Anwesenheit einer Polizeischülerin glaub ich die Milde verdanken zu können. Durfte damals nach ner halben Stunde Irrentheater einfach so wieder fahren.

Zu den Harley Days könnte Hamburch auch durch die Fam. Suck gekommen sein.
Meine Kumpels aus USA lachten sich regelmäßig über so ein Firmenschild kaputt "Harley Davidson Suck", wenn ich mit denen dort aufgeschlagen bin - und erst recht, wenn wir die Olle vom Suck dort im Laden trafen. Die hat nämlich so richtig Bock auf schmierige Langhaarige ohne Moos in der Tasche. Hab dann immer gesagt, das er ihren Mädchennamen angenommen hat ;-))
Der ist nämlich eigentlich ein Guter.
Aber in HH war nun mal wohl der erste Harleyladen in Deutschland und vielleicht sogar auf dem europäischen Kontinent.
Der Vater (Opa?) vom Suck war als HD Importeur ne große Nummer und in Milwaukee kennen den Laden alle die man fragt (und den Drachen auch).
Dazu kommt dann noch der exquisite Ruf von München und deren Scheriffs, da ist HH eh die bessere Wahl.
Und Landschaftlich braucht sich die Küste nun aber mal gar nicht hinter der Unordnung an Steinen dort im Süden verstecken.
Hier ist alles tiptop, so wie es sein soll - tief und langsam = LowRider Land.

Mit norddeutschem Gruß und dem Vorsatz 2009 auch mal wieder hinzufahren zu den Harleydays. Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
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trybear
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Re: Recht

Beitrag von trybear »

@maruski: so wie´s 2009 bisher ausschaut mußt Du Dich wohl entscheiden: Lowriderland oder Wesermountainland

Lg
Winni
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Re: Recht

Beitrag von Winni »

Grüß euch, also ich hatte in der bayerischen Landeshauptstadt noch nie Probleme. Ich hatte vor dem Shovel eine 1100 Sporty u die war laut.
Ich also in der Früh in die Arbeit (ich bin immer so 3.30 Uhr unterwegs da haben die Schmierler grad garnix zu tun!). An ner großen Kreuzung im münchner Süden hält ein 6Pack neben mir, mustert mich ne Weile um mir dann durch die runtergelassene Scheibe zuzubrüllen das mein Rücklicht im Eimer wäre. Er wünschte mir gute Fahrt u bat mich das Licht so bald als möglich zu wechseln. Das wars!
Einmal ham sie mich in der Früh aufgehalten weil sie mich für nen Tankstellendieb hielten! :shock:
Sie wollten in meine Rückentüte schaun u ich musste den Helm abnehmen. Es war später Herbst, kalt, daher Integralhelm. Die Kameraden (ER u Sie) waren sehr freundlich! Ihr viel meine Sturmhaube auf die der Dieb wohl getragen hatte. Es war so ein Kragen der schön hoch geht u den Hals dicht macht. Ich den Kragen runter, mir um die Birne geklettet u gesagt: "Sturmhaube?" Ihr Kollege hätt sich fast eingenässt vor lachen. :lol: Ihr wars fürchterlich peinlich!
In der Stadt mit dem Shovel noch nie Probleme.
Ende 80er Anfang 90er bin ich ne LS 650 AME Umbau gefahren. Da hat der Tüv höchstens mal den fehlenden Haltegriff od die zu kleinen Spiegel moniert. Ich hab gemeint das ich dafür zwei Spiegel dran hätte obwohl ich doch nur einen müsste und der Fall war erledigt!
Ihr seht alles halb so wild. Aber vielleicht auch nur Glück? Ich denke einen Großteil der Storys ham sich die Jungs selber zuzuschreiben, denn wenn ich schon weiß sie sind scharf, dann kann ich nicht mit ner Kiste rumeiern die sich im grauen Bereich bewegt u mich dann noch beschwehren wenn mich die Schmierler f#####!
Greets Winni
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KayTee
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Re: Recht

Beitrag von KayTee »

Heißt das Grünvolk bei euch im Süden nicht "Schnittlauch" oder "Zipfl" ?
:wink:

Gruß,
KayTee
"Auf dass die Hand nur lenken möge, was der Fuß zum Leben erweckte!"
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Harleykin
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Re: Recht

Beitrag von Harleykin »

oder auch schmiere
so ist es eben

aber ich gebe Winni recht
wenn ich grauen bereich rum fahre dann bitte so das es nicht auffällt
Gruss aus FRANKEN

Jürgen


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Christian
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Re: Recht

Beitrag von Christian »

Hallo Leute,

wie überall gibt es sone und solche.

Ich hatte in Berlin einen, der mich kurz vom Straßenverkehrsamt, zu dem ich Zwecks Vorführung und Eintragung (alle Papiere dabei!) gefahren bin angehalten und wg noch nicht eingetragenener Auspuffanlage verknollt hatte und ich hatte auch schon zwei, die Nachts um 2 zu mir in die Garage kamen weil ein Nachbar sich wg. Maschinengewehrfeuers beschwert hatte. Der Kumpel kriegte wg. oder trotz zuviel Bierchen seine Flatty nicht ordentlich eingestellt.

Letztendlich haben sie bei geschlossenem Werkstatttor Probegesessen und ein Bierchen mitgezwitschert - im Dienst! 8)

Letztere sind mir natürlich lieber. :lol:

Gruß, Christian
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