Moin Moin,
ich habe mir über den Winter diesen Lenker auf mein Bike geschraubt:
http://www.blmotorparts.de/article/Bona ... 5c92a8459c
Da dort stand, für alle Harley`s mit 1" Riser incl Gutachten, habe ich mir im Vorfeld nicht so die großen Gedanken über die Eintragung gemacht. Nur leider stehen in dem Gutachten alle möglichen Harleymodelle drin aber keine FLH.
Jetzt hat mir mein Schrauber des Vertrauens gesagt, dass sein TÜV Heini das nicht einträgt, wenn nicht exakt das Modell in dem Gutachten aufgeführt ist.
Nun bin ich etwas ratlos und weiß nicht wie ich am besten weiter verfahre. Hatb von Euch jemand einen guten Tipp was ich machen soll und was es ggf. kosten wird ?
Wieder abbauen kommt nicht in Frage, da der Lenker sehr geil bei mir aussieht. Aber ohne Eintragung ist auch immer etwas blöd, da ich diesen Sommer noch auf Treffen möchte, wo ich definitiv weiß, dass die Grün Weissen dort stehen.
Vielen Dank für Eure Tipps.
Greetz
Thora
Lenker eintragen lassen
Moderator: Gerry
Re: Lenker eintragen lassen
Moin, Moin,
genau diesen Lenker habe ich mir auch als Zwischenlösung für meinen gebrochenen ausgesucht. Hätte also auch Interesse an Unterlagen.
Besten Dank
Olaf
genau diesen Lenker habe ich mir auch als Zwischenlösung für meinen gebrochenen ausgesucht. Hätte also auch Interesse an Unterlagen.
Besten Dank
Olaf
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." -Benjamin Franklin
Re: Lenker eintragen lassen
Hi,
ich habe mir gerade das Teilegutachten meines Lenkers angeschaut. Der Lenker ist ohne Probleme eingetragen worden.
Es ist eigentlich nur ein Festigkeitsgutachten. Der Inschenör muss prüfen, ob der Lenker zu der Kiste passt.
Die Prüfung des Anbaus muss nach §38 bei der Abnahme fahrzeugbezogen erfolgen. Hierzu gehören:
Freigängigkeit
Lenkeinschlag
Anbau von Hydraulikausgleichsbehältern
Sicht auf Kontrolleuchten ...
ich habe mir gerade das Teilegutachten meines Lenkers angeschaut. Der Lenker ist ohne Probleme eingetragen worden.
Es ist eigentlich nur ein Festigkeitsgutachten. Der Inschenör muss prüfen, ob der Lenker zu der Kiste passt.
Die Prüfung des Anbaus muss nach §38 bei der Abnahme fahrzeugbezogen erfolgen. Hierzu gehören:
Freigängigkeit
Lenkeinschlag
Anbau von Hydraulikausgleichsbehältern
Sicht auf Kontrolleuchten ...
Re: Lenker eintragen lassen
Hast du den gleichen Lenker ?
Gruß
Thora
Gruß
Thora