Servus,
also ich glaube (nicht weis!) das wenn das KFZ auf Dich bereits zugelassen war es kein großes Problem darstellen sollte.
In der Zulassungstelle sind ja alle fahrzeugrelevanten Daten hinterlegt.
In dieser eidesstattlichen Erklärung gibst Du dann auch nur schriftlich Dein uneingeschränktes Eigentumsrecht zu Protokoll.
Sollte später einer kommen mit einem Kaufvertag/ Abtretungserklärung hast Du ein Problem.
Bei der ganzen "Neupapierung" solltest Du versuchen das Baujahr/EZ 1954 zu bekommen da es verwaltungstechnisch gesehen die Behörden (speziell die Grünbeschürzten) gewaltig entlastet und sie sich nicht mit Zulassungsparagraphen rumschlagen müssen.
Also ab zur Zulassungsstelle und die Anfrage beginnen mit:
Ich hätte da gern mal ein Problem....(funzt bei mir fast immer

)
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)