Hallo,
bei mir (Pan EZ ´58) ist die Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen, die Primär nicht.
Ist das generell so dass sowas eingetragen ist? Ich kenne das noch von den 80er Zwiebacksägen wo man mit 16 auch nur genau 80km/h fahren durfte aber bei ner Harley?
Grund der Frage ist, dass ich die Sekundärübersetzung geändert habe, das also jetzt eintragen lassen müsste, wobei ich mir die Farge stelle was das wert ist wenn doch der Primär oder das Getriebe nicht angegeben ist.
- mal abgesehen dass der Tacho etwas ungenauer wird.....
Gibt es eine Möglichkeit den Eintrag löschen zu lassen?
Danke und Gruß,
Hajo
Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen?
Moderator: Gerry
Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen?
Ein Motor will laufen - er braucht nur Sprit, Luft und einen Funken !
- kickstartworks
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Re: Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen
hi hajo !
wenn das motorrad keine leistungs-geschwindigkeits oder sonst eine begrenzung hat ist das humbug. mich würde mal interessieren wer so einen schwachsinn da reingeschrieben hat.
geh zum tüv und erklär dem, das dein mopped wegen der übersetzung des getriebes bei 140km/h sowieso platzt und du solange die ritzel vorne hin und her tauschst bis die kiste vernünftig auf der bahn zu fahren ist.
meines wissens gibt es keinen grund dir den austrag zu verweigern!
gruss zottel
wenn das motorrad keine leistungs-geschwindigkeits oder sonst eine begrenzung hat ist das humbug. mich würde mal interessieren wer so einen schwachsinn da reingeschrieben hat.
geh zum tüv und erklär dem, das dein mopped wegen der übersetzung des getriebes bei 140km/h sowieso platzt und du solange die ritzel vorne hin und her tauschst bis die kiste vernünftig auf der bahn zu fahren ist.
meines wissens gibt es keinen grund dir den austrag zu verweigern!
gruss zottel
Re: Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen
Naja, so einfach isses ja nu nich...kickstartworks hat geschrieben:hi hajo !
wenn das motorrad keine leistungs-geschwindigkeits oder sonst eine begrenzung hat ist das humbug. mich würde mal interessieren wer so einen schwachsinn da reingeschrieben hat.
geh zum tüv und erklär dem, das dein mopped wegen der übersetzung des getriebes bei 140km/h sowieso platzt und du solange die ritzel vorne hin und her tauschst bis die kiste vernünftig auf der bahn zu fahren ist.
meines wissens gibt es keinen grund dir den austrag zu verweigern!
gruss zottel
Höchstgeschwindigkeit ist ja immer eingetragen, egal wie sie erreicht wird. Und z.B. Bremsenauslegung findet immer mit Bezugnahme auf die Höchstgeschwindigkeit statt.schlisslich soll ja die maximale Bewegungsenergie auch auf null gebracht werden können.
Ich denke mal, solange du LANGSAMER übersetzt, interessierts keinen.
Wenn du aber schneller übersetzt wirds schon OFFIZIELL einzutragen sein.
Davon ab: Tachoabweichungen bzw. -Angleichungen sind GENERELL ab einer gewissen Abweichung (7% ?? 4 % ?? ) einzutragen.
Chrischan
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Re: Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen
yo chrishan !!
das hast du nun auch wieder recht...ich hab natürlich keine ahnung was der kollege für bremsen drann hat.
wenns um die bremse geht ,dürfte ich nur 30km/h eingetragen haben. hinten blockts und pfeifts und du kommst horizontal daher und vorne gibts nur warm
.
bin mal gespannt ob der hajo beim tüv vorspricht. ich drück ihm die daumen.
der regen kommt .......
und ich dachte das wäre vorbei
...
gruss aus dem wilden süden
zottel
das hast du nun auch wieder recht...ich hab natürlich keine ahnung was der kollege für bremsen drann hat.
wenns um die bremse geht ,dürfte ich nur 30km/h eingetragen haben. hinten blockts und pfeifts und du kommst horizontal daher und vorne gibts nur warm
bin mal gespannt ob der hajo beim tüv vorspricht. ich drück ihm die daumen.
der regen kommt .......
und ich dachte das wäre vorbei
gruss aus dem wilden süden
zottel
Re: Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen
Hallo,
ich habe im Brief/Schein KRAFTRAD O. LB.
36 KW
155 Km/h
und als Übersetzung - jetzt kommts dicke:
SEKUNDÄRÜBRESETZ.M.RIEMENTRIEB,V/H 29756 Z. eingetragen.
1) Ich habe sekundär Kette und Primär den Riemen.
2)Beim Tippen der Eintragung hat der Kollege die Groß/Kleinschreibung vergessen und statt dem "/" eine "7" getippt - jetzt fahre ich fast mit meiner Telefonnummer
3) Giebt es überhaupt einen Sekundärriemen mit 29 Zähnen vorne?
Fazit: Ich muss das mit dem TÜV glatt ziehen so oder so.
Gruß,
Hajo
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36 KW
155 Km/h
und als Übersetzung - jetzt kommts dicke:
SEKUNDÄRÜBRESETZ.M.RIEMENTRIEB,V/H 29756 Z. eingetragen.
1) Ich habe sekundär Kette und Primär den Riemen.
2)Beim Tippen der Eintragung hat der Kollege die Groß/Kleinschreibung vergessen und statt dem "/" eine "7" getippt - jetzt fahre ich fast mit meiner Telefonnummer
3) Giebt es überhaupt einen Sekundärriemen mit 29 Zähnen vorne?
Fazit: Ich muss das mit dem TÜV glatt ziehen so oder so.
Gruß,
Hajo
Ein Motor will laufen - er braucht nur Sprit, Luft und einen Funken !
Re: Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen
Da du hinten jetzt Kette fährst, dürfte die Streichung kein Problem sein. Was am Mopped nicht dran ist, muß auch nicht eingetragen sein.Hajo hat geschrieben:Hallo,
ich habe im Brief/Schein KRAFTRAD O. LB.
36 KW
155 Km/h
und als Übersetzung - jetzt kommts dicke:
SEKUNDÄRÜBRESETZ.M.RIEMENTRIEB,V/H 29756 Z. eingetragen.
1) Ich habe sekundär Kette und Primär den Riemen.
2)Beim Tippen der Eintragung hat der Kollege die Groß/Kleinschreibung vergessen und statt dem "/" eine "7" getippt - jetzt fahre ich fast mit meiner Telefonnummer
3) Giebt es überhaupt einen Sekundärriemen mit 29 Zähnen vorne?
Fazit: Ich muss das mit dem TÜV glatt ziehen so oder so.
Gruß,
Hajo
Gruß Otter
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Re: Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen
Hallo,
ich greife das Thema noch mal auf da ich heute bei der GTÜ war und HU machen lassen wollte.
Ich habe die Situation geschildert und der GTÜler meinte das sei gar kein Problem.
Vor der HU wäre dann eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 erforderlich, die er auch gleich gemacht hat. Auf der Bestätigung steht nun "M.KETTENANTRIEB V/H 24/47 Z" wie es ja auch verbaut ist. Das Übersetzungsverhältnis ist fast gleich geblieben, daher auch kein Problem mit der Höchstgeschwindigkeit die eingetragen ist. Austauschbremsleitungen hat er auch gleich in den Prüfbericht eingetragen. Mit dem Nachweis muss ich "bei nächster Gelegenheit" zur Zulassung und die Papiere ändern lassen (Eintrag mit Riemen raus und Kette rein) . Bis dahin soll ich den Prüfbericht immer mitführen.
Dann hat er die HU gemacht, alles im Lot Plakette klebt. Änderungsabnahme hat 32 Eúronen plus Steuer gekostet.
Thema geschlossen - danke für Eure Hilfe!
Gruß,
Hajo
ich greife das Thema noch mal auf da ich heute bei der GTÜ war und HU machen lassen wollte.
Ich habe die Situation geschildert und der GTÜler meinte das sei gar kein Problem.
Vor der HU wäre dann eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 erforderlich, die er auch gleich gemacht hat. Auf der Bestätigung steht nun "M.KETTENANTRIEB V/H 24/47 Z" wie es ja auch verbaut ist. Das Übersetzungsverhältnis ist fast gleich geblieben, daher auch kein Problem mit der Höchstgeschwindigkeit die eingetragen ist. Austauschbremsleitungen hat er auch gleich in den Prüfbericht eingetragen. Mit dem Nachweis muss ich "bei nächster Gelegenheit" zur Zulassung und die Papiere ändern lassen (Eintrag mit Riemen raus und Kette rein) . Bis dahin soll ich den Prüfbericht immer mitführen.
Dann hat er die HU gemacht, alles im Lot Plakette klebt. Änderungsabnahme hat 32 Eúronen plus Steuer gekostet.
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- SuperGauzy
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- Registriert: 30.01.2007, 14:27
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Re: Primär- /Sekundärübersetzung in den Papieren eingetragen
Na das nenn ich doch mal einen kompetenten Prüfer! 
SuperGauzy
