shoveltorro hat geschrieben:
...aber leider habe ich noch von keinem eine richtige Antwort bekommen!!!
Ihr diskutiert über alles mögliche nur nicht über meine Frage
Moin,
jau fehlende Infos lassen eine Diskussion schon mal "ins Kraut schießen"
Aber auch auf deine Frage gabs darin Antworten.
Z.B. von mir
Zitat Landmark: "Wenn jetzt ein EVO eingebaut wird so muss der auch in den Papieren vermerkt/eingetragen werden! "
Nicht einzutragen kann gut gehen, muss aber nicht. Ist in jedem Fall nicht legal und bei einem Unfall, hast du wahrscheinlich keinen Versicherungsschutz, denn Unfallgutachter "schlafen i.d.R. nicht auf Bäumen
Gruß!
Landmark
„Ich denke nicht, dass meine Lieder alle so traurig sind. Ich habe ein paar, die nicht traurig sind – die sind nur hoffnungslos.“ – Townes Van Zandt
- https://www.youtube.com/watch?v=A6lXAGli3JU
Der Vollständigkeit halber:
Rahmen: AME HT900 (Starrahmen) Senkrechtes Rahmenrohr eingebeult für EVO´s also passend! Rahmenbaujahr 1981 in den Papieren.
Habe mittlerweile Kontakt zu einen TÜV-Sachverständigen aufgenommen der einen sehr vernünftigen und hilfreichen Eindruck macht!
Wenn ich mehr weis, sag ich Euch bescheid!
Habe heute vom TÜV-Sachverständigen folgende Antwort bekommen falle es jemand interessiert:
Hallo Herr (Shoveltorro)
danke für die Infos.
Für ihr Grundfahrzeug benötigen wir zur Eintragung des anderen Motors
1. den Nachweis des zulässigen Abgasverhaltens (Abgasgutachten in Verbindung mit dem verbauten Getriebe und der Fahrzeugmasse), Da Fz. nach 81 zugelassen.
2. Messung von Stand u. Fahrgeräusch, sowie Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit.
Das könnte alles unser Technologiezentrum in ... machen. Tel. ..... / ....
Kosten bitte dort erfragen.
3. Überprüfung des Einbaus in das Fz. sowie Eintragung in die Fz. Papiere wäre dann mein Part.
Kosten ca. 150-200€