Zulassungsrecht Frankreich

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Moderator: Gerry

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benny
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Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von benny »

Hallo zusammen,

im Tread Indian Larry kam der Gedanke auf dass es in Frankreich keinen MotorradTÜV Gibt und da ich den Tread nicht noch weiter vom eigentlichen weg führen will mach ich einen neuen auf.
Jetzt zum wesentlichen: Da meine Mutter im Elsass lebt hätte ich die Möglichkeit den Ofen da anzumelden, jetzt zu meiner frage: Kennt sich jemand mit dem Französischen Zulassungs- und Staßenrecht aus? Was darf ich in Frankreich alles und was nicht? Welche Unterschiede bzw Vorteile würde eine Ummeldung bringen.
Bin für alle Tips dankbar

Benny
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rainer_aus_ulm
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von rainer_aus_ulm »

Hi,

zwecks Zulassungsrecht würde ich einen Moppedhändler in F aufsuchen.
Es gibt da nämlich u.U. so einen Kack mit der CE-Konformität ...

Die Mini-Kennzeichen gibt es in F nicht mehr. Die sind jetzt so groß wie Postkarten :roll: ... auch für die Möppies die noch immer ohne Haftpflicht herumballern.

Was natürlich auch wichtig ist ist der ganze Steuerkrams, den du mußt in F wohnen um an eine französische Zulassung zu kommen.
Bei uns gilt ja: Dort wo du lebst bezahlst du deine Einkommenssteuer und NICHT dort wo du arbeitest (das ist ja das Problem von Bremen).
Es gibt den Grenzgängerstatus aber das ist mit erheblichen Auflagen verbunden.

Strom & Wasserrechnung vom Wohnort in F. Voila.
So war das zumindest in den 80ern. Hatte damals ein Kumpel v. mir gemacht damit er dem Bullenterror hier entfliehen kann und dort seine (in Frankreich gekaufte) GPZ900R angemeldet.

Ich denke ein Steuerberater und ein Moppedhändler (mit Ahnung v. alten Kfz. Egal ob PKW oder nicht) sollte dich besser informieren können denn ich weiß das es selbst für ein relatives (in D gekauftes) Neufahrzeug schwierig werden kann dort eine Zulassung zu bekommen.

Hau rein.
rainer
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benny
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von benny »

Hey Rainer,

der Wohnsitz ist kein Problem.
Es ist nur die Frage ob es mir was bringt eine französische Zulassung zu haben zwecks Blinker Lautstärke und was weis ich noch was man alles dummes machen könnte um unsere Bullen zu foppen
8)

Benny
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rainer_aus_ulm
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von rainer_aus_ulm »

Hi,

deshalb mein Tipp mit dem französischen Fzg-Händler.
Offiziel kannst du nur ein Fzg zulassen welches irgendeine Konformitätserklärung hat. Weiß nicht wie das genau heißt.
Diesen Schrieb hat der Fahrzeughersteller für die ABE erstellen lassen. Nun muss dieser Schieib eben auch für Europa gelten. Und genau das macht nicht jeder Fzg-Hersteller.

Hast du sowas für deinen Ofen ?

Ein Fzg als Oldtimer in F zulassen geht natürlich auch ist aber mit einigen Auflagen verbunden die ich nicht kenne. Es ist auf jeden Fall weitaus anstrengender als in D.

Jetzt kannst du dich natürlich auch auf dem Amt in F kundig machen aber so wie ich das mitbekommen habe kann das durchaus ein Drama sein und zwar den richtigen Ansprechpartner zu finden der auch noch tatsächlich just im Moment sein Büro für die Öffentlichkeit geöffnet hat (F pflegt seine Beamten ... es ist weitaus schlimmer als hier).
Ein normales, relativ neues Fzg nach F ummelden (mit den entsprechenden Papieren) ist kein Thema und geht ratz-fatz.

Deshalb musst du jemanden fragen der wirklich Ahnung hat und ich denke ein Fzg-Händler in F ist dazu prätistiniert.
Ist ja auch nicht weit weg von dir ... schnell nach Feierabend rüberdüsen

rainer
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benny
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von benny »

Hab mal einen Link gefunden

http://www.de-fra.com/articles/kfz-umme ... frankreich

Ich bin trotzdem dankbar über weitere Infos.

Kennt jemand einen Schrauber im Bereich Straßbourg

Benny
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Partisan
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von Partisan »

Hi Benny,

ich war in der Sache mal so weit, dass es einfacher ist, sich ein Motorrad gleich in Frankreich zu kaufen (damit es nicht importiert werden muss) und dort auf eine Vertrauensperson zuzulassen.

Die drei großen Probleme sind:
1. Erst mal ein altes Teil in Frankreich zu finden, das verkauft werden soll.
2. Das Motorrad gehört Dir nicht!
3. In der Regel darfst Du nur 6 Monate in Deutschland damit rumfahren (aber wer kann das schon kontrollieren?)

Was ich nie rausbekommen habe ist, dass die Sache doch einen Haken haben muss. Im Grenzgebiet würde doch jeder sein Motorrad in Frankreich zulassen, wenn das alles so einfach wäre. Vielleicht machern das auch alle so und keiner spricht darüber, was ja auch verständlich ist.

Gruß
Jens
So blöd wie ich bin kann mir gar keiner kommen ;-)
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benny
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von benny »

Hey Jens,

Punkt 2 un 3 sind kein Problem meine Mutter freut sicher wenn sie ne Harley von mir bekommt 8) :wink:

zu Punkt 1: ich will mir keine andere kaufen ich will meinen Wishbone auf Frankreich anmelden und somit bräuchte ich einen Schrauber im Elsaß der mir bei der Ummeldung auf meine Mutter zur Seite Stehen kann

Wer kennt einen Schrauber im Elsaß :?: :?:

Benny
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liekoer
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von liekoer »

Moin

Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass ein Fahren (auf Dauer) mit einem ausländischen Fahrzeug dazu führen kann, dass man gegen das Steuerrecht verstößt.

Gruß
Norbert
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benny
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von benny »

Hey Norbert,

ja da hast du meines Wissens nach recht ein nicht um gemeldetes Fahrzeug kann im Extremfall als Steuerhinterziehung geahndet werden aber da ich recht nah an der Grenze wohne glaube ich kaum das das jemand auffallen würde.

Mir sind die Risiken durch aus bewusst und werde es trotzdem versuchen

Benny
michalaggo
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von michalaggo »

Hallo, was glaubst Du ist denn in F besser als hier. Du schreibst weiter
oben etwas von Blinkern u.s.w. - unten schreibst Du dann, Du willst
Deinen Wishbone in F zulassen. Wenn das ein orig. alter Rahmen ist,
hast Du doch auch hier keine Probleme - keine Blinker, keine Prüfzeichen
in der Beleuchtung, Lautstärke ist auch kein Thema, keine Abgasunter-
suchung - also praktisch jeder Vergaser möglich u.s.w.
Was versprichst Du dir also von einer Zulassung in F?
Gruß Michael
... hauptsache die Kisten laufen!!!
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benny
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von benny »

Tach auch,

nach einem Jahr der Anmeldung der erste Beitrag...und das ist nicht eine Vorstellung......du bist eher der schüchterne oder?? :wink:

Grüße aus dem Schwarzwald

Benny
michalaggo
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von michalaggo »

Hallo Benny - so schüchtern bin ich garnicht :) .Hast aber schon recht, ich
werde das mit der Vorstellung nachholen - war bis jetzt nicht nötig, da
ich ja nur sporadisch mitgelesen habe.
Meine Frage war aber durchaus ernst (und überhaupt nicht böse) gemeint.
Mich würde interessieren, wo bei einem so alten Rahmen der Vorteil einer
Zulassung in F ist.
Ich fahre selber eine 41er Knucklehead und eine 51er Pan und habe
immer das Gefühl das heute alles ein bischen lockerer gesehen wird
- bei der Rennleitung - als das vor 20 Jahren der Fall war. Kann natürlich
auch daran liegen, das ich mitlerweile so ein alter Sack bin (57) und die
Polizisten die mich kontrollieren meine Kinder sein könnten :)
Gruß Michael
... hauptsache die Kisten laufen!!!
Christian
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von Christian »

Hallo Leute,
michalaggo hat geschrieben:... und habe
immer das Gefühl das heute alles ein bischen lockerer gesehen wird
- bei der Rennleitung - als das vor 20 Jahren der Fall war.
bin zwar nicht so alt, aber den Eindruck habe ich auch.
Die Knallbonbons und ihre Heizerleins sind eben interessanter, als so ne alte Möhre, die bauartbedingt laut war und ist. Exotenstatus nennt sich das wohl.

Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

Kicker rules!
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Panhead Andi
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von Panhead Andi »

... jep so seh ich dat auch... bin mit meiner Pan bisher noch nicht einmal angehalten worden, stand aber schon oft genug neben denen anna kreuzung und ich würde ma sagen die kiste is laut :lol:
***SCFFSC***
Shoveljoerg
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Re: Zulassungsrecht Frankreich

Beitrag von Shoveljoerg »

wie das zulassungstechnisch in Frankreich abläuft weiß ich nicht. Da musst du dich am besten mit einen Franzosen kurzschliessen

Aber wenn du einen Wohnsitz in F hast, sollte das kein Problem sein. Problematisch wird es, wenn die Karre auf jemand anders im Ausland angemeldet ist. Dann hat man als Deutscher (mit Wohnsitz nur in D) keine Erlaubniss, ein Fahrzeug mit Zulassung im Ausland in D zu bewegen.

Meldest du dich bei deiner Mutter in F an, ist es völlig Banane ob dort nur ein Bild von dir hängt, oder du tatsächlich einen ganzen Hausstand dort hast. Das weiss der Bulle dann nicht. Der hat dann nämlich nur eine französische Zulassung in der Hand, die er dann bis auf deine Adresse in F eh nicht lesen kann.

In meinen Fall ist die Karre in Norwegen angemeldet. Ich habe diese schon mal längere Zeit in D zu stehen gehabt, speziell zur Überwinterung. Wurde auch schon öfters von der Rennleitung angehalten. Sobald diese die Zulassung sehen, sind die völlig überfordert und lassen einen gleich weiterfahren.

Möglicherweise hast du Stress bei der Zulassung in Frankreich. Aber danach hast du Ruhe mit den verkackten TÜV. Das ist glaub ich der grösste Lohn wenn die Karre dort angemeldet ist, selbst wenn du möglicherweise mehr an Steuern + Versicherung abdrücken musst.

Mfg Jörg
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