Frage zu Anbaubestätigung im Teilegutachten oder Eintragung

Moderator: Gerry

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Thorsten D.
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Frage zu Anbaubestätigung im Teilegutachten oder Eintragung

Beitrag von Thorsten D. »

Hab jetzt ne ganze Weile "gesucht" und gegoogelt aber nix wirklich berauschendes gefunden...

Nach meinem Wissensstand hab ich bei Umbauten, Anbauten und Änderungen zwei Möglichkeiten.

Einmal ein Teil mit ABE, die dann zum Vorlegen bei der Aufsicht ausreicht ( So wie die ABE einer Alufelge beim Auto ), oder das Teil eintragen lassen damit die Papierflut klein bleibt.

Zum Anderen ein Teilegutachten das eine Anbaubestätigung benötigt, das heisst doch ich bau das Teil an und der nette Onkel bestätigt mir auf dem Gutachten das alle i.O. ist ??? Alternativ kann ich dann zusätzlich noch nen Eintrag in die Papiere machen lassen ?

Aber was mach ich wenn ich zwar die Teile dran hab, das Gutachten vorliegt, aber da nix von ner Bestätigung erkennbar ist, und auch kein Tüv oder Dekra Zettelchen vorhanden ist ? < rethorische Frage :-)

Die Frage ist, muss diese Bestätigung im Teilegutachten drin sein, oder ist ein Teilegutachten wie eine ABE zusehen ?

Danke für eine oder gern mehrere erschöpfende Antworten
Gruss Thorsten
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trybear
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Re: Frage zu Anbaubestätigung im Teilegutachten oder Eintrag

Beitrag von trybear »

hallo Thorsten D.
Zum Anderen ein Teilegutachten das eine Anbaubestätigung benötigt, das heisst doch ich bau das Teil an und der nette Onkel bestätigt mir auf dem Gutachten das alle i.O. ist ??? Alternativ kann ich dann zusätzlich noch nen Eintrag in die Papiere machen lassen ?
Das Teilegutachten sagt aus, das das Teil von wem auch immer, irgend jemand eben der berechtigt ist, Teile zu prüfen (Material, Funktion, Sicherheit) und darüber Gutachten auszustellen, gepüft und für gut befunden wurde. Mit dem von Dir oder einer Werkstatt angebauten Teil gehts dann (bei uns) zum Baurat oder zum autorisierten Prüfingenieur einer der bekannten Prüforganisationen die dann alles nochmal im Zusammenhang mit Deinem Fahrzeug prüfen und wieder eine Bestätigung oder ein Prüfzeugnis ausstellen. Damit gehts dann zur Zulassungsstelle, die dann alles in den Brief , bzw danach in den Schein eintragen.

Für Teile die zwar gepüft sind aber bei denen kein Teilegutachten vorliegt gibt es die Möglichkeit in dem imensen Archiv der Prüforganisationen zu forschen. Da haben die meisten Prüfer keine Lust zu oder keine Zeit oder beides... Günstig ist es , Du kennst da jemanden, der Dir helfen kann. Oder wie hier oft schon geschehen, irgendeiner hat soon Gutachten noch rumliegen und stellt es Dir zur Verfügung. Dann weiß der Prüfer schon mal wo er suchen soll, gleicht das mit seinen Unterlagen ab und schon ist , wenn alles noch so eintragungfähig ist, alles fertig, Du hast wieder eine Bestätigung mit der Du dann wieder zur Zulassngstelle dackeln kannst.

Dabei gilt aber auch: wenn Du soon Uraltgutachten anschleppst: nicht alles was "damals" eintragungsfähig war, ist es Heute unter den gleichen Bedingungen auch noch. Zulassungsbestimmungen und Gesetze ändern sich und für Zubehör und Anbauteile besteht kein Bestandsschutz!

Ich hoffe ich hab Deine Fragen richtig verstanden....
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Thorsten D.
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Re: Frage zu Anbaubestätigung im Teilegutachten oder Eintrag

Beitrag von Thorsten D. »

Hallo trybear,

thanks für die Antwort, hilft mir weiter

Ich hab ne shovel im Auge, naja eigentlich schon unterm Hintern ;-) und da ist laut Verkäufer alles eingetragen.

Bei den Papieren die ich zur Durchsicht mitgenommen habe sind auch die Teilegutachten bei, aber die Anbaubestätigungen in den Anlagen sind nicht ausgefüllt, also geh ich davon aus dass die Umbauten zwar legal sind, aber noch nicht beim Onkel waren, zumal auch die Zettels vom Tüv oder der Dekra fehlen ?
Was dann heisst der Verkäufer labbert Müll und ich hab den Akt nen Onkel selbst zu bemühen, einschliesslich der Kosten für die Eintragung des kompletten Frontends.
Seh ich das soweit richtig ?
Gruss Thorsten
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trybear
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Re: Frage zu Anbaubestätigung im Teilegutachten oder Eintrag

Beitrag von trybear »

Moin, Thorsten D.,
aber die Anbaubestätigungen in den Anlagen sind nicht ausgefüllt,
Aufwändig wäre es, wenn der Onkel von der Prüforganisation alles kontrollieren muß, Anbau, Funktion, Sicherheit, etc. Einfacher wäre es, eine Werkstatt würde den korrekten An- /Einbau auf den Zetteln (Teilegutachten /Gutachten) bestätigen. Das nehmen die, noch eher wenn die Werkstätten als gute Schrauberbuden schon bekannt sind, dann hin und Du bekommst die begehrte Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Ansonsten sehe ich das genau so wie Du´s geschrieben hast.

Gruß
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Thorsten D.
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Re: Frage zu Anbaubestätigung im Teilegutachten oder Eintrag

Beitrag von Thorsten D. »

Nabend............

thanks für die Anteilnahme :-) die schlaflose Nacht hat ich trotzdem.... ;-)

aber ich kann sozusagen ENTWARNUNG geben

hatte heute noch mal wegen dieser Sache mit dem Verkaufer telefoniert, der war recht geplättet, er war sich ja sehr sicher dass alles okay mit den Papieren ist.

Er hat mir dann aus dem Schein die dortigen Eintragungen vorgelesen - den hatte ich mir gar nicht angeschaut weil ja laut VK alle Papiere da - und ich hörte und staunte, alle die schönen Dinge stehen brav im Schein schon drin.....womit sich das Müll labbern auf fehlende Zettelchen beschränkt, aber es soll ja auch Leute geben die nicht wissen was sie in ner Hosentasche drinne haben ;-)

Ende vom Lied, ich krieg noch nen neuen Tüv drauf und am Donnerstag wird meine "Neue" bei meinem Schrauber auf den Hof gestellt

Das Abenteuer kann also beginnen :-)
Gruss Thorsten
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