Unterschied: TÜV Eintragung-Abnahme zum Betrieb erforderlich

Moderator: Gerry

Antworten
shovelix
Beiträge: 357
Registriert: 18.09.2011, 19:18

Unterschied: TÜV Eintragung-Abnahme zum Betrieb erforderlich

Beitrag von shovelix »

Hallo Gemeinde,

kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen den im Thema genannten TÜV-Formalitäten erklären ?

In Zubehör-Katalogen findet man bei vielen Teilen den Hinweis "Kommt mit Teilegutachten-TÜV" einerseits und "Abnahme zum Betrieb erforderlich" andererseits.

Klar, beim Teil mit Gutachten ist der TÜV in aller Regel "verpflichtet", den Umbau/Einbau einzutragen. Aber was kommt bei "Abnahme zum Betrieb erforderlich" auf mich zu. Ist das die Einzelabnahme, die bei Sicherheit des Teils und Ordnungsmässigkeit des Einbaus auch zur Eintragung führt und/oder ist man auf die "Gnade" des Prüfers angewiesen oder besteht der Unterschied womöglich nur in den Kosten einer Eintragung ?

Vielen Dank für Hinweise, ich baue gerade einen (dickeren) Lenker an, der nur "Abnahme zum Betrieb erforderlich" hat.

Grüsse
shovelix
Benutzeravatar
Gerry
Site Admin
Beiträge: 4597
Registriert: 25.01.2007, 15:58
Wohnort: Hildesheim
Kontaktdaten:

Re: Unterschied: TÜV Eintragung-Abnahme zum Betrieb erforder

Beitrag von Gerry »

Hi,

ich schubs das mal nach oben da noch niemand sonst was dazu geschrieben hat.

Ich glaub Du hast es schon richtig erklärt.

Teilegutachten iss klar, das Teil wurde somit schon mal von irgendwem begutachtet und geprüft und ist von jedem TÜVer oder anderer Prüforganisation eintragbar. Das Teil hat dann meist eine Nummer und ein Gutachten in dem Beschaffenheit, Material und Bauform beschrieben sind.

Abnahme erforderlich heißt - "hat keinen TÜV". Keine Nummer, kein Gutachten. Kann klappen wenn der Herr Ingeneur Willens ist und sich dran traut es einzutragen. Kann aber auch in die Hose gehen. - Du solltest Dich vorher auf jeden Fall informieren wer solche Abnahmen machen darf und sie auch tatsächlich machen würde, um Dir Rennerei und Kosten zu sparen.


Gruß,
Gerry
Shovel-Head.com - Teileshop:
https://www.kraftradteile.com

Gerry's BAKERy:
https://www.bakergetriebe.de
Benutzeravatar
trybear
Beiträge: 3881
Registriert: 09.03.2007, 15:22
Wohnort: im Norden

Re: Unterschied: TÜV Eintragung-Abnahme zum Betrieb erforder

Beitrag von trybear »

Moin,

ich sag mal was zum Teil des Textes...:
Klar, beim Teil mit Gutachten ist der TÜV in aller Regel "verpflichtet", den Umbau/Einbau einzutragen.
Nein ist er nicht! Der Abnahmeprüfer vor Ort steht nachher für die Abnahme grade, nicht der Verfasser des "Schlechtachtens" :wink:

Wir hatten grad sonn Fall: Gutachten für Fahrwerksveränderung lag vor, eingebaut und sollte dann abgenommen werden. Bei der Prüfung stellte sich raus, das genau die Teile für diesen Fahrzeughersteller, diesen Typ, dieses Fahrzeug die Teile so nicht passten und er verweigerte mit Recht die Eintragung. Stellte sich raus, das der Gutachtenverfasser vom Hersteller zwar ne Zeichnung bekommen hatte, die Passgenauigkeit aber nie am lebenden Objekt überprüft wurde. Zeichnung falsch!!! :twisted:

Alles wieder ausbauen.
shovelix
Beiträge: 357
Registriert: 18.09.2011, 19:18

Re: Unterschied: TÜV Eintragung-Abnahme zum Betrieb erforder

Beitrag von shovelix »

Danke an Alle,

bin jetzt ´nen guten Schritt weiter, kann mich allerdings nicht mehr vorher an den TÜV zwecks Umbau wenden, da der alte Lenker samt Armaturen und Kabelführung bereits runter und der neue schon gekauft war.

Zum Glück war der vorherige Lenker schon als Sonderlenker eingetragen (allerdings Fehling mit TÜV), und ich hatte mal mit dem Prüfer Kontakt aufgenommen, ob ich den gegen einen Breiteren (ich hatte nicht gesagt, gegen welchen) tauschen könne und es bei der Eintragung Probleme geben könnte.

Die Antwort (fand ich lustig formuliert) war: "Breiter geht immer, wenn Sie die Maschine dann noch bedienen können...."

Hätte der Prüfer das nur für breitere Lenker mit Teilegutachten gemeint, dann hätte er mir bestimmt was dazu gesagt. Insofern bin ich doch guter Hoffnung, zumal der neue Lenker einerseits mit 93 cm nicht übermässig breit ist und andererseits die Ochsenaugen von Hinten bei mehr Breite besser zu sehen sind (da ich hinten baujahrbedingt gar keine Blinker habe).
Auch habe ich aus anderem Zusammenhang eher den Eindruck gewonnen, dass Eintragungen bei "Fast-Oldtimern" (Baujahr 1981) leichter möglich sind.

Grüsse
shovelix
Benutzeravatar
trybear
Beiträge: 3881
Registriert: 09.03.2007, 15:22
Wohnort: im Norden

Re: Unterschied: TÜV Eintragung-Abnahme zum Betrieb erforder

Beitrag von trybear »

Moin,

mußt nur aufpassen, das der neue Lenker hinten nicht zu sehr nach innen gekröpft ist, sonst trägt er Dir den mit Ochsenaugen nicht ein, weil die Blinkers von hinten nicht zu sehen sind. Gibts ne max. Winkelangabe, hab ich aber so im Moment nicht parat.

gruß
shovelix
Beiträge: 357
Registriert: 18.09.2011, 19:18

Re: Unterschied: TÜV Eintragung-Abnahme zum Betrieb erforder

Beitrag von shovelix »

Hi trybear,

ja, ist klar - danke. Zum Glück ist mein neuer Lenker "Buffalo Classic Style" weniger gekröpft als der alte von meinem Vorbesitzer, den ich als Prüfer eher nicht hätte durchgehen lassen, den mein Vorbesitzer aber eingetragen bekommen hatte :roll: .

Wie Du richtig schreibst, darf die Kröpfung nicht zu stark sein, das war denn -neben optischen Gründen- für mich auch der Auslöser des Austauschs, weil ich bisher die Ochsenaugen (ohne Blinker hinten!) in der Tat teilweise durch meine eigenen Ellenbogen verdeckt hatte. Bin also für die Verkehrsteilnehmer hinter mir mehr oder weniger "blind" abgebogen. War mir zu unsicher. Bin kein Held, nur weil das Ganze eingetragen war.

Grüsse
shovelix
Antworten