ich hätte mal eine Frage bezgl. Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO. Wenn ein Bike seit länger als 18 Monaten stillgelegt ist, erlischt meines Wissens ja die Betriebserlaubnis. Um das Teil aber, wie bei mir der Fall, nach über 2 Jahren wieder anzumelden, wurde mir gesagt, ist ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO erforderlich. Kann mir jemand sagen, was sowas beim TÜV oder Dekra in Bayern ungefähr kostet? Ich habe ja noch den alten Brief und alle Änderungen und Umbauten sind eingetragen. Somit hat der Prüfer ja nicht allzuviel Arbeit wie wenn die Kiste überhaupt keine Papiere hätte
Gruß Schorsch