Soweit ich weiß, gibt’s da bei Fußrasten keine Bestimmungen.
Schau dir nur mal die zurückverlegten Zubehörfußrastenanlagen für Sportbikes an, die momentan verkauft werden. Die haben überwiegend starre Rasten und trotzdem TÜV.
Und z.B. in den Achtzigern gab es für Deutschland einige Bikes die von Werk ab auch keine klappbaren hatten (Ducati Pantah oder auch ne Kreidler RS fällt mir dazu gerade ein).
Da Fußrastenanlagen aber eintragungspflichtig sind, müsstest du streng genommen auch beim Wechsel von klappbar auf starr beim TÜV vorfahren.
Wie gesagt, streng genommen…
Gruß Otter