kleines kennzeichen: offiziell isses seit 01. märz 2007 so, dass es keine ausnahmeregelung mehr gibt, d.h. auch kräder vor erstzulassung 01.07.1958 bekommen nur noch kuchenbleche.
inoffiziell kann man noch auf sein eingetragenes kleines kennzeichen pochen. so habe ich´s gemacht, als ich im mai mein kleines irgendwo auf deutschlands strassen verlohren habe.
also, seid froh und glücklich wenn ihr noch kleine habt oder euch bei der zulassung keine steine in den weg gelegt werden!
steuerreform: ich weiß zwar auch nix, aber das war ja zu erwarten, als die diese beknackten abgasmessungen bei kräder nach bauj. 89 ins leben gerufen haben.

da hilft nur eins: krad als historisches fahrzeug mit h-kennzeichen zulassen. beim automobil hilft´s auch steuern sparen
