Der Verfahrensweg ist Folgender:
1. Gutachten machen lassen.
2. Die Tasche professionell restaurieren lassen (trotz der Restaurierung bleibt eine Wertminderung)
3. Rest der Wertminderung von Versicherung kassieren
Anders geht es leider nicht und es hängt von Deiner Versicherung ab. Den Wert kann Dir nur der Gutachter sagen. Hier braucht man gar nicht zu orakeln, denn nur sein Wort zählt vor Gericht (und auch bei der Versicherung). Aufpassen, dass der Gutachter auch öffentlich bestellt ist. Gutachter nennen sich viele, tatsachlich sind es aber nur wenige.
Glaub´s mir, ich habe damit täglich zu tun. In der Regel werden Kunstgegenstände wie auch „Liebhabergegenstände“ meist gar nicht versichert, weil diese unwiederbringlich sind. Versichert wird lediglich eine Schadensbehebung und Wertminderung. Hohe Versicherungssummen für Kunstgegenstände und dergleichen erbringen hohe Prämien.
Die Versicherungssumme ist immer nur ein Trost.
Gruß
Jens
Transportschaden - Schaden beziffern
Moderator: Gerry
Re: Transportschaden - Schaden beziffern
So blöd wie ich bin kann mir gar keiner kommen 