Kleines Kennzeichen

Moderator: Gerry

Isochronist
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Kleines Kennzeichen

Beitrag von Isochronist »

Liebe Alteisenfahrer. Ich darf mich kurz vorstellen.......bin gaaanz frisch dabei.....und stolzer Fahrer einer 81er FXS. Die schwarze Schönheit ist ganz dezent umgebaut (Fußrasten, 2 in 1, Eigenbau-Sattel, Minitacho mittig am Lenker(kein Ape) , hat einen Hammersound und springt super an.
Das heißt, meine Probleme sind noch gar nicht technischer Natur sondern eher zulassungstechnischer Natur. Der Heini auf der Zulassungsstelle hat mir natürlich das kleine Kennzeichen verweigert und ich habe im Technik-Archiv auf dieser super klasse website gelesen, dass es wohl sowas wie eine Exoten-Liste gibt, aus welcher hervorgeht, welche Bikes bauartbedingt das kleine Kennzeichen haben müssen. Kennst sich jemand von Euch damit aus und kann mir da einen Tip geben? Das Quadratische sieht ehrlich gesagt auf dem Rücklicht besch.......eiden aus. :twisted:
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shovel
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von shovel »

Hallo und willkommen, ich weiß jetzt nicht wo du genau herkommst, aber hier im Berliner Raum ist keine Chance mehr auf das 80er Kennzeichen. War schon immer fast unmöglich, seit Einführung des 18 x 20 Kennzeichens absolut vorbei.
Auf legalem Weg ist es nicht mehr zu bekommen, da hilft Dir auch keine Eintragung. Es ist Dir sogar Zumutbar für XXX Euro dein Bike so umzubauen das dein neues Kennzeichen passt.

Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen, vielleicht kennst Du ja jemanden der dir das Ding dreht, aber so einfach ist das jedenfalls nicht. Und legal auch nicht.

Und so ein Liste wie du sie suchst gibt es nicht.

Gruß
Rob
Isochronist
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Isochronist »

Danke, Rob, für das schnelle Feedback. Ich bin im südlichsten Gebiet, kurz vor Österreich, Raum Bad Tölz. Ich hab mir inzwischen die TÜV-Süd-Seite reingezogen und da steht außerdem noch, dass nicht der TÜV über die Kennzeichengröße entscheidet, sondern die Zulassungsstelle das letzte Wort hat. Da der Zulassungs-Heini schon gespöttelt hat "jaja, immer diese Harley-Fahrer, wollen immer eine Extra-Wurst" und so weiter, kann ich das Vorhaben begraben. Also werde ich wahrscheinich auf seitliches Kennzeichen umbauen. Auch da habe ich Verschiedenes gelesen. Stimmt es, dass wenn man die Richtlinien der StVzO einhält, das Seitliche nicht eingetragen werden muss? Kann ich mir nur schwer vorstellen....oder doch ? Vielleicht weißt Du ja auch darüber Bescheid, Rob, oder auch ein anderes Mitglied? :shock:
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shovel
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von shovel »

Richtig, wenn Du eins mit Gutachten oder ABE anschraubst, dann muss es nicht zwingend eingetragen werden. Du musst halt immer die ABE mitschleppen. Eigenbauten müssen immer begutachtet werden und entsprechend eingetragen werden.
Schau mal hier, Punkt 13: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... GQ&cad=rja
Isochronist
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Isochronist »

Danke Rob. Der Link ist sehr interessant und übersichtlich. Allerdings steht da "bei Eigenbau" ist ein Eintrag notwendig. Der Kennzeichenhalter, den ich mir vorstelle, ist kein Eigenbau sondern ein smartes feines Teil von "usbikeparts", hat allerdings kein ABE. In den anderen Rubriken der Dekra-Seite steht immer dabei "nur mit ABE"....ich weiß was Du jetzt sagst....ein Kennzeichenhalter ohne ABE ist wie ein Eigenbau zu behandeln...aber was soll ich machen, die anderen Teile, die es da so gibt, sind soooo häßlich, das tu ich meinem Baby nicht an :oops: .
Was kostet so ein Eintrag beim TÜV in der Regel? :idea:

Grüße, Stefan
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FLH55
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von FLH55 »

Moinsen...

Kann meinem Vorredner leider NICHT zustimmen!

Habe erst vor wenigen Monaten hier in Nordbayern meine 73er neu zugelassen und habe von dem freundlichen Herrn auf der Zulassungsstelle wie auf meiner 55er ein Kleinkraftradkennzeichen bekommen!
Dachte zuerst auch, dass das schwierig werden könnte und habe deshalb im Vorfeld dort angerufen und freundlich gefragt wie denn der zulassungsrechtliche Hintergrund sei.
Dabei erfuhr ich, dass es sehr wohl (und einfacher als früher!!) möglich sei ein KKR-Kennzeichen zu erhalten. Es bedarf einer "Begutachtung" (Vorführung) bei einen verantwortlichen Mitarbeiter der Zulassungsstelle.
Bei mir reichte sogar ein Bild von hinten meiner 55er (und eins der 73er zum Vergleich) und die Sache war geritzt.
Bei der 55er steht´s in den Papieren drinnen (war 1991!) bei der 73er steht nix dergleichen - einfach druff und gut!

Hilfreich in meinem Fall ist natürlich, dass der verantwortliche Mitarbeiter selbst Harley-Fahrer (TC oder so´n schei.... ;-) )ist und entsprechende "Vorkenntnisse" besitzt.

Denke mal, wenn man(n) freundlich anfragt (und freundlich bleibt), dass es kein Problem sein sollte.

Viel Erfolg!

Gruß

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vampyr
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von vampyr »

Das mit den kleinen Kennzeichen ist eine Sache der jeweiligen Zulassungsstelle.
Bei uns ist es ab Bj. 1959 absolut unmöglich ein KKR Kennzeichen zu erhalten und dies selbst dann nicht, wenn das kleine Kennzeichen in den Papieren eingetragen worden ist.
Wenn ich gerade mal 2 Landkreise weiter gehe bekommt jedes neue Mopped auf Wunsch ein KKR.

Viele Grüße

Thorsten
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Isochronist
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Isochronist »

Okay, danke für den Beitrag. "Mein" Sachbearbeiter bei der zuständigen Zulassungstelle ist zufällig der Leiter der Zulassungsstelle und anscheinend ein Harley-Hasser. Im Stoiber-Teil-Landkreis Wolfratshausen regiert nicht die schwarze Lederkluft, sondern die schwarze Partei :gun: Spaß beiseite, ich habe keinerlei Hoffnung mehr nach dem freundlichen Gespräch mit dem Typen.
Wie erwähnt, erwäge ich ein seitliches Kennzeichen, habe mir schon mal eine Platte besorgt, die Beleuchtung kommt von Louis und wenn ich alles schön umgebastelt habe, lasse ich mich noch vom TÜV Süd ärgern.

Weiß jemand zufällig, worauf ich beim "Seitlichen" achten muss, damit´s gleich beim Ersten mal klappt und was kostet eigentlich so ein Eintrag ?
Grüße, Stefan
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shovel
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von shovel »

Ich habe ja auch geschrieben das es evtl. schon irgendwie machbar ist, gerade aufm Ländle wo der Vorsteher auch noch Harley Fahrer ist, da mag das schon gehen. Ob es dann legal ist, ist eine ganz andere Sache.
Fakt ist, du fährst kein Kleinkraftrad, ergo steht dir so ein Kennzeichen nicht zu. Punkt.
Eine Eintragung hilft Dir da auch nicht, kennt sich einer aus bist Du das Kennzeichen los. Ob eingetragen oder nicht.
Ich mach mir da keinen Kopf mehr, finde die neuen 18 x 20 Kennzeichen ok.

Eine Eintragung kostet immer je nach Aufwand, ich würde denken, wenn Du mit Gutachten da ankommst, kostet es so 50,- . Ich würde halt irgendwas mit TÜV-Gutachten kaufen, auf was du achten musst steht ja dann im Gutachten.
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von FLH55 »

Mit ca. 70.000 Einwohner ist meine Stadt nicht gerade ein Kuhdorf oder "auf dem Land" 8)
Tatsache ist, dass ist nicht illegal ist ein KKR-Z für ein NICHT-KKR zu erhalten wenn es der Originalität dient, bzw. förderlich ist.
Da die Ami-Schilder wesentlich kleiner sind, die Befestigung original ist und eine H-Zulassung erfolgt ist war/ist das kein Problem!
Und es ist NICHT so, dass hier quasi alles möglich ist - ganz im Gegenteil!
Aber es gibt eben legale Spielräume für "besondere" Mopeds.
Hätte ich aber nicht eine H-Zulassung beantragt dann hätte der wahrscheinlich auch nur gelächelt und "NO" gesagt.

Kann Dir den Namen raussuchen und Du rufst den mal an und lässt Dir das von dem erklären für entsprechende Argumente bei Deiner Zulassungsstelle!?
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Hawkeye
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Hawkeye »

Moin in HH (Zulassungsstelle Bergedorf) wurde mir auf Anfrage mitgeteilt das ich nur ein kleines bzw. Quer Kennzeichen bekommen könnte wenn ein Sachverständiger mir ein Gutachten (§19 oder 21) erstellt das an meinem Fahrzeug es keine andere bauliche Möglichkeit gibt ein "normales" Kennzeichen anzubringen.

Wollte ein kurzes Querschild haben falls ich doch mal auf die Idee kommen sollte das Topase drauf zu machen, Naja gottseidank ist der Anfall schnell vorbei gegangen.
Hawkeye
Kein Herr über mir, kein Knecht unter mir.

1200 FLH, Bj80, schwad, fast originol
Isochronist
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Isochronist »

Hallo Hawkeye....und was hat Du jetzt drauf ? Hast ein Seitliches gemacht , oder was ?
Grüße, Stefan
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Isochronist »

Ich sehe schon, es ist regional total unterschiedlich und immer auch der Willkür der Zulassungsleute unterworfen, ob das Gesetz angewandt wird, oder nicht. "Mein" Harley-Dealer hat auch gesagt, das KKR-Zeichen kannst Du nur bekommen, wenn Du Vitamin B hast.
Hab´ich leider nicht, zumindest nicht bei der Zulassung, aber ich kennen einen Dienststellenleiter beim TÜV und den werde ich morgen mal anrufen und dann hoffe ich, mehr zu wissen als jetzt. Wen es interessiert, ich kann gerne berichten. :roll:
Am liebsten wäre mir natürlich, wenn ich das Kleine verwenden kann, denn dann kann mein Rücklicht mit dem Kennzeichenhalter und Beleuchtung bleiben, das wäre eine super saubere Sache, ist echt schön, aber mit dem 18x20 drauf sieht das wirklich sch....äbig aus ! :cry:
Bis bald, Stefan
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von shovel »

Jedenfalls hier in Berlin kannst Du labern was Du willst, erst wenn Dir ein Gutachter bescheinigt das dein Bike nicht mit einem normalen Kennzeichen zu betreiben ist und auch der Umbau zu kostspielig wird (mehr als 1500,- Euro wurden mir gesagt), dann bekommst Du evtl eins.
Rest ist nicht legal, Unwissenheit oder Vitamin B.

Aber jeder wie er meint.
achtball
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von achtball »

hallo rob,
"legal" ist finde ich ein zu starkes wort. in solchen bereichen wird den zuständigen Behörden häufig ein beurteilungs- oder auch ermessensspielraum eingeräumt ;)
und das ist ja eigentlich auch ganz gut so, denn in der Realität (im Gegensatz zu den bestehenden regelungen) ist nunmal nicht jeder fall identisch und daher gleich zu behandeln.
früher galt die faustformel, dass es für Mopeds bis bj. 58 ein kleines kennzeichen gibt (auch hier haben eine reihe von ausnahmen die regel bestätigt). als vor ein paar jahren die FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) in kraft trat und für die EU weitgehend einheitliche vorgaben aufgestellt hat, ist das mit dem 80er kennzeichen nach meiner Kenntnis ganz weggefallen. trotzdem kannst du in hessen noch eine ausnahmegenehmigung (beim RP) beantragen und damit ein solches schild erhalten.
frag mal den TüVer, was der weiß - ich fürchte aber, die letzte Instanz in Sachen kleines kennzeichen ist die zulassungsbehörde.
viel erfolg, gruß philipp
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