Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fahr84N
Moderator: Gerry
Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fahr84N
Hallo
Ich habe letztes Jahre eine original Shovelhead 1 Hand , Baujahr 1981 in Deutschland gekauft. Mein Fahrzeugbrief ist immer noch ein alter , dann habe ich einen neuen EU-Fahrzeugbrief bekommen.
Ich habe verschieden Forum über das Thema Shovelhead gelesen , wie laut meine Shovel sein darf ? , Lautstärke Eintragung ? usw..
Mein Standgeräusch : 87 N > 87N plus 5 db (A) plus 21 db ( A) = 113 db (A)
Mein Fahrgeräusch : 84 N
Das "N" steht für die alte nationale Meßmethode, bei der z. B. die Standgeräuschmessung, wie bereits oben geschrieben, 7 Meter hinter dem Auspuff vorgenommen wird. Die nach "N" gültige Fahrgeräuschmessung unterscheidet sich meines Wissens nicht groß (wenn überhaupt) von der aktuellen Fahrgeräuchmessung.
Da die Polizei bei einer Kontrolle nur die neue Meßmethode (50 cm Abstand zum Auspuff) bei der Überprüfung des Standgeräusches anwendet, wird bei den alten eingetragenen Standgeräuschwerten mit "N" ein Aufschlag von 21 dB + 5 dB Meßtoleranz, also insgesamt 26 dB auf dein "N"-Standgeräusch aufgeschlagen.
Wenn ich also ein Standgeräusch von 87N eingetragen habe, dann darf mein Auspuff bei einer Standgeräuschmessung in 50 cm Abstand 113 dB bringen, ohne dass mir die Grünen was können.
Vorschriften Chronologisch
Fahrgeräuschgrenzwerten
Art des Fahrzeugs vom 13.09.1966 bis 30.09.1983
Krafträder bis 250ccm 84
über 250ccm 84
Zweitakter 84
Messverfahren
Bis 30.09.1983 Nationale Richtlinie (Rili)
N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Beispiel : Mobile.de
blau Shovelhead Baujahr 1980 , 1 Hand in USA
Standgeräusch : 86E > also 86 db plus 5 db(A) = 101 db (A) oder ?
E ?? > EG-Richtlinie
Fahrgeräusch : 100P > also 100 db plus 5 db (A) = 105 db (A) oder ?
P ?? > wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.
Wenn ein P hinter der Zahl steht können doch keine 26 db dazu addiert werden !
Stimmt das ?
Beispiel : Mobile.de
Shovelhead Baujahr 1966
Standgeräusch : 97 db (A) ( ohne Buchstabe )
Fahrgeräusch : 86 db (A) ( ohne Buchstabe )
Also Standgeräusch laut Schein plus 5 db (A)
Wenn keinen Buchstaben im Schein hinter dem Standgeräusch hat.
Oder Standegräusch plus 21 db ( A ) wenn ein N hinter Standgeräusch im Fahrzeugschein stehen hat.
Also 97 db (A) plus 5 db (A) = ca 102 db (A ) richtig ?
Ich weiß… viel sagen interessiert sowieso keinen was da steht.
Das Bike fährt und macht Krach.
aber wenn die Polizei erwischt, dann gibt es große Probleme durch falsche im Einträge im Fahrzeugbrief.
Wenn alle richtig im Fahrzeugbrief eintragen ist , dann ist es sorgenfrei….Oder ?
Ich möchte diese Jahr nochmal ein alt Shovelhead kaufen.
Soll ich nochmal , das gleiche “ N “nehmen ?
Mein Kumpel meint :
Mein Lautstärke ist mit 87N und 84 N eingetragen keine phone. oder db zahl.
N eintragungen sind sehr selten und nur von Vorteil (Legal viel Lauter) mal was anderes. Also Darf Laut
Gruß Harleys
Ich habe letztes Jahre eine original Shovelhead 1 Hand , Baujahr 1981 in Deutschland gekauft. Mein Fahrzeugbrief ist immer noch ein alter , dann habe ich einen neuen EU-Fahrzeugbrief bekommen.
Ich habe verschieden Forum über das Thema Shovelhead gelesen , wie laut meine Shovel sein darf ? , Lautstärke Eintragung ? usw..
Mein Standgeräusch : 87 N > 87N plus 5 db (A) plus 21 db ( A) = 113 db (A)
Mein Fahrgeräusch : 84 N
Das "N" steht für die alte nationale Meßmethode, bei der z. B. die Standgeräuschmessung, wie bereits oben geschrieben, 7 Meter hinter dem Auspuff vorgenommen wird. Die nach "N" gültige Fahrgeräuschmessung unterscheidet sich meines Wissens nicht groß (wenn überhaupt) von der aktuellen Fahrgeräuchmessung.
Da die Polizei bei einer Kontrolle nur die neue Meßmethode (50 cm Abstand zum Auspuff) bei der Überprüfung des Standgeräusches anwendet, wird bei den alten eingetragenen Standgeräuschwerten mit "N" ein Aufschlag von 21 dB + 5 dB Meßtoleranz, also insgesamt 26 dB auf dein "N"-Standgeräusch aufgeschlagen.
Wenn ich also ein Standgeräusch von 87N eingetragen habe, dann darf mein Auspuff bei einer Standgeräuschmessung in 50 cm Abstand 113 dB bringen, ohne dass mir die Grünen was können.
Vorschriften Chronologisch
Fahrgeräuschgrenzwerten
Art des Fahrzeugs vom 13.09.1966 bis 30.09.1983
Krafträder bis 250ccm 84
über 250ccm 84
Zweitakter 84
Messverfahren
Bis 30.09.1983 Nationale Richtlinie (Rili)
N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Beispiel : Mobile.de
blau Shovelhead Baujahr 1980 , 1 Hand in USA
Standgeräusch : 86E > also 86 db plus 5 db(A) = 101 db (A) oder ?
E ?? > EG-Richtlinie
Fahrgeräusch : 100P > also 100 db plus 5 db (A) = 105 db (A) oder ?
P ?? > wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.
Wenn ein P hinter der Zahl steht können doch keine 26 db dazu addiert werden !
Stimmt das ?
Beispiel : Mobile.de
Shovelhead Baujahr 1966
Standgeräusch : 97 db (A) ( ohne Buchstabe )
Fahrgeräusch : 86 db (A) ( ohne Buchstabe )
Also Standgeräusch laut Schein plus 5 db (A)
Wenn keinen Buchstaben im Schein hinter dem Standgeräusch hat.
Oder Standegräusch plus 21 db ( A ) wenn ein N hinter Standgeräusch im Fahrzeugschein stehen hat.
Also 97 db (A) plus 5 db (A) = ca 102 db (A ) richtig ?
Ich weiß… viel sagen interessiert sowieso keinen was da steht.
Das Bike fährt und macht Krach.
aber wenn die Polizei erwischt, dann gibt es große Probleme durch falsche im Einträge im Fahrzeugbrief.
Wenn alle richtig im Fahrzeugbrief eintragen ist , dann ist es sorgenfrei….Oder ?
Ich möchte diese Jahr nochmal ein alt Shovelhead kaufen.
Soll ich nochmal , das gleiche “ N “nehmen ?
Mein Kumpel meint :
Mein Lautstärke ist mit 87N und 84 N eingetragen keine phone. oder db zahl.
N eintragungen sind sehr selten und nur von Vorteil (Legal viel Lauter) mal was anderes. Also Darf Laut
Gruß Harleys
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Schöner Text....
Die erste und letzte Verkehrskontrolle hatte ich soweit ich mich erinnere im September 1978 auf der Rückfahrt aus Griechendland in Bayern....
Die erste und letzte Verkehrskontrolle hatte ich soweit ich mich erinnere im September 1978 auf der Rückfahrt aus Griechendland in Bayern....
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
habe bei meiner 97db standgeräusch und 84db Fahrgeräusch eingetragen.
hab ich jetzt ein Problem? und was sin die richtigen Werte?

hab ich jetzt ein Problem? und was sin die richtigen Werte?
Hawkeye
Kein Herr über mir, kein Knecht unter mir.
1200 FLH, Bj80, schwad, fast originol
Kein Herr über mir, kein Knecht unter mir.
1200 FLH, Bj80, schwad, fast originol
- Don Rocket
- Beiträge: 1786
- Registriert: 14.08.2012, 12:47
- Wohnort: Paris
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Hi Harleys
grundsaetzlich gilt erst einmal die Erstzulassung deines Fahrzeugs, das Baujahr ist voellig uninteressant.
Liegt diese vor dem 01.05.1981 wird das Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode" in dB(A) ermittelt.
Danach gilt bis zum 01.10.1983 das Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG in dB(A).
Wie das im Einzelnen aussieht, kannst du in folgender Tabelle sehen: http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf
Ansonsten schau auch mal hier rein: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern
Gruß
Dieter
grundsaetzlich gilt erst einmal die Erstzulassung deines Fahrzeugs, das Baujahr ist voellig uninteressant.
Liegt diese vor dem 01.05.1981 wird das Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode" in dB(A) ermittelt.
Danach gilt bis zum 01.10.1983 das Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG in dB(A).
Wie das im Einzelnen aussieht, kannst du in folgender Tabelle sehen: http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf
Ansonsten schau auch mal hier rein: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern
Gruß
Dieter
Chrome won't bring you home
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Hallo Leute,
da lese ich nun in dem Artikel von der Oldtimer Markt was von 80 dba Stand- und 82 dba Fahrgeräusch und schaue doch mal nach, was meine Shovel so eingetragen hat, stelle fest, sie hat 101 db(A) (mit Kennzeichen P) als Standgeräusch und 86 db(A) (mit Kennzeichen E) als Fahrgeräusch.
Ist das nicht ein bisschen viel Unterschied?
Und vor allem: Standgeräusch lauter als Fahrgeräusch?
Das Servicar hat 99 zu 86.
Kann mich jemand schlauer machen?
Angehalten bin ich auch noch nie, jedenfalls nicht wegen Krach.
Klopfklopf auf Holz ....
Danke und Gruß, Christian
da lese ich nun in dem Artikel von der Oldtimer Markt was von 80 dba Stand- und 82 dba Fahrgeräusch und schaue doch mal nach, was meine Shovel so eingetragen hat, stelle fest, sie hat 101 db(A) (mit Kennzeichen P) als Standgeräusch und 86 db(A) (mit Kennzeichen E) als Fahrgeräusch.
Ist das nicht ein bisschen viel Unterschied?
Und vor allem: Standgeräusch lauter als Fahrgeräusch?
Das Servicar hat 99 zu 86.
Kann mich jemand schlauer machen?
Angehalten bin ich auch noch nie, jedenfalls nicht wegen Krach.
Klopfklopf auf Holz ....
Danke und Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger
Kicker rules!
Kicker rules!
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Moin Andreas,
Schön´n Tach auch
wenn ich mir so Dein (vor)letztes Moped angucke..... seit wann hast Du Probleme mit Phon oder Dezibel???habe bei meiner 97db standgeräusch und 84db Fahrgeräusch eingetragen. hab ich jetzt ein Problem? und was sin die richtigen Werte?
Schön´n Tach auch
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
trybear hat geschrieben:Moin Andreas,
wenn ich mir so Dein (vor)letztes Moped angucke..... seit wann hast Du Probleme mit Phon oder Dezibel???habe bei meiner 97db standgeräusch und 84db Fahrgeräusch eingetragen. hab ich jetzt ein Problem? und was sin die richtigen Werte?![]()
![]()
Schön´n Tach auch
Mist, hier kennt mich ja einer aus meinem vorherigen PreHarley-Leben
Hawkeye
Kein Herr über mir, kein Knecht unter mir.
1200 FLH, Bj80, schwad, fast originol
Kein Herr über mir, kein Knecht unter mir.
1200 FLH, Bj80, schwad, fast originol
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Hi DieterDon Rocket hat geschrieben:Hi Harleys
grundsaetzlich gilt erst einmal die Erstzulassung deines Fahrzeugs, das Baujahr ist voellig uninteressant.
Liegt diese vor dem 01.05.1981 wird das Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode" in dB(A) ermittelt.
Danach gilt bis zum 01.10.1983 das Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG in dB(A).
Wie das im Einzelnen aussieht, kannst du in folgender Tabelle sehen: http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf
Ansonsten schau auch mal hier rein: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern
Gruß
Dieter
Danke für deine PDF.
Beispiel :
eine alte Shovelhead Bj 1978 aus USA zum Bremerhaven gelieferet.
Zuerst Tesfahrt……, dann über den Preis reden…
Sie kümmern sich selber alles mit den US Titeln , Tüv usw….machen.
Dann muss ich zum Landratsamt gehen….
Ich weiß nicht….
Die 87N werden in Deutschland eingetragen ?
TÜV muss normalerweise dem Datenblatt folgen.
Oder ?
Wie kann ich Info holen ?
Wie hoch darf das Standgeräusch N sein ?
Beispiel : 84 , 87 oder 90 ?
Gruß Harleys
- Don Rocket
- Beiträge: 1786
- Registriert: 14.08.2012, 12:47
- Wohnort: Paris
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Hi Harleys,
ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, auch weil solche Themen, dort wo ich wohne, eher etwas lockerer angegangen werden.
Ich wuerde vorab bei einem Oldtimer Spezialisten des TÜVs nachfragen, aber nicht bei irgendeiner Pruefstelle, sondern, je nachdem wo du wohnst, direkt beim TÜV Süd, Nord, West. Damit habe ich als ich noch in Deutschland wohnte eigentlich die besten Erfahrungen gemacht. Ich habe auch meistens dort meine Mopeds abnehmen lassen, weil die Leute echt fit sind und saemtliche Kompetenzen besitzen auch kompliziertere Umbauten einzutragen.
Gruß
Dieter
ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, auch weil solche Themen, dort wo ich wohne, eher etwas lockerer angegangen werden.
Ich wuerde vorab bei einem Oldtimer Spezialisten des TÜVs nachfragen, aber nicht bei irgendeiner Pruefstelle, sondern, je nachdem wo du wohnst, direkt beim TÜV Süd, Nord, West. Damit habe ich als ich noch in Deutschland wohnte eigentlich die besten Erfahrungen gemacht. Ich habe auch meistens dort meine Mopeds abnehmen lassen, weil die Leute echt fit sind und saemtliche Kompetenzen besitzen auch kompliziertere Umbauten einzutragen.
Gruß
Dieter
Chrome won't bring you home
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Hi DieterDon Rocket hat geschrieben:Hi Harleys,
ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, auch weil solche Themen, dort wo ich wohne, eher etwas lockerer angegangen werden.
Ich wuerde vorab bei einem Oldtimer Spezialisten des TÜVs nachfragen, aber nicht bei irgendeiner Pruefstelle, sondern, je nachdem wo du wohnst, direkt beim TÜV Süd, Nord, West. Damit habe ich als ich noch in Deutschland wohnte eigentlich die besten Erfahrungen gemacht. Ich habe auch meistens dort meine Mopeds abnehmen lassen, weil die Leute echt fit sind und saemtliche Kompetenzen besitzen auch kompliziertere Umbauten einzutragen.
Gruß
Dieter
Jo , in anderen Bundesländern ist es nicht gleich.
Ich finde gemein von TÜV.
Nochmal Danke
Alles Klar
Gruß Harleys
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Mag sein, das nennt sich "Ermessensspielraum"Jo , in anderen Bundesländern ist es nicht gleich.
Ich finde gemein von TÜV.
gruß
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Also Leute!es werden viele Märchen an Stammtischen erzählt,aber eben soviele geschrieben,oder veröffentlich von irgendwelchen Vereinen, Fakt ist der Phonmess Katalog,ist mindestens 300 Seiten schwer,und Fakt ist, es zählt auch die Nenndrehzahl, eine bedeutente Rolle.Das heisst über 5000 umdr.halbe Nenndrehzahl,zum Beispiel 84N die obergrenze in der BRD,beim Standgeräusch gleich 84N plus 21,plus 5 Toleranz,gleich 110.Das Fahrzeug mit 4800 umdr. sieht natürlich schlechter aus da es mit 3/4 Nenndrehzahl gemessen wird,also mit mit wesentlich mehr Drehzahl im Stand.Und noch was mindestens 95% der Messungen sind Anfechtbar.Leider nütz das am Strassenrand nichts.
Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah
Stimmt. Hilft Dir nur nix , wenn ein übereifriger Rennleitungsmitarbeiter Dir Deine Kiste am Straßenrand stillegt. Das wird speziell in Bayern gerne, trotz div. Gerichtsverfahren, in denen mit der Stillegung von "Unverhältnismäßigkeit" gesprochen und der bayrische Staat auf Kostenersatz verdonnert wurde, immer noch angewandt. In allen anderen Bundesländer ist man meist mit der Anwendung der vorr. Stillegung wegen "die is zu laut!!" vorsichtiger geworden.Und noch was mindestens 95% der Messungen sind Anfechtbar
gruß