Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fahr84N

Moderator: Gerry

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Harleys
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Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fahr84N

Beitrag von Harleys »

Hallo

Ich habe letztes Jahre eine original Shovelhead 1 Hand , Baujahr 1981 in Deutschland gekauft. Mein Fahrzeugbrief ist immer noch ein alter , dann habe ich einen neuen EU-Fahrzeugbrief bekommen.

Ich habe verschieden Forum über das Thema Shovelhead gelesen , wie laut meine Shovel sein darf ? , Lautstärke Eintragung ? usw..

Mein Standgeräusch : 87 N > 87N plus 5 db (A) plus 21 db ( A) = 113 db (A)
Mein Fahrgeräusch : 84 N

Das "N" steht für die alte nationale Meßmethode, bei der z. B. die Standgeräuschmessung, wie bereits oben geschrieben, 7 Meter hinter dem Auspuff vorgenommen wird. Die nach "N" gültige Fahrgeräuschmessung unterscheidet sich meines Wissens nicht groß (wenn überhaupt) von der aktuellen Fahrgeräuchmessung.

Da die Polizei bei einer Kontrolle nur die neue Meßmethode (50 cm Abstand zum Auspuff) bei der Überprüfung des Standgeräusches anwendet, wird bei den alten eingetragenen Standgeräuschwerten mit "N" ein Aufschlag von 21 dB + 5 dB Meßtoleranz, also insgesamt 26 dB auf dein "N"-Standgeräusch aufgeschlagen.

Wenn ich also ein Standgeräusch von 87N eingetragen habe, dann darf mein Auspuff bei einer Standgeräuschmessung in 50 cm Abstand 113 dB bringen, ohne dass mir die Grünen was können.

Vorschriften Chronologisch
Fahrgeräuschgrenzwerten

Art des Fahrzeugs vom 13.09.1966 bis 30.09.1983
Krafträder bis 250ccm 84
über 250ccm 84
Zweitakter 84

Messverfahren
Bis 30.09.1983 Nationale Richtlinie (Rili)

N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)

Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar

Beispiel : Mobile.de
blau Shovelhead Baujahr 1980 , 1 Hand in USA
Standgeräusch : 86E > also 86 db plus 5 db(A) = 101 db (A) oder ?
E ?? > EG-Richtlinie
Fahrgeräusch : 100P > also 100 db plus 5 db (A) = 105 db (A) oder ?
P ?? > wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.
Wenn ein P hinter der Zahl steht können doch keine 26 db dazu addiert werden !
Stimmt das ?


Beispiel : Mobile.de
Shovelhead Baujahr 1966
Standgeräusch : 97 db (A) ( ohne Buchstabe )
Fahrgeräusch : 86 db (A) ( ohne Buchstabe )
Also Standgeräusch laut Schein plus 5 db (A)
Wenn keinen Buchstaben im Schein hinter dem Standgeräusch hat.
Oder Standegräusch plus 21 db ( A ) wenn ein N hinter Standgeräusch im Fahrzeugschein stehen hat.
Also 97 db (A) plus 5 db (A) = ca 102 db (A ) richtig ?

Ich weiß… viel sagen interessiert sowieso keinen was da steht.
Das Bike fährt und macht Krach.

aber wenn die Polizei erwischt, dann gibt es große Probleme durch falsche im Einträge im Fahrzeugbrief.

Wenn alle richtig im Fahrzeugbrief eintragen ist , dann ist es sorgenfrei….Oder ?

Ich möchte diese Jahr nochmal ein alt Shovelhead kaufen.
Soll ich nochmal , das gleiche “ N “nehmen ?

Mein Kumpel meint :
Mein Lautstärke ist mit 87N und 84 N eingetragen keine phone. oder db zahl.
N eintragungen sind sehr selten und nur von Vorteil (Legal viel Lauter) mal was anderes. Also Darf Laut

Gruß Harleys
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trybear
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von trybear »

Schöner Text....

Die erste und letzte Verkehrskontrolle hatte ich soweit ich mich erinnere im September 1978 auf der Rückfahrt aus Griechendland in Bayern.... :wink:
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Hawkeye
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Hawkeye »

habe bei meiner 97db standgeräusch und 84db Fahrgeräusch eingetragen.
hab ich jetzt ein Problem? und was sin die richtigen Werte?
:oops:
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Don Rocket
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Don Rocket »

Hi Harleys

grundsaetzlich gilt erst einmal die Erstzulassung deines Fahrzeugs, das Baujahr ist voellig uninteressant.

Liegt diese vor dem 01.05.1981 wird das Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode" in dB(A) ermittelt.
Danach gilt bis zum 01.10.1983 das Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG in dB(A).
Wie das im Einzelnen aussieht, kannst du in folgender Tabelle sehen: http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf

Ansonsten schau auch mal hier rein: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern

Gruß
Dieter
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Christian
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Christian »

Hallo Leute,

da lese ich nun in dem Artikel von der Oldtimer Markt was von 80 dba Stand- und 82 dba Fahrgeräusch und schaue doch mal nach, was meine Shovel so eingetragen hat, stelle fest, sie hat 101 db(A) (mit Kennzeichen P) als Standgeräusch und 86 db(A) (mit Kennzeichen E) als Fahrgeräusch.

Ist das nicht ein bisschen viel Unterschied?
Und vor allem: Standgeräusch lauter als Fahrgeräusch?

Das Servicar hat 99 zu 86.

Kann mich jemand schlauer machen?

Angehalten bin ich auch noch nie, jedenfalls nicht wegen Krach.
Klopfklopf auf Holz ....

Danke und Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

Kicker rules!
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trybear
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von trybear »

Moin Andreas,
habe bei meiner 97db standgeräusch und 84db Fahrgeräusch eingetragen. hab ich jetzt ein Problem? und was sin die richtigen Werte?
wenn ich mir so Dein (vor)letztes Moped angucke..... seit wann hast Du Probleme mit Phon oder Dezibel??? :wink: :mrgreen:

Schön´n Tach auch
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Hawkeye
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Hawkeye »

trybear hat geschrieben:Moin Andreas,
habe bei meiner 97db standgeräusch und 84db Fahrgeräusch eingetragen. hab ich jetzt ein Problem? und was sin die richtigen Werte?
wenn ich mir so Dein (vor)letztes Moped angucke..... seit wann hast Du Probleme mit Phon oder Dezibel??? :wink: :mrgreen:

Schön´n Tach auch

Mist, hier kennt mich ja einer aus meinem vorherigen PreHarley-Leben ;-)
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Harleys »

Don Rocket hat geschrieben:Hi Harleys

grundsaetzlich gilt erst einmal die Erstzulassung deines Fahrzeugs, das Baujahr ist voellig uninteressant.

Liegt diese vor dem 01.05.1981 wird das Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode" in dB(A) ermittelt.
Danach gilt bis zum 01.10.1983 das Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG in dB(A).
Wie das im Einzelnen aussieht, kannst du in folgender Tabelle sehen: http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf

Ansonsten schau auch mal hier rein: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern

Gruß
Dieter
Hi Dieter

Danke für deine PDF.

Beispiel :
eine alte Shovelhead Bj 1978 aus USA zum Bremerhaven gelieferet.
Zuerst Tesfahrt……, dann über den Preis reden…
Sie kümmern sich selber alles mit den US Titeln , Tüv usw….machen.
Dann muss ich zum Landratsamt gehen….

Ich weiß nicht….
Die 87N werden in Deutschland eingetragen ?
TÜV muss normalerweise dem Datenblatt folgen.
Oder ?

Wie kann ich Info holen ?
Wie hoch darf das Standgeräusch N sein ?
Beispiel : 84 , 87 oder 90 ?

Gruß Harleys
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Don Rocket
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Don Rocket »

Hi Harleys,

ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, auch weil solche Themen, dort wo ich wohne, eher etwas lockerer angegangen werden.

Ich wuerde vorab bei einem Oldtimer Spezialisten des TÜVs nachfragen, aber nicht bei irgendeiner Pruefstelle, sondern, je nachdem wo du wohnst, direkt beim TÜV Süd, Nord, West. Damit habe ich als ich noch in Deutschland wohnte eigentlich die besten Erfahrungen gemacht. Ich habe auch meistens dort meine Mopeds abnehmen lassen, weil die Leute echt fit sind und saemtliche Kompetenzen besitzen auch kompliziertere Umbauten einzutragen.

Gruß
Dieter
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Harleys
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Harleys »

Don Rocket hat geschrieben:Hi Harleys,

ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, auch weil solche Themen, dort wo ich wohne, eher etwas lockerer angegangen werden.

Ich wuerde vorab bei einem Oldtimer Spezialisten des TÜVs nachfragen, aber nicht bei irgendeiner Pruefstelle, sondern, je nachdem wo du wohnst, direkt beim TÜV Süd, Nord, West. Damit habe ich als ich noch in Deutschland wohnte eigentlich die besten Erfahrungen gemacht. Ich habe auch meistens dort meine Mopeds abnehmen lassen, weil die Leute echt fit sind und saemtliche Kompetenzen besitzen auch kompliziertere Umbauten einzutragen.

Gruß
Dieter
Hi Dieter

Jo , in anderen Bundesländern ist es nicht gleich.
Ich finde gemein von TÜV.

Nochmal Danke
Alles Klar

Gruß Harleys
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trybear
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von trybear »

Jo , in anderen Bundesländern ist es nicht gleich.
Ich finde gemein von TÜV.
Mag sein, das nennt sich "Ermessensspielraum"

gruß
Stroke
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von Stroke »

Also Leute!es werden viele Märchen an Stammtischen erzählt,aber eben soviele geschrieben,oder veröffentlich von irgendwelchen Vereinen, Fakt ist der Phonmess Katalog,ist mindestens 300 Seiten schwer,und Fakt ist, es zählt auch die Nenndrehzahl, eine bedeutente Rolle.Das heisst über 5000 umdr.halbe Nenndrehzahl,zum Beispiel 84N die obergrenze in der BRD,beim Standgeräusch gleich 84N plus 21,plus 5 Toleranz,gleich 110.Das Fahrzeug mit 4800 umdr. sieht natürlich schlechter aus da es mit 3/4 Nenndrehzahl gemessen wird,also mit mit wesentlich mehr Drehzahl im Stand.Und noch was mindestens 95% der Messungen sind Anfechtbar.Leider nütz das am Strassenrand nichts.
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trybear
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Re: Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fah

Beitrag von trybear »

Und noch was mindestens 95% der Messungen sind Anfechtbar
Stimmt. Hilft Dir nur nix , wenn ein übereifriger Rennleitungsmitarbeiter Dir Deine Kiste am Straßenrand stillegt. Das wird speziell in Bayern gerne, trotz div. Gerichtsverfahren, in denen mit der Stillegung von "Unverhältnismäßigkeit" gesprochen und der bayrische Staat auf Kostenersatz verdonnert wurde, immer noch angewandt. In allen anderen Bundesländer ist man meist mit der Anwendung der vorr. Stillegung wegen "die is zu laut!!" vorsichtiger geworden.

gruß
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