Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Moderator: Gerry
- Thorsten D.
- Beiträge: 1841
- Registriert: 08.01.2012, 09:53
- Wohnort: Renningen
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
für belegbare aussagen zum thema einfach hier lesen....
https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bas ... le/F48.pdf
https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bas ... le/F48.pdf
Gruss Thorsten
- holzlenker
- Beiträge: 3988
- Registriert: 31.01.2007, 08:53
- Wohnort: 93057 Regensburg
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Servus Thorsten,Thorsten D. hat geschrieben: ↑23.03.2024, 11:15 für belegbare aussagen zum thema einfach hier lesen....
https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bas ... le/F48.pdf
die 41 Seiten hatte ich auch schon bei meiner Recherche durch und nicht verlinkt, weil nichts Verwertbares zu finden war.
Jetz nochmal durchgestöbert: wieder nichts: wo hast Du da was zu den "21db+5db gelesen, bin ich schon ganz blind?
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
- Thorsten D.
- Beiträge: 1841
- Registriert: 08.01.2012, 09:53
- Wohnort: Renningen
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
moin... Verweise findest bei der b a s t genug, nur belegbare Infos wirst wohl nur bei nem fachanwalt finden der sich auf EU verkehrsRecht spezialisiert hat
Ansonsten stimmen ja die meisten Aussagen aus guten Quellen überein und sollten zutreffend sein...
d steht für dinphon... zum Messen brauchts ein Gerät das dinphon messen kann... sowas findet man im Museum
n steht für national... also die 7meter messmethode bevor über die EU die nahfeldmessung kam. Hier gibt's die 21db obendrauf um die zweierlei messmethoden zu egalisieren da heute nur noch nahfeld gemessen wird
p steht für Polizei.. bzw. auch proximate
gemeint ist egal wie man p interpretiert die nahfeld messmethode.... hast du bei Kisten mit Zulassung nach StVZO
e meint das gleiche wie p... steht bei Kisten mit EU Zulassung drin
5% gibt es generell als messtoleranz
Nur was es bedeutet wenn nix dahinter steht dazu hab ich nix gefunden
Ansonsten stimmen ja die meisten Aussagen aus guten Quellen überein und sollten zutreffend sein...
d steht für dinphon... zum Messen brauchts ein Gerät das dinphon messen kann... sowas findet man im Museum
n steht für national... also die 7meter messmethode bevor über die EU die nahfeldmessung kam. Hier gibt's die 21db obendrauf um die zweierlei messmethoden zu egalisieren da heute nur noch nahfeld gemessen wird
p steht für Polizei.. bzw. auch proximate
gemeint ist egal wie man p interpretiert die nahfeld messmethode.... hast du bei Kisten mit Zulassung nach StVZO
e meint das gleiche wie p... steht bei Kisten mit EU Zulassung drin
5% gibt es generell als messtoleranz
Nur was es bedeutet wenn nix dahinter steht dazu hab ich nix gefunden
Gruss Thorsten
- holzlenker
- Beiträge: 3988
- Registriert: 31.01.2007, 08:53
- Wohnort: 93057 Regensburg
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Servus Thorsten,
es geht ganz klar um die ominösen "21db Abzug", die zwar überall wie in Stein gemeißelt zu lesen sind, aber nirgends eine Quellenangabe.
Genau das macht aber eine gute Recherche aus.
Wo ließt denn ein Fachanwalt nach?
Doch wohl eher in Gesetzestexten, Richtlinien und Umsetzungsverordnungen (keine Ahnung, ob jetzt diese Begriffe polititsch korrekt sind).
Kennt einer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht den er mal unverbindlich fragen kann, wo solche Infos zu suchen/ finden sind?
Ciao Lutz
es geht ganz klar um die ominösen "21db Abzug", die zwar überall wie in Stein gemeißelt zu lesen sind, aber nirgends eine Quellenangabe.
Genau das macht aber eine gute Recherche aus.
Wo ließt denn ein Fachanwalt nach?
Doch wohl eher in Gesetzestexten, Richtlinien und Umsetzungsverordnungen (keine Ahnung, ob jetzt diese Begriffe polititsch korrekt sind).
Kennt einer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht den er mal unverbindlich fragen kann, wo solche Infos zu suchen/ finden sind?
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
- holzlenker
- Beiträge: 3988
- Registriert: 31.01.2007, 08:53
- Wohnort: 93057 Regensburg
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Servus,
jetzt habe ich was in einem BMW-Forum
gefunden.
Da steht zwar keine Quelle für den 21dB Abzug, aber immerhin ein physikalischer Bezug (Abhängigkeit der Lautstärke zum Abstand).
https://www.gs-classic.de/tipps/ausp_02.htm
Ciao Lutz
jetzt habe ich was in einem BMW-Forum
Da steht zwar keine Quelle für den 21dB Abzug, aber immerhin ein physikalischer Bezug (Abhängigkeit der Lautstärke zum Abstand).
https://www.gs-classic.de/tipps/ausp_02.htm
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
- Thorsten D.
- Beiträge: 1841
- Registriert: 08.01.2012, 09:53
- Wohnort: Renningen
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
moin Lutz...
belastbares wird wohl nur in den entsprechenden Richtlinien zufinden sein
Wo man die herbekommt... kraftfahrbundesamt, verkehrsministerium würde ich mal sagen.... Eventuell hat ein bekannter Kfz Sachverständiger Unterlagen
Das prob. ist das die Paragraphen selbst nicht viel hergeben.... die Details stehen in den anhängen dazu.. die dann mit jeder neuen Richtlinie ausser Kraft gesetzt.. erneuert..umgeschrieben werden.
Ein Anwalt wird da sicher weiterhelfen können... fragt sich nur wieviel knete der für seine Zeit aufruft.
Ich werd bei der hu im Juni mal meinen sehr mopedaffinen tüver fragen...
belastbares wird wohl nur in den entsprechenden Richtlinien zufinden sein
Wo man die herbekommt... kraftfahrbundesamt, verkehrsministerium würde ich mal sagen.... Eventuell hat ein bekannter Kfz Sachverständiger Unterlagen
Das prob. ist das die Paragraphen selbst nicht viel hergeben.... die Details stehen in den anhängen dazu.. die dann mit jeder neuen Richtlinie ausser Kraft gesetzt.. erneuert..umgeschrieben werden.
Ein Anwalt wird da sicher weiterhelfen können... fragt sich nur wieviel knete der für seine Zeit aufruft.
Ich werd bei der hu im Juni mal meinen sehr mopedaffinen tüver fragen...
Gruss Thorsten
- Thorsten D.
- Beiträge: 1841
- Registriert: 08.01.2012, 09:53
- Wohnort: Renningen
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
hier gibts zumindest mal ne rudimentäre auflistung von anhängen zur stvzo....
https://www.anwalt.de/gesetze/stvzo_2012/anhang
https://www.anwalt.de/gesetze/stvzo_2012/anhang
Gruss Thorsten
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Moin,
eigentlich wollte ich mich zu diesen Themen gar nicht mehr zu Wort melden, aber da Lutz und Thorsten hier einsam diskutieren und es scheinbar den Themenerstellter die Sprache verschlagen hat, meine "Mehlmützen-Meinung".
Im Fahrzeugschein kann ja nun stehen was will und oder soll, ob da nun ein P, N oder Wn (für "Weißnicht") hinter einer Zahl steht. P trifft nach Thorstens Aussage den Nagel auf dem Kopf.
Also angenommen, man hat eine Phonemessung mit Lutz seinem Messgerät penibel genau machen lassen und Lutz wäre ein Ingeneur, der diesen Test sogar unterschrieben hat, dass die Messung total in Ordnung gewesen ist und alle Werte mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen, wäre diese Messung bei einer Kontrolle fürs Klo gerade gut genug.
Wenn der Phone-Test vor Ort durch einen Polizisten durchgeführt wird, zählt dieser (PUNKT).
Und wenn dabei unterschiedliche Werte rauskommen, welcher hat Bestand? Genau, auf jeden Fall nicht der, der von irgendeinem Typen unterschrieben wurde, selbst wenn es der Bundeskanzler gewesen ist.
Es ist ähnlich wie ein Zettel von einer HU. Wenn man ohne Mängel durchgekommen ist und am gleichen Tag angehalten wird, zählt dass, was am Fahrzeug funktioniert oder nicht funktioniert.
Man kann sich viele Gedanken darüber machen ob das toll ist oder nicht. Aber es soll ja auch schon Mopeds gegeben haben, die erhalten die Plakette, obwohl der Prüfer das Moped noch nicht einmal gesehen hat https://www.abendblatt.de/region/norder ... Knast.html
Streiten kann man sich darüber, welche Zahlen im Schein stehen sollen oder müssten. Aber hierfür ist der der Bericht aus der Oldtimer-Markt allemal ausreichend. Wenn die Zahl falsch sein sollte, muss man sich mit der TÜV_Prüfer um eine Umtragung unterhalten. Aber was im Schein steht ist vorerst "bindend".
Gruß
Norbert
eigentlich wollte ich mich zu diesen Themen gar nicht mehr zu Wort melden, aber da Lutz und Thorsten hier einsam diskutieren und es scheinbar den Themenerstellter die Sprache verschlagen hat, meine "Mehlmützen-Meinung".
Im Fahrzeugschein kann ja nun stehen was will und oder soll, ob da nun ein P, N oder Wn (für "Weißnicht") hinter einer Zahl steht. P trifft nach Thorstens Aussage den Nagel auf dem Kopf.
Also angenommen, man hat eine Phonemessung mit Lutz seinem Messgerät penibel genau machen lassen und Lutz wäre ein Ingeneur, der diesen Test sogar unterschrieben hat, dass die Messung total in Ordnung gewesen ist und alle Werte mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen, wäre diese Messung bei einer Kontrolle fürs Klo gerade gut genug.
Wenn der Phone-Test vor Ort durch einen Polizisten durchgeführt wird, zählt dieser (PUNKT).
Und wenn dabei unterschiedliche Werte rauskommen, welcher hat Bestand? Genau, auf jeden Fall nicht der, der von irgendeinem Typen unterschrieben wurde, selbst wenn es der Bundeskanzler gewesen ist.
Es ist ähnlich wie ein Zettel von einer HU. Wenn man ohne Mängel durchgekommen ist und am gleichen Tag angehalten wird, zählt dass, was am Fahrzeug funktioniert oder nicht funktioniert.
Man kann sich viele Gedanken darüber machen ob das toll ist oder nicht. Aber es soll ja auch schon Mopeds gegeben haben, die erhalten die Plakette, obwohl der Prüfer das Moped noch nicht einmal gesehen hat https://www.abendblatt.de/region/norder ... Knast.html
Streiten kann man sich darüber, welche Zahlen im Schein stehen sollen oder müssten. Aber hierfür ist der der Bericht aus der Oldtimer-Markt allemal ausreichend. Wenn die Zahl falsch sein sollte, muss man sich mit der TÜV_Prüfer um eine Umtragung unterhalten. Aber was im Schein steht ist vorerst "bindend".
Gruß
Norbert
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Hier kann man es auch nachlesen auf Seite 5 , So muss die Polizei messen.... Standgeräusch bis 7.11.1980
https://www.yumpu.com/de/document/read/ ... -des-rates
https://www.yumpu.com/de/document/read/ ... -des-rates
Gruß Andy
- holzlenker
- Beiträge: 3988
- Registriert: 31.01.2007, 08:53
- Wohnort: 93057 Regensburg
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Servus Norbert,
es ging/ geht ja nicht darum, wer mehr Recht hat.
Sowohl Prüfer als auch Kon-troll-eure
erfassen einen Ist-Zustand.
Nur die Kontrolle zählt, denn zwischen Prüfung/ Eintragung und Kontrolle ist eine Zeit "X" vergangenen,
in der Verschleiß oder Manipulation stattgefunden haben können.
Festgestellt soll ja hier nur:
a) wie muß gemessen werden (Abstand/ Winkel): bereits geklärt (50cm, 45° Winkel, Umgebung...)
b) welche Geräte zu verwenden sind (da wird das SEK (SchalldämpferEinsatzKommando) schon was amtlich Verwertbares am Start haben und nicht mit `ner Handy-App den Larry raushängen lassen)
c) wie werden die gemessenen Werte ausgewertet bzw. mit der Eintragung im Schein ins Verhältnis gesetzt (die daraus resultierenden Strafen kann man später den Anwalt checken lassen)
Und nur bei Punkt "c" Gips Klärungsbedarf!
Ich habe in letzter Zeit auf YouTube bissi "Achtung Kontrolle" angeschaut, also da geht's schon bissi plemm-plemm zu...da geben sich beide Seiten zum Teil nichts Gutes.
(Aus verlässlicher Quelle weiß ich, diese Sendung ist echt:
Kumpel von meinem Sohn war auch schon Hauptdarsteller und im TV
)
Aber wenn mir da jemand was erzählt, was so nicht korrekt ist, hätte ich gern Info's dabei um höflich und entspannt die weitere Vorgehensweise besprechen zu können.
(als Beispiel: Verhinderung einer voreiligen, vorläufigen Sicherstellung des Krades zwecks Vorführung bei einem Sachverständigen:
kostet viel Zeit, viel Geld und erhöht den alltäglichen Ruhepuls)
Ciao Lutz
es ging/ geht ja nicht darum, wer mehr Recht hat.
Sowohl Prüfer als auch Kon-troll-eure
Nur die Kontrolle zählt, denn zwischen Prüfung/ Eintragung und Kontrolle ist eine Zeit "X" vergangenen,
in der Verschleiß oder Manipulation stattgefunden haben können.
Festgestellt soll ja hier nur:
a) wie muß gemessen werden (Abstand/ Winkel): bereits geklärt (50cm, 45° Winkel, Umgebung...)
b) welche Geräte zu verwenden sind (da wird das SEK (SchalldämpferEinsatzKommando) schon was amtlich Verwertbares am Start haben und nicht mit `ner Handy-App den Larry raushängen lassen)
c) wie werden die gemessenen Werte ausgewertet bzw. mit der Eintragung im Schein ins Verhältnis gesetzt (die daraus resultierenden Strafen kann man später den Anwalt checken lassen)
Und nur bei Punkt "c" Gips Klärungsbedarf!
Ich habe in letzter Zeit auf YouTube bissi "Achtung Kontrolle" angeschaut, also da geht's schon bissi plemm-plemm zu...da geben sich beide Seiten zum Teil nichts Gutes.
(Aus verlässlicher Quelle weiß ich, diese Sendung ist echt:
Kumpel von meinem Sohn war auch schon Hauptdarsteller und im TV
Aber wenn mir da jemand was erzählt, was so nicht korrekt ist, hätte ich gern Info's dabei um höflich und entspannt die weitere Vorgehensweise besprechen zu können.
(als Beispiel: Verhinderung einer voreiligen, vorläufigen Sicherstellung des Krades zwecks Vorführung bei einem Sachverständigen:
kostet viel Zeit, viel Geld und erhöht den alltäglichen Ruhepuls)
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Hallo Lutz,
wer Recht hat, gibt doch immer einen aus
Ich wollte nur auf die Sachlage hinweisen, wie es tatsächlich ist. Es gibt Dinge, deren Hintergrundwissen vielleicht schön ist, aber mit dem man leider nicht viel anfangen kann.
Wenn man ehrlich ist, weiß jeder das die Lautstärke unser Mopeds in Phon gemessen wird. Etwas anderes wäre mir neu. Und logisch ist doch nur, dass die Zahl eine Phonzahl sein müsste, auch wenn kein Buchstabe dahintersteht....egal.
Meine Devise ist, wenn ich mir schon Gedanken darüber mache, was bei einer Kontrolle herauskommt, bzw. was passieren wird, bin ich der Meinung, dass es zu spät ist. Man muss mit den (möglichen) Konsequenzen leben oder eben auf "langweilig" zurückrüsten; dass soll jetzt nicht "Oberlehrerhaft" klingen. Hat sich irgendeiner schon einmal
Jedes Handy hat heutzutage eine Möglichkeit zur Phonmessung, dass ist ein (guter) Anhaltspunkt
, aber eben nicht gerichtsverwertbar, weshalb die Polizei verlässlichere Gerate verwenden.
Ist so ähnlich wie beim Blitzen, wenn einer nicht zahlen muss, liegt es meist daran, dass er es geschafft hat, in die Verjährung zu gelangen. Nur in wirklich seltenen Fällen hat das Gerät (weil geeicht) einen nachweisbaren defekt oder wurde falsch aufgestellt.
Wenn eine (Groß)Kontrolle mit Phonmessgerät aufgezogen wird, dann kannst Du Dir sicher sein, dass die Jungs, die da messen den "Arsch an der Wand haben", bzw. etwas davon verstehen. Und die "Messjungs" wissen auch, was die ominösen Abkürzungen bedeuten (die Zulassungsstelle wahrscheinlich auch
). Das sind in der Regel Profis, die den "späteren" Sachverständigen nicht "schmieren" oder einen mündlichen Vertrag mit diesem haben.
Und Du hast Recht, egal was passiert, man sollte höflich und entspannt sein
, weil alles andere die Sachlage verschlimmert.
Zu Sendung(en):
Ja sie sind real, aber meistens auch zusammengeschnitten, wer will denn das langweilige Zeug sehen, wo nur geredet wird und nichts passiert. Auch das sollte man bedenken.
Gruß
Norbert
wer Recht hat, gibt doch immer einen aus
Ich wollte nur auf die Sachlage hinweisen, wie es tatsächlich ist. Es gibt Dinge, deren Hintergrundwissen vielleicht schön ist, aber mit dem man leider nicht viel anfangen kann.
Wenn man ehrlich ist, weiß jeder das die Lautstärke unser Mopeds in Phon gemessen wird. Etwas anderes wäre mir neu. Und logisch ist doch nur, dass die Zahl eine Phonzahl sein müsste, auch wenn kein Buchstabe dahintersteht....egal.
Meine Devise ist, wenn ich mir schon Gedanken darüber mache, was bei einer Kontrolle herauskommt, bzw. was passieren wird, bin ich der Meinung, dass es zu spät ist. Man muss mit den (möglichen) Konsequenzen leben oder eben auf "langweilig" zurückrüsten; dass soll jetzt nicht "Oberlehrerhaft" klingen. Hat sich irgendeiner schon einmal
Jedes Handy hat heutzutage eine Möglichkeit zur Phonmessung, dass ist ein (guter) Anhaltspunkt
Ist so ähnlich wie beim Blitzen, wenn einer nicht zahlen muss, liegt es meist daran, dass er es geschafft hat, in die Verjährung zu gelangen. Nur in wirklich seltenen Fällen hat das Gerät (weil geeicht) einen nachweisbaren defekt oder wurde falsch aufgestellt.
Wenn eine (Groß)Kontrolle mit Phonmessgerät aufgezogen wird, dann kannst Du Dir sicher sein, dass die Jungs, die da messen den "Arsch an der Wand haben", bzw. etwas davon verstehen. Und die "Messjungs" wissen auch, was die ominösen Abkürzungen bedeuten (die Zulassungsstelle wahrscheinlich auch
Und Du hast Recht, egal was passiert, man sollte höflich und entspannt sein
Zu Sendung(en):
Ja sie sind real, aber meistens auch zusammengeschnitten, wer will denn das langweilige Zeug sehen, wo nur geredet wird und nichts passiert. Auch das sollte man bedenken.
Gruß
Norbert
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Nabend.
Egal wie man es dreht und wendet... Es ist schon übel dass man nicht wirklich weiß was nun wirklich erlaubt ist wenns drauf ankommt.
Früher haben die Deutschen gesagt es wäre doch keine Bananenrepublik. Heute wissen wir dass es eine geworden ist.
Egal wie man es dreht und wendet... Es ist schon übel dass man nicht wirklich weiß was nun wirklich erlaubt ist wenns drauf ankommt.
Früher haben die Deutschen gesagt es wäre doch keine Bananenrepublik. Heute wissen wir dass es eine geworden ist.
78'er FLH mit einigen Veschlimmbesserungen aus den 90ern
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Ich fürchte, wir sind schon weiter…Früher haben die Deutschen gesagt es wäre doch keine Bananenrepublik. Heute wissen wir dass es eine geworden ist.
Grüße Arthur
- holzlenker
- Beiträge: 3988
- Registriert: 31.01.2007, 08:53
- Wohnort: 93057 Regensburg
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Servus Norbert,
ich will jetzt Deinen Text nicht kleinhacken, nur soviel:
Heutzutage wird mit einem "Phonmeter", oder wie auch immer, gemessen, die Einheit ist dB und nicht Phon.
Es ist auch heutzutage schwer, die alten DIN-Phon in dB "umzumessen",
da kaum noch funktionsfähige, geeichte Geräte verfügbar sind - kann man sehr of in verschienen Texten zum Thema nachlesen.
Das die Jungs am Straßenrand gut geschult sind, zweifle ich nicht an. Wie sie ihr Wissen ein- und umsetzen, ist das Andere.
Wenn im Schein z.b. 84N stehen, ist das die nationale (alte) Meßmethode (in dB), aus ca. 7m Entfernung.
Heutzutage wird mit der Nahfeldmeßmethode (kein Buchstabe hinterm Wert) aus 0,5m Entfernung gemessen: diese Werte sind mit der Eintragung nicht gleichzusetzen (Abnahme des Schallpegels im Verhältnis zur Entfernung)!
Also gibt es eine anzuwendende Umrechnung und wenn die Köntröllöre geschult sind,
muß es dazu auch ein Schriftstück geben: nichts in D funktioniert ohne eine schriftliche Anweisung/ Anordnung.
Und die hätte ich gern, um vor Ort eine sachgerechte, freundliche Unterhaltung führen zu können.
Und selbstverständlich werde ich vorher meine Abgasrohre entsprechend prüfen und anpassen, damit ich bei solch einem "Kontakt" keinen Anlaß zur Beanstandung beisteuere
ich will ja zeitnah zuück auf die Straße
Natürlich werde ich die eingetragenen Werte nicht ausreizen, da ich kein geeichtes Meßgerät habe.
Ciao Lutz
ich will jetzt Deinen Text nicht kleinhacken, nur soviel:
Heutzutage wird mit einem "Phonmeter", oder wie auch immer, gemessen, die Einheit ist dB und nicht Phon.
Es ist auch heutzutage schwer, die alten DIN-Phon in dB "umzumessen",
da kaum noch funktionsfähige, geeichte Geräte verfügbar sind - kann man sehr of in verschienen Texten zum Thema nachlesen.
Das die Jungs am Straßenrand gut geschult sind, zweifle ich nicht an. Wie sie ihr Wissen ein- und umsetzen, ist das Andere.
Wenn im Schein z.b. 84N stehen, ist das die nationale (alte) Meßmethode (in dB), aus ca. 7m Entfernung.
Heutzutage wird mit der Nahfeldmeßmethode (kein Buchstabe hinterm Wert) aus 0,5m Entfernung gemessen: diese Werte sind mit der Eintragung nicht gleichzusetzen (Abnahme des Schallpegels im Verhältnis zur Entfernung)!
Also gibt es eine anzuwendende Umrechnung und wenn die Köntröllöre geschult sind,
muß es dazu auch ein Schriftstück geben: nichts in D funktioniert ohne eine schriftliche Anweisung/ Anordnung.
Und die hätte ich gern, um vor Ort eine sachgerechte, freundliche Unterhaltung führen zu können.
Und selbstverständlich werde ich vorher meine Abgasrohre entsprechend prüfen und anpassen, damit ich bei solch einem "Kontakt" keinen Anlaß zur Beanstandung beisteuere
ich will ja zeitnah zuück auf die Straße
Natürlich werde ich die eingetragenen Werte nicht ausreizen, da ich kein geeichtes Meßgerät habe.
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung
Hey an Alle mal die Frage.
Was mich gerade interessiert ist, ob in diesem Forum überhaupt schon mal ein Compadre mit dem PreEvo, wegen "zu laut", eins auf die Finger, bzw ins Geld bekommen hat?
Mir ist da kein Fall im Bekanngtenkreis bekannt - wenn nicht gerade mit offenen 2" Shotguns vor der Rennleitung nen Burnout gemacht wurde.
Bin mal gespannt.
Maruski
Was mich gerade interessiert ist, ob in diesem Forum überhaupt schon mal ein Compadre mit dem PreEvo, wegen "zu laut", eins auf die Finger, bzw ins Geld bekommen hat?
Mir ist da kein Fall im Bekanngtenkreis bekannt - wenn nicht gerade mit offenen 2" Shotguns vor der Rennleitung nen Burnout gemacht wurde.
Bin mal gespannt.
Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com