Hallo, meine Anfrage an die Zulassungsstelle. Habe versucht den Seriösen zu machen.
Sehr geehrter Herr Stille,
gem. Anlage 4, Abschnitt 1 Nr. 1c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen (sog. "Leichtkraftradschilder" oder "80er-Kennzeichen") nur für Leichtkrafträder, Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h zugeteilt werden.
Stellt gem. Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 letzter Satz FZV ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Fahrzeug (z. B. aus USA oder Kanada) kein "normales" hinteres Kennzeichen angebracht werden kann (Umrüstung nicht möglich oder unverhältnismäßig), kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zur Führung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens erteilen. Dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.
Die Übergangsvorschrift zu § 60 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), woraufhin Krädern mit einer Erstzulassung vor dem 01.07.1958 unter bestimmten Voraussetzungen ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden konnte, wurde zum 01.03.2007 aufgehoben.
Bei Ihrem Fahrzeug mit dem Kennzeichen DEL - C 32 handelt es sich um ein Krad (einspuriges Fahrzeug und kein Leichtkraftrad), so dass die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schmidt
Stadt Delmenhorst
Fachbereich 1
Bürgerservice/Zulassungsbehörde
Tel.: 04221 - 99 22 81
FAX: 04221 - 99 11 78
www.delmenhorst.de/kfz-zulassung.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rüdiger Stille [mailto:
B.R.Stille@t-online.de]
Gesendet: Montag, 23. Juli 2007 22:12
An: 111 Zulassungsangelegenheiten
Betreff: Motorradkennzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Frühjahr habe ich meine Harley Davidson Super Glide Baujahr 1977 wieder in den Originalzustand zurückversetzt.
Bei dieser Baureihe steht das Nummernschild auf dem Heckschutzblech. Man muss ein wenig basteln um das vernünftig an dem Originalhalter befestigen zu können. sieht natürlich nicht so schön aus, und ist für den Sozius auch etwas hinderlich beim aufsteigen. Zu meiner Person, ich bin 62 Jahre alt. Selbständig , und verheiratet. Also kein Rocker.
Meine Frage, besteht in diesem speziellen Fall die Möglichkeit ein 80er Kennzeichen zu erhalten. Oder sagt die Rechtsprechung etwas anderes.
Es wäre schön von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen.
Rüdiger Stille
Anlage: Fotos des Objekts.
Hat leider nicht geklappt.
Gruß
Rüdiger
