kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.März
Moderator: Gerry
kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.März
Hallo Leute,
kann mir jemand seine Erfahrung sagen, bzgl. einer Neuzulassung eines Bikes mit kleinen 80er-Nummernschild.
Ich habe in der seit 01.03.07 geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gelesen, dass kleine 80er Nummernschilder nur noch für Leichtkrafträder und Zugmaschinen ausgegeben werden.
Ich habe jedoch vor meine Harley (EZ 1955) zuzulassen und möchte aber mein kleines 80er Nummerschild behalten.
Hat jemand sein Bike seit März 2007 frisch angemeldet und Erfahrung wegen nen kleinen Schild?
Gruß
Schorschi
kann mir jemand seine Erfahrung sagen, bzgl. einer Neuzulassung eines Bikes mit kleinen 80er-Nummernschild.
Ich habe in der seit 01.03.07 geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gelesen, dass kleine 80er Nummernschilder nur noch für Leichtkrafträder und Zugmaschinen ausgegeben werden.
Ich habe jedoch vor meine Harley (EZ 1955) zuzulassen und möchte aber mein kleines 80er Nummerschild behalten.
Hat jemand sein Bike seit März 2007 frisch angemeldet und Erfahrung wegen nen kleinen Schild?
Gruß
Schorschi
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Hi Schorschi, habe am 02.03.07 eine Bj 01.07.58 zum ersten mal in Germany zugelassen, habe ein kleines Nummernschild bekommen. Lag aber im Ermessen des Leiters der Zulassungsstelle. Mein Bekannter hat eine 52er BMW zugelassen und ohne murren ne kleines Schild bekommen, also einfach ausprobieren und wenn die "kleinen" Sachbearbeiter nicht wissen dann den Chef mal höflich
fragen!
Gruß Matze
Gruß Matze
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Alles was ne Erstzulassung vor dem 01.August 1958 hat, darf ein kleines Kennz. haben.
Da gibts nix dran zu rütteln.
Also nitt lang fragen, sondern verlangen, es ist Dein gutes Recht.
R.
Da gibts nix dran zu rütteln.
Also nitt lang fragen, sondern verlangen, es ist Dein gutes Recht.
R.
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Hi, kommt dann ja wohl auf den Landkreis an
Gruß Matze
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Nein
Die Stvo ist meines Wissens in der ganzen BRD gültig.
Die Stvo ist meines Wissens in der ganzen BRD gültig.
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
für kennzeichen gilt ab dem 1.3.07 die fahrzeugzulassungsverordnung (FZO), die in teilbereichen die StVZO ersetzt. nach dem, was ich dort gelesen habe, gibt es danach für motorräder keine ausnahmen mehr
gruß philipp
gruß philipp
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Thorsten
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Hallo Schorch,
ich habe eine 59er Pan die normalerweise kein kleines Kennzeichen bekommen kann. Habe jedoch durch die 6V Anlage und somit schlechte Beleuchtung des Kennzeichens ein kleines Schild bekommen. Die Idee kam übrigens vom Prüfer.
Gruß Thorsten
ich habe eine 59er Pan die normalerweise kein kleines Kennzeichen bekommen kann. Habe jedoch durch die 6V Anlage und somit schlechte Beleuchtung des Kennzeichens ein kleines Schild bekommen. Die Idee kam übrigens vom Prüfer.
Gruß Thorsten
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Mal ne dumme Frage:
Was hat denn die Größe des Kennzeichens mit der Stärke der Beleuchtung zu tun?
Da das Kennzeichen ja reflektiert, müßte es ja erstrecht größer sein, wenn die Beleuchtung schlechter ist .
Andy
Was hat denn die Größe des Kennzeichens mit der Stärke der Beleuchtung zu tun?
Da das Kennzeichen ja reflektiert, müßte es ja erstrecht größer sein, wenn die Beleuchtung schlechter ist .
Andy
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Thorsten
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Hallo Andy,
kann ich dir auch nicht beantworten. War wie schon erwähnt die Idee des Prüfers. Mir solls Recht sein.
Thorsten
kann ich dir auch nicht beantworten. War wie schon erwähnt die Idee des Prüfers. Mir solls Recht sein.
Thorsten
- SuperGauzy
- Beiträge: 3475
- Registriert: 30.01.2007, 14:27
- Wohnort: Bielefeld
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Die alten Kennzeichen haben nicht reflektiert und dann gab es eine Ausnahme das man dann ein kleines Kennzeichen fahren darf, wenn die Lichtanlage nur 6 Volt hat und das "große" Kennzeichen damit nicht richtig ausgeleuchtet wird.
SuperGauzy

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Schorschi
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Servus Leute!
Nochmals vielen Dank an alle die mir auf meine Frage geantwortet haben
Ich habe jetzt an meiner 55er FL nach einer Neuzulassung Mitte März 2007 nach 2 Jahren Abmeldung wieder ein kleines Täfelchen, also ein 80er Nummernschild bekommen.
Hier die Ausführungen meiner Zulassungsstelle (Bayern):
Grundsätzlich ist es seit 01.03.2007 lt. FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) für die Zulassungsstellen nicht mehr erlaubt für Motorräder ein 80er Kennzeichen auszugeben. Diese Schilder sind nur noch für Leichtkrafträder und Zugmaschinen (hier auch spezielle Regelungen) erlaubt.
Es kann jedoch in Ausnahmefällen von dieser Regelung abgesehen werden wenn man nachweisen kann, dass ein großes Kennzeichen aus irgendwelchen baulich bedingten Gründen, oder Sicherheitsgründen (wie in dem vorher genannten Fall mit der schwachen 6 Volt Beleuchtung) nicht montiert werden kann. Zum Beispiel wenn ein großes Schild nicht reinpasst, etc. Aber auch in diesen Fällen kann die Zulassungsstelle sich gegen ein kleines Schild entscheiden. Die Zulassungsstelle kann verlangen dass man das Bike mitbringt und die schauen es sich dann mal an. letztendlich liegts am Sachbearbeiter.
In meinen Fall habe ich mich lange mit dem Sachbearbeiter unterhalten und er war meiner Meinung dass die neue Regelung mit dem großen Schild auch an alten Bikes ein Schmarrn ist. Er hat mich dann an seinen Sachgebietsleiter verwiesen, der zwar anfangs etwas überlegt hat, aber dann doch zu dem Entschluß gekommen ist, dass er mir eine große Freude bereitet mein kleines Schild mit den Plaketten zu versehen.
Und da bin ich auch sehr froh drüber, denn ein großes Schild an meiner Karre sieht eben Sch...... aus.
Gruß Schorschi
Nochmals vielen Dank an alle die mir auf meine Frage geantwortet haben
Ich habe jetzt an meiner 55er FL nach einer Neuzulassung Mitte März 2007 nach 2 Jahren Abmeldung wieder ein kleines Täfelchen, also ein 80er Nummernschild bekommen.
Hier die Ausführungen meiner Zulassungsstelle (Bayern):
Grundsätzlich ist es seit 01.03.2007 lt. FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) für die Zulassungsstellen nicht mehr erlaubt für Motorräder ein 80er Kennzeichen auszugeben. Diese Schilder sind nur noch für Leichtkrafträder und Zugmaschinen (hier auch spezielle Regelungen) erlaubt.
Es kann jedoch in Ausnahmefällen von dieser Regelung abgesehen werden wenn man nachweisen kann, dass ein großes Kennzeichen aus irgendwelchen baulich bedingten Gründen, oder Sicherheitsgründen (wie in dem vorher genannten Fall mit der schwachen 6 Volt Beleuchtung) nicht montiert werden kann. Zum Beispiel wenn ein großes Schild nicht reinpasst, etc. Aber auch in diesen Fällen kann die Zulassungsstelle sich gegen ein kleines Schild entscheiden. Die Zulassungsstelle kann verlangen dass man das Bike mitbringt und die schauen es sich dann mal an. letztendlich liegts am Sachbearbeiter.
In meinen Fall habe ich mich lange mit dem Sachbearbeiter unterhalten und er war meiner Meinung dass die neue Regelung mit dem großen Schild auch an alten Bikes ein Schmarrn ist. Er hat mich dann an seinen Sachgebietsleiter verwiesen, der zwar anfangs etwas überlegt hat, aber dann doch zu dem Entschluß gekommen ist, dass er mir eine große Freude bereitet mein kleines Schild mit den Plaketten zu versehen.
Und da bin ich auch sehr froh drüber, denn ein großes Schild an meiner Karre sieht eben Sch...... aus.
Gruß Schorschi
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s-j.elsigk@freenet.de
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
hallo stöbere gerade in dem forum herum und sah deine frage-habe mir damals in hannover eine 76 shovel gekauft bei der eine ausnahmegenehmigung für ein kleines nummernschild beilag bei problomen bei der zulassung könnte ich dir dies zukommen lassen.gruss jörg
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Jackson
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Wenn du dir das kleine Schild beim TÜV eintragen lässt bekommst du keine Probleme bei der Zuslassungstelle.
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Die Sache mit der Eintragung stimmt so nicht ganz, letztendlich entscheidet die Zulassungsstelle.
Ich habe einen 32ér Ford und da wurde ein kleines Nummernschild eingetragen in einem anderen Landkreis.
Als ich dann zur Zulassung(OA) ging und mein kleines Kennzeichen einforderte, hat man mir mitgeteilt, sie wollen das Auto sehen, ansonsten kein kleines Schild. Da ich wusste, daß es aus Platzgründen keine Ausnahmegenehmigung geben würde, lehnte ich das ab. Ich hab dann ein zweizeiliges mit kurzer Nr. bekommen, als Kompromiss! Soviel dazu, Recht haben und Recht bekommen....
Ich habe einen 32ér Ford und da wurde ein kleines Nummernschild eingetragen in einem anderen Landkreis.
Als ich dann zur Zulassung(OA) ging und mein kleines Kennzeichen einforderte, hat man mir mitgeteilt, sie wollen das Auto sehen, ansonsten kein kleines Schild. Da ich wusste, daß es aus Platzgründen keine Ausnahmegenehmigung geben würde, lehnte ich das ab. Ich hab dann ein zweizeiliges mit kurzer Nr. bekommen, als Kompromiss! Soviel dazu, Recht haben und Recht bekommen....
Re: kleines zweizeiliges Kennzeichen bei Zulassung nach 01.M
Vielen Dank....
ist aber nicht mehr nötig, da ich ja mein kleines Schild mit Plaketten versehen bekommen habe.
Gruß Schorsch
ist aber nicht mehr nötig, da ich ja mein kleines Schild mit Plaketten versehen bekommen habe.
Gruß Schorsch