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Re: Berechnung
Verfasst: 27.11.2008, 10:26
von flh75
Wir müssen es zwar nicht auf die Spitze treiben, aber was ist eine "transportkostenfreie" Sendung ? Transportkosten fallen immer an. Sie werden entweder vom Verkäufer in seinen Verkaufspreis mit eingerechnet, oder aber eben separat ausgewiesen. Natürlich kann der Zoll, vor allem bei eine Verzollung durch den Paketdienst am Flughafen, nur den Wert verzollen, der auf der beigefügten Rchg ausgewiesen ist. Wenn da keine Frachtkosten extra ausgewiesen sind, geht der Zoll davon aus, dass der Preis die Frachtkosten inkludiert. Nur im Fall, dass der Zoll Zweifel an dem fakturierten Preis hat, wird er prüfen. Richtig ist aber auch, dass eine Verzollung am Flughafen durch die Post oder den Paketdienst meist keine Probleme aufwirft. So habe ich z.B. für ein paar Teile, die mit USD 50 deklariert waren, überhaupt keinen Zoll oder Eust bezahlt. Da wird auch meist kein Paypal auzug o.ä. verlangt. Glück gehabt.
Thomas
Re: Berechnung
Verfasst: 27.11.2008, 11:25
von vampyr
flh75 hat geschrieben:. . . so habe ich z.B. für ein paar Teile, die mit USD 50 deklariert waren, überhaupt keinen Zoll oder Eust bezahlt . . .
Ganau so war es bei mir bisher auch immer, allerdings denke ich, daß der Zoll von 50€ ausgeht, da ich schon Waren im Wert von mehr als 50$ aber unter 50€ bisher zollfrai erhalten habe . . . diese Teile hat dann immer der freundliche Briefträger vorbei gebracht
Gruß Thorsten
Re: Berechnung
Verfasst: 27.11.2008, 14:47
von flh75
...ich meine was von EUR 45,00 als Freigrenze zu wissen.
Thomas
Re: Berechnung
Verfasst: 27.11.2008, 14:54
von shovelfauli
Hallo Thomas,
ab Montag wird alles besser:
http://forum.shovel-head.com/viewtopic. ... light=zoll
Gruß
Fauli
Re: Berechnung
Verfasst: 27.11.2008, 15:26
von vampyr
flh75 hat geschrieben:...ich meine was von EUR 45,00 als Freigrenze zu wissen.
Thomas
Das könnte gut zutreffen, ich habe mal einen Messingtankdeckel bei einer Ebay - Auktion ersteigert, die Kosten beliefen sich auf 65$, zur der Zeit war der Dollar sehr tief und ich mußte ca 40€ zahlen, der Tankdeckel wurde mir damals ohne Probleme per Post zugestellt.
Viele Grüße
Thorsten
Re: Berechnung
Verfasst: 28.11.2008, 10:35
von flh75
Hi Fauli,
wenn ich
hier lese, wird es noch besser.
Da denkt man ja eigentlich dass so Behörden wie Zoll da recht eindeutig sind. Sind sie aber nicht.
Thomas
edit/ Das bezieht sich aber wohl nur um Reise-Mitbringsel, also das was man selbst dabei hat. Wieso da ein Unetrschied zwischen Schiff/Flugzeug + z.B. PKW gemacht wird, weiß ich auch nicht.
Re: Berechnung
Verfasst: 28.11.2008, 10:49
von flh75
Mal noch zur Ergänzung.
Die Befreiung bis EUR 150,00 gilt nur für die Zollabgaben. Einfuhrumsatzsteuer (EUST) wird nach wie vor ab EUR 22,00 erhoben.
Thomas
Hier der aktuelle Link
Ich stelle also fest:
Es gibt:
- Geschenksendung - bis EUR 45 (Komplett) frei
- Kleinsendungen - bis EUR 150,00 Zollfrei, ab Eur 22 EUST pflichtig
- Reisemitbringsel - siehe oben
Und da soll sich ein Zöllner, vom Verbraucher mal ganz abgesehen auskennen ?
Thomas