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Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 13:42
von SuperGauzy
Ehrlich gesagt verstehe ich gar nicht, wieso denn damals überhaupt das Rücklicht eingetragen worden ist!? Ist das denn nicht original HD bzw. hat das keine Nummer oder fällt das so aus dem Rahmen, das man sofort in eine Verkehrskontrolle kommt, wenn man die Mehlmützen hinter sich hat?
Ich lasse sowas gar nicht erst ein- oder austragen, wenn es sich dabei um ein Rücklicht handelt, das mit den für das Rücklicht vorgeschriebenen Nummern auf dem Glas versehen ist.
Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 13:58
von Landmark
Moin,
das Motorrad ist Ende der Achtziger aus USA importiert worden (nicht von mir, sondern vom Vorbesitzer). Original 1971 war das FLH "Old Style" Rücklicht -> Blechgehäuse mit einer Linse für Rück-/Bremslicht und oben ein weißes Glas für die Nr-Schild Illumination
Angebaut ist das ganz ordinäre FLH Kunststoffrücklicht (new Style) Serie ab 1973. Dieses Rücklicht ist bei mir eingetragen, nicht von mir, sondern so übernommen (war halt Bj. 1971 nicht OEM, sondern erst ab 73).
Gruß!
Landmark
Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 14:04
von SuperGauzy
Ja, finde ich trotzdem seltsam! Aber muss man ja auch nicht verstehen, die wirren Gedankengänge der Prüfer bei der Abnahme damals.
Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 14:37
von Grisu
SuperGauzy hat geschrieben:Ja, finde ich trotzdem seltsam! Aber muss man ja auch nicht verstehen, die wirren Gedankengänge der Prüfer bei der Abnahme damals.
Das wird wohl auch
nie jemand Verstehen!!!
Gruß
Grisu

Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 17:29
von Otter
Das Problem ist halt, dass die Rücklichter zu Shovelzeiten und früher eben noch keine Prüfzeichen hatten, mit denen der TÜVler was anfangen kann. Die DOT Kennzeichnung ist für uns praktisch wertlos.
Somit darf man legal auch nur das Rücklicht an den Ofen schrauben, das exakt dem Baujahr entspricht. Genau so wurde das Bike nämlich vom Kraftfahrtbundesamt für den deutschen Verkehr zugelassen.
Schraubt man jetzt das Rücklicht von ner anderen Serie ohne Prüfzeichen an, muß das eingetragen werden. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Klar, ist bescheuert, aber so sind die Gesetze halt mal.
Ob man sich dran hält, muß jeder selber wissen…
Gruß Otter
Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 18:40
von SuperGauzy
Aber ein Rücklicht ohne Prüfzeichen wird/wurde bei uns als "...Wirkung in etwa..." eingetragen. Da kannste dann auch dranbasteln was du willst. Na ja... wenn´s denn so ist...
Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 18:51
von Otter
SuperGauzy hat geschrieben:Aber ein Rücklicht ohne Prüfzeichen wird/wurde bei uns als "...Wirkung in etwa..." eingetragen. Da kannste dann auch dranbasteln was du willst. Na ja... wenn´s denn so ist...
Schon klar.
Aber so eine Eintragung gibt’s nur wenn du mit dem Rücklicht selber zum Tüv bist.
Wenn aber das komplette Bike vom Kraftfahrtbundesamt abgenommen wird, ist eine Eintragung “…Wirkung in etwa…” nicht im Brief drin und auch nicht nötig.
Das Rücklicht ist dann einfach Bestandteil der Betriebserlaubnis und muß nicht gesondert eingetragen werden.
Gruß Otter
Re: Eintragungen
Verfasst: 07.02.2010, 19:45
von SuperGauzy
Ah ja... das ist mal ´ne Erklärung die auch ich verstehe. Danke!
Re: Eintragungen
Verfasst: 08.02.2010, 14:51
von volksrod
wenn du zuviele eintragungen beim umbau vornehmen lassen mußt, frag mal nach einer vollabnahme. da sind alle änderungen drin und es kostet so ca. 125 oder 150 euro. wenn du jeden fromms einzeln begutachten lässt zahlst du meistens mehr.
mike