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Moderator: Gerry

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Landmark
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Beitrag von Landmark »

Moin,

wie verhält es sich eigentlich wenn ich von eingetragenen Änderungen auf damalige Originalausrüstung zurückbauen bauen will? Muß ich die Eintragungen dann löschen lassen? Oder die eigentlichen Originalteile zusätzlich eintragen lassen?

Bsp.: Bei meinem Mopped (FLH Bj. 71) ist das Rücklicht der Bj. ab 73 (New Style) eingetragen und verbaut. Wie verhält es sich wenn ich auf das Metallgehäuse das vor 73 (Old Style) original war umbauen wollte? Muss das eingetragen werden oder könnte ich das (legal) so anbauen, weil es der damligen Originalausrüstung entspricht?

Hab da keine Ahnung :cry:

Gruß und Danke in voraus!

Landmark
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Chrome
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Re: Eintragungen

Beitrag von Chrome »

Hi,

kenne immer nur die "Aussage", das was eingetragen ist muss auch dran sein. Ansonsten, bei gleichen Bauteilen, steht bei mir wahlweise z.B. Lenker xy oder Lenker zy. Tüv Nord in Garbsen ruf doch da mal an, sind eigentlich recht locker.

Beste Grüße Marc
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volksrod
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Re: Eintragungen

Beitrag von volksrod »

hi, wenn du eine änderung rückgängig machen willst, muß die auch ausgetragen werden. obwohl mir nicht schlüssig ist warum ein rücklicht eingetragen werden muß, wenn es denn serienmäßig bei diesem oder einem nachfolgemodell verbaut war. :?:
mike
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Jaggomo
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Re: Eintragungen

Beitrag von Jaggomo »

Hi
Ich denke nicht daß du das originale Licht eintragen musst aber das
eingetragene muss ausgetragen werden.
So ist halt der TÜV.
Gruß Martin
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trybear
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Re: Eintragungen

Beitrag von trybear »

tach,

Ich hab schon einige Eintragungen gesehen: ww= wahlweise.

Reifenpaarungen z.B.: vorn 19" mit hinten 18" oder ww vorn 19 mit hinten 17". War z.B. mal bei mir so.

Warum soll das nicht auch bei Rücklichtern gehen?

Der Prüfer (Baurat) stand nicht unter Drogen, wurde nicht mit kleinen Präsenten gefügig gemacht oder hatte mit mir eine Leiche im Keller :wink:

Er hat nur seinen Ermessensspielraum genutzt.

@landmark: tu doch mal Deinen frägen :wink:

gruß
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Chriss
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Re: Eintragungen

Beitrag von Chriss »

Hi,

ich denke auch nicht, dass das ausgetragen werden muss. Ich habe bei meinem Auto auch drei unterschiedlich Rad-Reifen Kombinationen drinnen, ich bin mir 100% sicher, dass ich nur 4 Räder verbaut habe. :)


Gruß,

Chriss
--
Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat.
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volksrod
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Re: Eintragungen

Beitrag von volksrod »

Chriss hat geschrieben:Hi,

ich denke auch nicht, dass das ausgetragen werden muss. Ich habe bei meinem Auto auch drei unterschiedlich Rad-Reifen Kombinationen drinnen, ich bin mir 100% sicher, dass ich nur 4 Räder verbaut habe. :)


Gruß,

Chriss
ohne Lenk -Rad ????
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Chriss
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Re: Eintragungen

Beitrag von Chriss »

Das ist Serie.... Genau so wie die GangRäder im Getriebe....
;)
--
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rainer_aus_ulm
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Re: Eintragungen

Beitrag von rainer_aus_ulm »

Chrome hat geschrieben:Hi,

kenne immer nur die "Aussage", das was eingetragen ist muss auch dran sein. Ansonsten, bei gleichen Bauteilen, steht bei mir wahlweise z.B. Lenker xy oder Lenker zy. Tüv Nord in Garbsen ruf doch da mal an, sind eigentlich recht locker.

Beste Grüße Marc
:shock:
volksrod hat geschrieben: hi, wenn du eine änderung rückgängig machen willst, muß die auch ausgetragen werden.
:shock: :shock:

Jetzt bin i abba färtisch !

Ich habe noch nie, nie etwas austragen lassen.
Auch vor 25 Jahren nicht und ich war mit diversen Moppeds beim TÜV und in Bullenkontrollen bei welchen die Eintragungen nicht dem Stand der Dinge entsprachen. Ich kann mich an das wahlweise erinnern bringe das aber nur mit Reifen in Zusammenhang.
Egal ob Lenker, Auspuffanlage,Verkleidungen und auch Motorleistung (!) ich habe das immer so interpretiert das ich:
-original fahren darf
und, oder
-mit den Veränderungen welche eingetragen sind.

Ausnahmen waren meist (aber nicht immer) Fahrwerksveränderungen wie zB eine Gabel die nur mit einem 18" Vorderrad gefahren werden durfte anstatt mit einem 17"er. Da stand dann aber explizit drinne "... nur in Verbindung mit einem 18" Vorderrad .... " oder ... nur in Verbindung mit Lenkungsdämpfer XY ...

Und ich dachte wir im Süden sind immer die angearschten ...

rainer
Absoluter Premium-Babbelkopp. Schwafelweltmeister.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
Christian
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Re: Eintragungen

Beitrag von Christian »

Hi Rainer!

Ich habe das ww eingetregen in Zusammenhang mit Einzelsitz und ww. Stufensitzbank.

Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

Kicker rules!
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SuperGauzy
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Re: Eintragungen

Beitrag von SuperGauzy »

rainer_aus_ulm hat geschrieben:
Ich habe noch nie, nie etwas austragen lassen.
Ich hatte bei einer GSX-R mal die Vollverkleidung abgebaut und bei der technischen Abnahme wurde diese auch ausgetragen, da das Moped eine Höchstgeschwindigkeit > 200 km/h eingetragen hatte. Deswegen musste die Verkleidung ausgetragen werden. Klingt komisch, war aber so! 8)
SuperGauzy
:riding:
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Jaggomo
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Re: Eintragungen

Beitrag von Jaggomo »

Also ich kenne es halt von Fußrastenanlagen die eine wird
ausgetragen die andere eingetragen.(In diesem Fall kein Wahlweise)
Bei solchen Teilen wird ja auch der ordnungsgemäße Einbau bestädigt.
Beim Rücklicht würd ich mir keine großen Gedanken machen.
Bei der nächsten HU einfach nachfragen.
Je älter der Bock, desto härter das Horn!
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trybear
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Re: Eintragungen

Beitrag von trybear »

moin,

versteh ich nicht :?: : was soll den zwischen Rädern (ich) und Fußrastenanlagen (Jaggomo) anders sein...??

Bei dem Einen gehts, beim Andern nicht, also doch Ermessenssache. Ich möchte bewußt nicht von Willkür sprechen...

Außerdem ist wohl der finanzielle Aspekt nicht zu unterschätzen, da jede Ein- oder Austragung ja Geld kostet!!
Demnach war mein Prüfer wohl im Sinne der Abnahmestelle geschäftsunfähig :roll:

gruß
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volksrod
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Re: Eintragungen

Beitrag von volksrod »

ich denke das es in ordnung geht wenn zwei sachen unter dem begriff wahlweise eingetragen sind. probleme kann es aber mit der versicherung im schadensfall geben wenn ein bauteil eingetragen ist, dieses aber nicht angebaut und verwendet wird. beispiel auspuff, eingetragen ist silvertail mit sagen wir 105 db stand und angebaut ist eine 65 A mit 100 db stand - falls dir einer in den bock fährt und die gegnerische versicherung ein gutachten von der maschine anfordert, wird sie sich an solchen dingen aufgeilen. möglich das du über gericht am ende dein geld bekommst aber es ist unützer ärger. mein tüv und meine zulassungsstelle tragen bei änderungen automatisch die vorherversion aus.
mike
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Landmark
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Re: Eintragungen

Beitrag von Landmark »

Moin und erstmal vielen Dank,

das ich ggf. Änderungen oder Rückbauten von Motorradbestandteilen, die auch in einem OEM Fahrzeugbrief/-schein (vom Hersteller) benannt sind wie Motor-Nr., Hubraum, Leistung usw. umtragen muß, leuchtet mir irgendwie ein.

Bsp.: S&S-Motor mir mehr Leistung und Hubraum eingetragen -> bei Umbau auf Originalmotor muß der eingetragen werden und der S&S Motor ausgetragen -> Klar, macht Sinn.
Aber wenn ich OEM-Bestandteile (Rücklicht, Fußrasten u.ä.) die im ursprünglichen Brief/Schein nicht explizit aufgezählt werden (wozu auch) wieder anbauen will, also eingetragene Nicht-OEM Teile damit ersetze leuchtet mir nicht ein warum die Eintragung dafür geändert/gelöscht werden muß. Für das damalige OEM-Fahrzeug gab es ja wohl irgendwann mal eine Serienabnahme mit erteilter ABE. Somit sollten die Originalteile eine ABE haben...
Ist zwar nicht wirklich eilig mit meinen Umrüstplänen, werde aber demnächst mal beim TÜV nachfragen. Obwohl ich mir die Antwort schon vorstellen kann...
Falls wirklich eine Eintrgung fällig ist, sammle ich erstmal mögliche Änderungen damit es sich lohnt :wink:

Gruß!

Landmark
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