Chrome hat geschrieben:Hi,
kenne immer nur die "Aussage", das was eingetragen ist muss auch dran sein. Ansonsten, bei gleichen Bauteilen, steht bei mir wahlweise z.B. Lenker xy oder Lenker zy. Tüv Nord in Garbsen ruf doch da mal an, sind eigentlich recht locker.
Beste Grüße Marc
volksrod hat geschrieben:
hi, wenn du eine änderung rückgängig machen willst, muß die auch ausgetragen werden.
Jetzt bin i abba färtisch !
Ich habe noch nie,
nie etwas austragen lassen.
Auch vor 25 Jahren nicht und ich war mit diversen Moppeds beim TÜV und in Bullenkontrollen bei welchen die Eintragungen nicht dem Stand der Dinge entsprachen. Ich kann mich an das
wahlweise erinnern bringe das aber
nur mit Reifen in Zusammenhang.
Egal ob Lenker, Auspuffanlage,Verkleidungen und auch Motorleistung (!) ich habe das immer so interpretiert das ich:
-original fahren darf
und, oder
-mit den Veränderungen welche eingetragen sind.
Ausnahmen waren meist (aber nicht immer) Fahrwerksveränderungen wie
zB eine Gabel die nur mit einem 18" Vorderrad gefahren werden durfte anstatt mit einem 17"er. Da stand dann aber explizit drinne "...
nur in Verbindung mit einem 18" Vorderrad .... " oder
... nur in Verbindung mit Lenkungsdämpfer XY ...
Und ich dachte wir im Süden sind immer die angearschten ...
rainer
Absoluter Premium-Babbelkopp. Schwafelweltmeister.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.