SuperGauzy hat geschrieben:Laut StVZO:"...Form, Größe und Gestaltung sind vorgeschrieben..."
Ich verstehe das so, dass die Form nicht verändert werden darf und das machst du ja, wenn das nicht mehr flach sondern rund ist. Ich will keinen belehren, ich hab das auch schon mal so gemacht, aber ich will nur anmerken, dass es nicht der StVZO entspricht und man da mit einem halben Bein vor dem Richter steht.
ja du hast grundsätzlich recht.
Aber mein TÜVer meinte Grauzone..........und das reicht mir! Die Zukunft wird mich mit Sicherheit eines Besseren belehren aber bis dahin wiegt die Optik mehr als die Angst vor den Konsequenzen.
Hab mit dem TÜV gesprochen, Eintragung absolut kein Problem,
er will nur die Einhaltung der 30° . Festigkeitsgutachten oder ähnliches hat er lächelnd verneint.
Muss für den Termin nur kurzzeitig das doofe Katzenauge mittig unter dem Rücklicht befestigen ...
Jo, Problem ist wenn der Trachtenverein dich anhält.
Ohne Eintragung wollen sie ne ABE ( die du ja nicht hast nehme ich an) sehen, mit Eintragung kölnnen sie dir nix.
Hat man für die Teile eine ABE braucht man natürlich nichts eintragen.
Meiner hat halt keine.
Ich war jetzt nochmals in der Bikeschmiede-Süd
Deren Halter hat kein ABE und ihr TÜVer sagt man muss die
Dinger nicht eintragen.Laut Robbe weigert sich der TÜVer etwas einzutragen
was nicht eingetragen werden muß.
Ich schraub das Teil jetzt mal dran und warte ab.
also bei mir wurde der Eigenbauhalter eingetragen mit der Begründung vom TÜV Chef: Ohne Eintragung kommt es bei Kontrollen zu Problemen
Also wenn ihn der TÜVer nicht eintragen will würde ich zu einen andern gehen, am besten immer gleich zu Chef......der muss niemand fragen was er darf und was nicht!
...rund? na gut. Was die Kameraden von der Rennleitung und die vom TÜV gerne sehen ist eine Schiene vom äußeren Rand des Kennzeichens hin zum Rahmen, zur Achse, oder ähnlich, damit Du den Fußgänger nicht einhakst. Is' so, ich kann auch nix dafür.