Frage zur Db Eintragung/Handhabung

Moderator: Gerry

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Mike_O
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Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung

Beitrag von Mike_O »

maruski hat geschrieben: 28.03.2024, 01:31 Hey an Alle mal die Frage.
Was mich gerade interessiert ist, ob in diesem Forum überhaupt schon mal ein Compadre mit dem PreEvo, wegen "zu laut", eins auf die Finger, bzw ins Geld bekommen hat?
Mir ist da kein Fall im Bekanngtenkreis bekannt - wenn nicht gerade mit offenen 2" Shotguns vor der Rennleitung nen Burnout gemacht wurde.
Bin mal gespannt.
Maruski
Wurde im letzen Jahr zweimal mit der Shovel rausgewunken, jedesmal am Wochenende an ner beliebten Motorradstrecke. Schwerpunkt-Kontrolle "Lärm" mit Ziel auf Dialog/Sensibilisierung der Motorradfahrer.
Nach nem Blick in die Papiere und erkennen des Baujahr 1958 kam dann immer die Frage: "Alles eingetragen?". Probleme gab es nie. Ich hab aber auch nicht mehr die 2-1/4" drag pipes, sondern ne angenehm klingende 2-in-1 mit Police Zigarre dran. War mir selbst zu laut, und zudem hatte ich Sorge, auf Grund der Lautstärke für nen Klappenauspuff-HOG-Biker gehalten zu werden. Wäre mir dann doch zu peinlich! :wink: :lol:

Mit der Triumph Thruxton RS wurde ich auch zweimal rausgewunken. Baujahr 2021, komplett original. Trotzdem wurde penibel gesucht, ob der Kat noch da ist, irgendwelche Manipulationen an Auspuff, Rädern, Reifen sind, ob irgendwo ein Prüfzeichen fehlt, etc. etc..

Mein Fazit: Wenn man es mit dem Lärm und den Umbauten nicht übertreibt, das ein oder andere eingetragen ist, sehe ich das Risiko mit unseren Alteisen als überschaubar. Die Gesetzeslage ist auch für die Rennleitung viel zu unübersichtlich, und i.A. haben die besseres zu tun als alte Säcke wegen ner nicht ganz korrekten Shovel zu f...en. Klar, man kann mal Pech haben... Aber ich denke, wir sind nicht mehr die primäre Zielgruppe.

Mit den neuen Moppeds sehe ich das Risiko viel größer. Da ist ja wirklich alles reglementiert und dokumentiert.

Gruß,
Michael
1958er FLH Knickrahmen Bobber
1340er Late Shovel
Kicker only - tief und laut!
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holzlenker
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Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung

Beitrag von holzlenker »

Servus,

für die Interessierten (da der Fragesteller sich nicht mehr meldet :roll: ) habe ich wieder was gefunden,
noch nix Amtliches aber eine sehr übersichtliche, tabellarische Aufstellung.
Werde mal das Museum bzw. den Autor mal anschreiben, ob er eine Quellenangabe hat.

http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf


Bin dann dann über den Suchbegriff "Richtlinie im Verkehrsblatt von 1976" hier gelandet

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 1703104507

Da kann man sich dumm und dämlich lesen, unglaublich!
Es gibt für so ziemlich jeden Furz eine Deklaration bzw. Richtlinie/ Anordnung wie damit umzugehen ist: das Ganze schon in 1976!!!

...man lese nach d)
Gesetzestext.png




Ansonsten,
Frohe Ocktern an alle!

Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
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earl hickey
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Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung

Beitrag von earl hickey »

Hier mal mein "Develey-Senf" dazu:
Gemessen wird in dB/(A), das ( A ) ist eine von vier Frequenzbewertungen A/B/C/D und berücksichtigt das Lärmempfinden des menschlichen Ohres. Eine faktische Verdoppelung dieses Wertes ergibt einen vielfach höheren Wert für das menschliche Ohr.
Vor Erstzulassung 1966 hat eigentlich eh Narrenfreiheit, was die Lautstärke angeht, da DIN Phon eben eine komplett andere Meßmethode von Lärm ist und mit dB/(A ) nicht gleichzusetzten oder umrechenbar ist. Das eingetragene Standgeräusch ist ein Wert der gesetzlich nicht begrenzt ist. Der TÜV Prüfer könnte da theoretisch eintragen was er möchte. Aaaber mit diesem eingetragenen Wert des Standgeräusches muß auch der eingetragene Wert des gesetzlich begrenzten ( abhängig je nach EZ ) Fahrgeräusches eingehalten werden können. Das Standgeräusch gibt es nur, damit die Polizei überhaupt eine Möglichkeit hat die ungefähre Lautstärke eines Verbrennungsmotors am Straßenrand zu ermitteln. Dieses ist lediglich ein Hilfsmittel, denn wenn das eingetragene Standgeräusch NICHT eingehalten werden kann, dann ist davon auszugehen, das das eingetragene, gesetzlich reglementierte Fahrgeräusch ebenfalls überschritten wird. Dieses wiederum kann nur von einem Sachverständigen unter Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Abstände geprüft werden.
Nicht von der Polizei am Straßenrand. Für das Standgeräusch das von der Polizei überprüft wird, ist dagegen bei EZ zwischen 1966 und EG Zulassung der Abstand der damals erfolgten Messung und Eintragung entscheidend. Denn die Polizei mißt alles NUR nach EG-Vorschrift mit 50cm Abstand zur Auspuff Öffnung. Wenn dann da nicht der entsprechende Buchstabe hinter dem Wert eingetragen ist, der bestätigt das die Messung mit 7 Meter Abstand ( ganz früher waren es sogar 22 Meter ) erfolgte, und es wird eben mit 50 cm Abstand gemessen, hat man ein echtes Problem. Oder aber der Wert des Standgeräusches ist dementsprechend hoch ( um die 100dB( A) oder darüber ) in den Papieren eingetragen. Diese Umstellung von nationaler Meßmethode mit 7 Meter auf EG Methode mit 50cm ist auch der Aufschlag von 21 dB/(A) zu verdanken. Disese 21 dB wurden damals durch Vergleichsmessungen ermittelt.
By the way ( und dafür wurde ich auch vom Lutz belächelt ):
ich hab mir an meine 71er FL mit 102 dB/(A) Standgeräusch einen 2in1 Penzl Auspuff mit mechanischer Klappe gebaut. Eintragung war überhaupt kein Problem. Warum? Weil ich jetzt jederzeit durch einen Griff am Hebel die Lautstärke reduzieren kann, in sensiblen Bereichen oder zu nachtschlafener Zeit. Reduziert allerdings nicht nur die Lautstärke enorm, sondern auch die Leistung. 🤭
Und ja, der Auspuff ist auch mit voll geöffneter Klappe vollkommen legal, da die EG- Zulassung nicht relevant ist für mein Bike, ( nationale Zulassung ) und der eingetragene Wert des Stangeräusches. Und mit geöffneter Klappe wird sowohl das eingetragene Standgeräusch und somit auch das Fahrgeräusch eingehalten. Das sah auch der TÜV Prüfer, der den Auspuff eingetragen hat so.
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
Langelend
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Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung

Beitrag von Langelend »

Kurz mal ne Frage eingeworfen...

Bei mir steht bei Stabdgeräusch "99P", bei fahrt allerdings nur "084".

Wie verhält sich das dann bei einer evtl Messung? Denn hinter 084 steht ja nix... Also gilt "db" aös Standard?

Sorry, alles wirklich seeeehr verwirrend.
78'er FLH mit einigen Veschlimmbesserungen aus den 90ern
Carduck
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Re: Frage zur Db Eintragung/Handhabung

Beitrag von Carduck »

Hey,

also würde ich doch mal sagen, es ist sehr viel/fast Alles dazu geschrieben, was man so hören und finden kann..... :D

Ich lese für mich hier raus, 102 dB plus Toleranz 5 dB = 107dB bei einer Nahfeldmesseung ( 50cm/45 Grad).

Mal schauen ob ich das vom Tüv mal messen lasse, oder ob ich vorher schon was unternehme, da ich auch mal morgens um 5:30 zur Arbeit fahren möchte, und zum Feierabend noch unbeschadet zur Haustür gelangen will :D

Meine Nachbarn und Ich verstehen uns noch ganz gut.

@Lutz, hatte Dir ne PN geschickt :D

Schöne unfallfreie Woche, Greetz Frank
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