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Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 17.09.2018, 15:02
von Maddeng
Hallo die Damen und Herren,

mal ne kurze Frage (da ich zu diesem Thema bereits verschiedene Meinungen gehört habe):
Gilt noch die frühere Regel mit max. 20 cm Höhe ab Schutzblech gemessen oder ist diese Regel auf Grund der EU-Vorgaben mittlerweile hinfällig? Bzw. gibt es eine Maximalhöhe, die erlaubt ist?

Danke für Info,

der
Maddeng

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 17.09.2018, 15:42
von Pan-Sven
Moin, als max Höhe würde ich sagen, 4 Meter !

Gruß Sven

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 17.09.2018, 18:01
von kyra55
Pan-Sven hat geschrieben:Moin, als max Höhe würde ich sagen, 4 Meter !

Gruß Sven


:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 17.09.2018, 21:43
von PANHEAD
Ja, damit kommst du durch fast alle Brücken!

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 00:22
von tattoowestside
Hallo Maddeng,

ja früher war das so,aber Dank der EU eben nicht mehr. Du musst Dich quasi an die allg. Abmessungen eines Zweirades halten,mehr nicht. Zu finden unter der Richtlinie 93/93/EWG.......Höhe max. 2,50m. Also wenn Du an Deinem Motorrad stehst, Arm nach oben, so hoch darf sie ungefähr sein...das ist ein ziemlich guter Richtwert, außer Du bist kleinwüchsig :wink:

Bild Abmessungen.jpg (237 KB)

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 10:03
von Eddi
Oh guck mal, ein fahrender Sendemast . NeIn , das ist Maddeng mit seiner neuen Sissybar ! 😆

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 10:46
von Don Rocket
Ist es aber nicht so, dass das nur für Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis gilt?

Also, ist das nicht das gleiche wie mit der Radabdeckung? Für alle Motorräder, die nicht mit einer EG-Betriebserlaubnis zugelassen wurden (und das dürften 100% der hier im Forum vertretenen Fahrzeuge sein) gilt ja die nationale Vorschrift zur Radabdeckung (150 mm über Achsmitte), während für Motorräder mit EG-Zulassung keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben ist.

Ich kann mich täuschen, wollte es aber trotzdem mal erwähnen.

Gruß
Dieter

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 12:59
von Thorsten D.
Moin........

da geb ich dem Dieter aber mal sowas von recht........

Maddeng, fahr doch einfach mal beim Prüfer deines vertrauens vorbei und frag nach.. ist nach meiner erfahrung immer der beste weg wenns um eintragungen geht

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 13:22
von bobber
Sissybar in den Fahrzeugpapieren eingetragen :shock: :shock: :shock:

Hat ein Sissybarfahrer ein Beispiel aus seinem Fzg.schein - wäre neugierig was da drinsteht

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 15:52
von Thorsten D.
moin Bobber....

bei meiner alten dame hab ich nichts eingetragen, allerdings hatte ich davor eine aus den staaten reimportierte vt600, zulassung also nach stvzo, und da musste ich die sissybar tatsächlich eintragen lassen......

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 16:09
von Maddeng
jaja, hihi, schaut aus wie der Stromabnehmer vom Autoscooter ...
Nee, mir gehts eigentlich um die Gepäckmitnahme, den guten Louis-Sack quer aufm Flatfender geschnallt ist immer ein ziemliches Gewackel. Deswegen senkrecht an der Sissy, wäre besser.
Ich frag mal nach, Danke derweil für die Ratschläge.

Thx,
Maddeng

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 16:23
von achtball
Hi Maddeng,
fährst Du mit mitschwingendem Heckfender? Falls nicht, hätte ich noch eine schöne Sissybar für zum Anschrauben an die Fenderstruts: vierkant Chrom mit dickem Adleremblem zum in die Mitte reinschrauben - oldschool halt, das kommt ja alles wieder 8)
happy wrenching, Gruß Philipp

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 18:54
von Hallertauer
Ich versteh die Frage nicht so ganz !

Wenn ich auf meinem Hocker ne Sissy haben möchte, bau ich mir genau DIE drauf, die mir am besten gefällt. Un gut is !

Zugegeben, auf meiner nackten FLH, sieht so etwas nicht ganz so prickelnd aus. :wink:

Gruß Hallertauer

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 19:58
von tattoowestside
Das hat mit EG- Betriebserlaubnis gar nicht zu tun. Wir hier in Gemany entscheiden schon lange nichts mehr.....alles im Sinne der EU, die entscheidet. Biegegrad der Gurke und demnächst soll das Überraschungsei verboten werden,wegen den Kleinteilen usw. Das ist genauso mit dem E- Prüfzeichen von Rücklicht und Blinker.....Latte was für eine Betriebserlaubnis

Alles was die Entscheiden ist für uns Mopedfahrer gaaaar nicht mal so schlecht,siehe Sissybar oder Microblinker. Früher ging es nach Ausleuchtung der Blinker,daher auch diese Todschläger ,heute nur noch nach Helligkeit

Eingetragen hat ne Sissybar wohl keiner,früher gabs aber mir so einem Ding einfach keine Plakette

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Verfasst: 18.09.2018, 20:51
von SuperGauzy
tattoowestside hat geschrieben:Eingetragen hat ne Sissybar wohl keiner...
Doch, hab ich eingetragen (allerdings bei einem TC, Bauj. 2000)! Im Zuge einer Vollabnahme hat mir der Prüfer den selbstgebauten, seitlichen Kennzeichenhalter und die Sissybar eingetragen. Er sagte mir, dass es zwar keine Grundlage dafür gibt, aber sein Chef hätte es gern und so hat er mir unaufgefordert alles eingetragen. Besser eingetragen was man nicht braucht, als nicht eingetragen was der Wachtmeister kontrolliert. ;)