bauluemmel hat geschrieben:Demnach ergibt die Aussage, dass original vorhandene Bremslichter dran bleiben müssen für mich wenig wenig Sinn, oder es muss tatsächlich bis 1987 noch Fahrzeuge gegeben haben, die ohne Bremslicht auf den Markt kamen. Oder verstehe ich da was falsch? Gab es denn Fahrzeuge mit Fahrtrichtungsanzeigern vor 1962 und müssen die montiert sein, wenn in der StVZO steht, dass erst ab 62 welche verbaut sein müssen?
Hi Baulümmel,
nein, das war schon seit Jahren vorher Serie.
Meines Wissens hat der Gesetzgeber nur irgendwann die Lücke entdeckt und geschlossen. Und das kam - angeblich - so:
In Berlin sollen in den 80ern die Dragons (später zu den rotweißen rübergemacht) alle ohne Bremslicht zum TÜV, prompt durchgefallen und haben dann den Staat verklagt, weil es ja nicht im Gesetz stand - so die Legende.
Ob es stimmt weiß ich nicht, wurde aber seinerzeit in Berlin ständig rumerzählt.
Grüße, Christian