Stilllegung offener primär

Moderator: Gerry

DDD
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Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Hallo Jungs,

Hat einer Ahnung inwiefern das rechtens ist?

Starrahmen bj 49.

Bin vor 3 Wochen von ner richtigen Kontrolle angehalten worden. Also 3 sixpacks mit dB messen usw. die Jungs hatten Ahnung mehr oder weniger, wussten das ist ne suicide clutch fahre usw.

Alles ok, Baujahr bedingt waren die sehr fasziniert. Sagten auch das ich theoretisch nur Krümmer kann usw. oder halt kein Bremslicht usw usw. sie sagten aber auch wenn mich Polizisten anhalten die keine Ahnung haben dann legen die mich still.


So kam es leider am Samstag.
Prinzipiell hat die nur interessiert das ich einen Open belt fahre ( nach oben abgedeckt ) der Rest war nicht von Interesse. Der kupplungskorb ist frei und würde sich drehen.

Dann mitfahrt aufs Polizeirevier um zu gucken was es mit meinem bj Aufsich hat und schlussendlich musste ich die Kennzeichen abmontieren und da lassen. Motorrad dürfte ich mit nehmen ( Transporter )


Was ich mich jetzt frage : heute kam der Vorwurf einer OW aufgrund keiner kupplungsabdeckung rotierende Teile usw.

Kann man irgendwas machen aufgrund von Baujahr? Ich meine es gibt ja zahlreiche Sachen die ich nicht haben muss alà Bremslicht usw. gibts irgend einen Paragraphen der mir hilft? Gibt es überhaupt n Paragraphen auf den die sich beziehen können aufgrund des Mangels? Der muss dann ja ne Gültigkeit mit nem Datum haben oder? Wenn der nach 1949 in die stvo kam wäre ich ja quasi raus?
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Erich
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Erich »

DDD hat geschrieben: 30.07.2020, 22:25
Was ich mich jetzt frage : heute kam der Vorwurf einer OW aufgrund keiner kupplungsabdeckung rotierende Teile usw.

Kann man irgendwas machen aufgrund von Baujahr? Ich meine es gibt ja zahlreiche Sachen die ich nicht haben muss alà Bremslicht usw. gibts irgend einen Paragraphen der mir hilft? Gibt es überhaupt n Paragraphen auf den die sich beziehen können aufgrund des Mangels? Der muss dann ja ne Gültigkeit mit nem Datum haben oder? Wenn der nach 1949 in die stvo kam wäre ich ja quasi raus?
Sachdienliche Hinweise kann ich leider nicht liefern, aber die Antwort wüsste ich auch gerne!
Nur interessehalber, nicht weil ich sie brauche.
Ich fahre Belt im geschlossenen aber belüfteten Aluprimär und bin so zufrieden.
Ab und zu gibts ne Testfahrt ohne Deckel und auch ohne Schlaghosen ist mir dabei etwas unwohl....
Ich fürchte auf "det is orischinol" kannst Du Dich nicht berufen.

Ist mir schon passiert, dass ich auf nen Spezialisten treffe, der einige "Updates" wohl erkannte und nur mit "saubere Arbeit" kommentierte.

Oder auf "spezialisierte" Kollegen, die sich nur an dem zwar vorhandenen aber nicht mittig montierten Rückstrahler aufgeilten. :roll:
Gruß, Erich

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liekoer
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von liekoer »

Moin,

mit Gesetzestexten kann Dir wohl keiner helfen.

Kannst Du mal den Verstoß/Gesetzestext genau angeben? Meines Wissens wird lediglich eine ausreichende Abdeckungen erwähnt, womit z.B. auch ein Kettenschutz gemeint sein kann und nicht explizit eine Kupplungsabdeckung. Oder wurde die Kupplungsabdeckung nur als zusätzliche Beschreibung aufgeführt?

Dein Motorrad wird jetzt (wahrscheinlich) "zwangsabgemeldet" und kann dann nur noch wieder zugelassen werden, wenn der Mangel behoben ist und durch den TÜV pp. abgenommen wurde.

Theoretisch kann Dir jetzt nur ein TÜV-Ingenieur helfen, der „Eier“ hat und Dir bescheinigt/beurkundet, dass die JETZT vorhandene/verbaute Abdeckung ausreichend ist und der festgestellte Verdacht der Owi durch die Polizei (sie sind ja keine Ingenieure) somit nicht vorhanden ist. Dann wären auch die Kosten usw. nichtig.
Das hat übrigens nichts damit zu tun, ob Dein Moped so durch die 2-Jahresuntersuchung gekommen ist, es sei denn der Prüfer steht seiner Abnahme.

Ist wie mit dem Motorradhelm, der muss geeignet sein.
Bloß wer legt das fest; bestimmt nicht NUR die ECE-Norm, wie viele ja behaupten oder meinen. Mit dieser Norm ist der Helm geeignet, aber auch Helme ohne ECE-Norm können (zumindest hier in Deutschland) geeignet sein. Im Einzelfall muss das gerichtlich entschieden werden, wer da Recht hat.

Gruß
Norbert
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Mike_O
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Mike_O »

Hab jetzt gerade mal geschaut, was bei mir eingetragen ist:
"M.PRIMÄR-ZAHNRIEMENANTR. 1,5ZOLL OB. U. SEITL. ABGEDECKT"

Wurde mir so erklärt, dass die Abdeckung so sein muss, dass nirgends ein Finger zwischen Belt und Pulley/Kupplungskorb passen darf. Insbesondere seitlich offen geht wohl gar nicht mehr. Der seitlich freie Kupplungskorb und das Pulley haben den Prüfer dagegen nicht gestört.
Allerdings hatte ich bei der Abnahme schon die Barnett Scorpion Clutch drauf, die ja schön glattflächig ist und keine vorstehenden Bolzen hat, wie die OEM Clutch.

Vielleicht redest Du mal mit nem auf Mopeds spezialisierten TÜV Prüfer. Ggf. den Eintrag bei nem Harley Händler machen lassen.

Gruß,
Michael
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DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Naja das es alles nicht so einfach ist war mir schon klar.

Angegeben in dem anhörubgsbogen ist paragraph 69, habe danach geschaut das hat aber nur was mit der Stilllegung zu tun. Davor steht erlöschen er Betriebserlaubnis aufgrund mangelnder Antriebsabdeckung, Kupplungsabdeckung fehlt. Rotierende teile


Was für mich interessant ist : warum legen geschulte Polizisten nicht still die sich auskennen und erklären mir das ich es darf und kein Problem besteht.

Und die unwissenden Polizisten die selbst sagen ja Baujahr 49 sowas hatten wir noch nicht, das sei ja ein Exot. Die legen mich still.


Diese Sache, die Polizisten bezogen sich auf rotierende Teile müssen abgedeckt werden. Leider geben die keinen Paragraphen an.

Wenn man nun wüsste wo in der stvo dieser Satz stehen würde dann könnte man ja auch schauen wann der in die stvo gekommen ist und somit ab welchem Baujahr gültig. Wenn es nach 1949 passiert ist dann wäre ich ja im Zuge dessen auch fein raus. Nachrüsten muss ich ja nichts.

Ich benötige ja nicht mal ein Bremslicht
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Mike_O
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Mike_O »

Könnte sein, dass die sich auf "Gefährdung " berufen, die durch den Umbau entstanden ist. Das ist so ne Gummivormulierung. Baujahr spielt dann keine Rolle. Zumal Original ja ne Abdeckung dran war.

Im Custombike Heft war doch immer ne Kolumne von ner Rechtsanwältin, die sich speziell auf solche Fragen spezialisiert hatte. Vielleicht machste die mal ausfindig und fragst nach. Ne einfache Auskunft kostet nicht die Welt, und falls du Rechtsschutz hast, ...
Allerdings gibt es das Custombike Heft nicht mehr. Der Huber Verlag ist wohl insolvent.

Haste gar nix eingetragen bzgl. offenem Primär?

Gruß,
Michael
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guzzikabel
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von guzzikabel »

Bremslichter sind erst ab Bj88 nötig. Vorher brauchste keins. So steht es geschrieben. :lol: Das war selbst der Tüv Prüfer überrascht aber es ist so :shock:
Nur zur Info
Die Anwältin: Romy Kreisel. Mail : info@graf-jena.com
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Chris-LG
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Chris-LG »

Bei Bj. 49 gab es ja noch keine EG Zulassung oder COC, somit wurde dein Mopped irgendwann einmal mit einer §21 Prüfung in Deutschland legalisiert.
War zu diesem Zeitpunkt bereits ein offener Belt montiert ist dieser auch legal, zumindest rückwirkend.
Der TÜV sichert sich seit einigen Jahren bei diesen Prüfungen immer mit vielen Photos ab. Wenn du mit dem Gutachten der §21 Prüfung an die Photos kommen kannst bist du fein raus.
Im worst case wird der Graukittel den offenen Belt bei der Prüfung "übersehen" haben oder es wird ein "Gefälligkeitsgutachten" unterstellt. Das kann am Ende dann zu einem rechtswidrig begünstigten Verwaltungsakt führen, ist aber immer noch besser als eine Ordnungswiedrigkeit.
So erging es mir mal mit einer selbst importierten Ducati und einem ab Werk montierten Carbon Schutzblech (scharfkantig) ohne 2,5mm Radius an der Kante.

Gruß,
Chris
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Stephan
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Stephan »

Hi DDD
ich warte seit 3 Wochen auf das Ticket für meinen offen laufenden Kupplungskorb.
Der Beamte untersagte die Weiterfahrt aufgrund der Selbstgefähdung beim Anfahren und Rangieren bei laufendem Motor und wies explizit darauf hin, das ein offen laufender Riemen auch schon in den 50ern nie und nimmer so ausgeliefert worden sein kann. Selbst wenn es das gegeben hätte, nie und nimmer bei Harley und deren Produkthaftung in den Staaten.
Ich habe gar nicht weiter diskutiert, Hänger geholt und gut.
Ist das jetzt dieses Jahr so ein Schwerpunkt bei denen? Hatten wir doch auch schon bei Spiegelglasgröße und Katzenaugen und Schutzblechlänge und und und...
Hat da denn Niemand hier Connections um im Frühjahr mal was anzuleuten?
Ich meine nur - weil NICHT WEITERFAHREN fand ich echt Kacke.

Gruß Stephan
Ja - ist ja gut - 1 Nocke reicht doch !
DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Bin leider auch noch nicht schlauer


Das es 49 weder EG noch coc gab steht das in der stvo? Bzw ab wann das genau gültig ist?

Wälze morgen mal
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earl hickey
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von earl hickey »

EG Betriebserlaubnis und die verpflichtende Übereinstimmungserklärung für alle EU Länder (COC) gab es so kurz vor der Jahrtausendwende....ist für deine 49er keinesfalls relevant, also nicht die FZV ( EG -Betriebserlaubnis) sondern das was in der StVZO steht, ist für deinen Hobel gültig...da kannste dann suchen und hoffen das du was findest....
Oder hier mal nachfragen, hab ich aus nem Motorrad-Online Artikel von 2018:


Experte gesucht?
Eine Übersicht von TÜV Nord-Prüfern, die sich mit Motorradumbauten beschäftigen

Jörg Burrichter, Nordhorn jburrichter@tuev-nord.de
Jörg Hartmann , Münster jhartmann@tuev-nord.de
Thomas Koch, Paderborn-Soest tkoch@tuev-nord.de
Stephan Müller, Duisburg stmueller@tuev-nord.de
Andreas Rath, Arnsberg-HSK arath@tuev-nord.de
Christian Schmidt, Witten cschmidt@tuev-nord.de
Joachim Stoltmann, Melle jstoltmann@tuev-nord.de
Peter Wagener, Erwitte pwagener@tuev-nord.de
Werner Keil, Gelsenkirchen wkeil@tuev-nord.de
Christoph Boermann, Herten cboermann@tuev-nord.de
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
Panzer
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Panzer »

Hm, Bestandsschutz hat eigentlich nur was damals auch verbaut war. Wen damals ein Primärkasten verbaut war, hat ein nachgerüsteter Offener Antrieb natürlich keinen.Wen damals ein Bremslicht verbaut war, muß natürlich eins dran sein usw. ich persönlich würde auch nicht so auf dem 49 er Baujahr rumreiten und das zu doll in den Vordergrund stellen, könnte sonst sein das die das Bj noch anzweifeln und prüfen lassen......Alle Umbauten die vorgenommen wurden, müssen natürlich legal sein und auch eingetragen. Die Meinung das man mit alten Bj Narrenfreiheit hat ist falsch. Klar wird kein Mensch normalerweise erkennen, das statt dem Linkert sowieso ein Linkert Sowieso dran ist, aber wen da ein Mikuni HSR drauf ist, fällts schon auf. Hilft aber jetzt alles nix. Ich würde nen Primärkasten dranbauen und dem Tüv vorführen, wen das der Punkt ist wo die sich dran aufgeilen, kannst du den Kahn wieder anmelden, falls er zwangsabgemeldet wird und gut. Mit irgendwelchen Rechtsanwaltsgeschichten wird die Sache für dich nur unangenehmer und teurer werden. Das der Umbau so nicht legal ist weisst du selber ( ist der überhaupt eingetragen?. ) , also warum sollte man da nen Affen machen und versuchen auf irgendwelche Vorschriften zu pochen die man bewußt missachtet hat.
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Mike_O
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Mike_O »

Wie gesagt, ich würde mal vermuten, sie beziehen sich auf Gefährdung:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php (Paragraph 19, Absatz 2, Punkt 2)
Weiter unten in dem Paragraph steht, dass ne entsprechende Eintragung vom TÜV hilft. Wenn Du also gar nix bezgl. offenem Primär in den Papieren hast, wirst Du erstmal schlechte Karten haben.

Solange es nur ne OW ist, würde ich Reue und Unwissen signalisieren, schnellstmöglich ne Abdeckung drauf machen, den TÜV Eintrag erledigen, und das Bike wieder auf die Straße bringen. Klar, du kannst auch auf Konfrontation gehen und versuchen juristisch was zu erreichen. Aber ich denke dir ist bewusst, dass die Chancen schlecht sind und es dabei einen Unterschied zwischen "gewinnen" und "siegen" gibt. :wink:

Gruß,
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Mike_O
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Mike_O »

:D Parallel getippt mit Panzer! :D
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Erich
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Erich »

Chris-LG hat geschrieben: 31.07.2020, 14:24 War zu diesem Zeitpunkt bereits ein offener Belt montiert ist dieser auch legal, zumindest rückwirkend.
Gabs doch damals nicht, oder?

Ich weiß von Lederriemen als Primärantrieb, aber zumindest nicht BJ 49.
Bezüglich Bestandsschutz hatte ich oben schon geschrieben wie Panzer.
Gruß, Erich

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