Kennzeichenwinkel

Moderator: Gerry

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zeppie
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Kennzeichenwinkel

Beitrag von zeppie »

Hallo,
bekomme in letzter Zeit immer häufiger mit dass unsere Polizei den Kennzeichenwinkel misst.Mir kommt das teilweise recht unsinnig vor da die Kennzeichen die ich bisher gesehen habe und die nicht den 30 Gradwinkel entsprechen auch von weitem gut zu lesen sind.Ich meine damit nicht die hochgebogenen Schilder von möchtegern Rennfahrern.
Gibt es für diesen vorgegebenen Winkel eine Baujahrbegrenzung,also zb ab Bj 2003 usw?
Ich glaube nämlich das meines auch nicht ganz so steil steht. Ein Umbau auf den 30 Gradwinkel würde in meinem Fall etwas aufwändig.Habe aber auch noch nicht nachgemessen.
Gruß Zeppie
DDD
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von DDD »

Meinen dad haben sie zuletzt angehalten, kamen erst nicht hinterher und haben dann gesucht

Es kam wie es kommen musste, Starrahmen nix gefunden aber Kennzeichen zu flach

Hatten glaube ich 45 grad weil das kennzeichen am Sparta hinten dran ist. Die letzten 10 Jahre hat sich da niemand dran gestört nur die 2 Polizisten

Fotos gemacht vermessen und und und

2 Tage später : Strafanzeige Kennzeichenmissbrauch

Im Netz geschaut iwas zwischen 500-1000 Euro

Aufgrund des starrahmens habe ich mich auch im Netz gelesen und die stvzo angeschaut, ich habe es nicht mehr im Kopf aber meiner Meinung nach gibts die Vorschriften wie das Kennzeichen stehen muss erst ab ca 90ern

Sind zum Anwalt, der hat denen das geschrieben akte eingefordert und es wurden 10 Euro draus

Aber ein langes hin und her
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Don Rocket
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von Don Rocket »

Wie ein Kennzeichen anzubringen ist, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Abschnitt 2, § 10 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen" geregelt, und die ist für alle Baujahre verbindlich.
https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

Richtig ist, dass sich bei Nichteinhaltung des 30° Winkels je nach Abweichung zwischen 10 € und einem knapp vierstelligen Betrag geahndet wird.
Wenn man es nicht übertreibt, begeht man lediglich eine sog. Verkehrsordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Steht das Kennzeichen aber in einem richtig krassen Winkel, ist das keine Ordnungswidrigkeit, sondern es handelt sich um Kennzeichenmissbrauch. Dabei greift dann § 22 des Straßenverkehrsgesetzs, und dieser sieht eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie Punkte im Verkehrszentralregister vor.
Hier wird ein Unterschied gemacht, weil man annimmt, dass die regelwidrige Anbringung des Kennzeichens absichtlich geschah um bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ungeschoren davon zu kommen, weil das Kennzeichen schlechter oder gar nicht mehr abgelesen werden kann.

Gruß
Dieter
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zeppie
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von zeppie »

Hallo,
vielen Dank für eure Hinweise.Das wollte ich wissen und werde mal nachmessen.
Gruß Zeppie
harley82
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von harley82 »

Dass heißt jetzt 30 Grad von der Vertikalen nach oben?
FXWG Bj. 1982 neu beim Harley-Container in Verden gekauft
und immer noch in meinem Besitz (04.2025)
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Don Rocket
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von Don Rocket »

Yes.
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holzlenker
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von holzlenker »

Don Rocket hat geschrieben: 21.06.2022, 15:41Yes.
...und in beide Richtungen...also nach vorn und hinten?
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
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Don Rocket
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von Don Rocket »

... ich denke schon. Weil, die Streetfightertypen pappen das Teil ja gerne unter den Sitzhöcker, quasi als Spritzschutz für das Federbein und das geht nur nach vorne geneigt :D
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DDD
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von DDD »

Negativ sind es nur 15 grad
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