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Kennzeichenwinkel
Verfasst: 16.06.2022, 13:50
von zeppie
Hallo,
bekomme in letzter Zeit immer häufiger mit dass unsere Polizei den Kennzeichenwinkel misst.Mir kommt das teilweise recht unsinnig vor da die Kennzeichen die ich bisher gesehen habe und die nicht den 30 Gradwinkel entsprechen auch von weitem gut zu lesen sind.Ich meine damit nicht die hochgebogenen Schilder von möchtegern Rennfahrern.
Gibt es für diesen vorgegebenen Winkel eine Baujahrbegrenzung,also zb ab Bj 2003 usw?
Ich glaube nämlich das meines auch nicht ganz so steil steht. Ein Umbau auf den 30 Gradwinkel würde in meinem Fall etwas aufwändig.Habe aber auch noch nicht nachgemessen.
Gruß Zeppie
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 16.06.2022, 13:57
von DDD
Meinen dad haben sie zuletzt angehalten, kamen erst nicht hinterher und haben dann gesucht
Es kam wie es kommen musste, Starrahmen nix gefunden aber Kennzeichen zu flach
Hatten glaube ich 45 grad weil das kennzeichen am Sparta hinten dran ist. Die letzten 10 Jahre hat sich da niemand dran gestört nur die 2 Polizisten
Fotos gemacht vermessen und und und
2 Tage später : Strafanzeige Kennzeichenmissbrauch
Im Netz geschaut iwas zwischen 500-1000 Euro
Aufgrund des starrahmens habe ich mich auch im Netz gelesen und die stvzo angeschaut, ich habe es nicht mehr im Kopf aber meiner Meinung nach gibts die Vorschriften wie das Kennzeichen stehen muss erst ab ca 90ern
Sind zum Anwalt, der hat denen das geschrieben akte eingefordert und es wurden 10 Euro draus
Aber ein langes hin und her
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 17.06.2022, 07:11
von Don Rocket
Wie ein Kennzeichen anzubringen ist, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Abschnitt 2, § 10 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen" geregelt, und die ist für alle Baujahre verbindlich.
https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html
Richtig ist, dass sich bei Nichteinhaltung des 30° Winkels je nach Abweichung zwischen 10 € und einem knapp vierstelligen Betrag geahndet wird.
Wenn man es nicht übertreibt, begeht man lediglich eine sog. Verkehrsordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Steht das Kennzeichen aber in einem richtig krassen Winkel, ist das keine Ordnungswidrigkeit, sondern es handelt sich um Kennzeichenmissbrauch. Dabei greift dann § 22 des Straßenverkehrsgesetzs, und dieser sieht eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie Punkte im Verkehrszentralregister vor.
Hier wird ein Unterschied gemacht, weil man annimmt, dass die regelwidrige Anbringung des Kennzeichens absichtlich geschah um bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ungeschoren davon zu kommen, weil das Kennzeichen schlechter oder gar nicht mehr abgelesen werden kann.
Gruß
Dieter
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 17.06.2022, 13:33
von zeppie
Hallo,
vielen Dank für eure Hinweise.Das wollte ich wissen und werde mal nachmessen.
Gruß Zeppie
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 21.06.2022, 15:18
von harley82
Dass heißt jetzt 30 Grad von der Vertikalen nach oben?
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 21.06.2022, 15:41
von Don Rocket
Yes.
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 21.06.2022, 15:51
von holzlenker
...und in beide Richtungen...also nach vorn und hinten?
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 21.06.2022, 16:23
von Don Rocket
... ich denke schon. Weil, die Streetfightertypen pappen das Teil ja gerne unter den Sitzhöcker, quasi als Spritzschutz für das Federbein und das geht nur nach vorne geneigt

Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 21.06.2022, 22:10
von DDD
Negativ sind es nur 15 grad