Ich habe die Erfahrung gemacht das der TÜV (o.ähnlich) meistens keine Einwände haben bei solchen Arbeiten.Sie sollten aber schon Fachgerecht ausgeführt sein.(oder gut Versteckt... )
Ist aber die Frage was du da an dem Rahmen anbauen möchtest.Sind es soweit mal OEM-Halter-Streben oder sowas gewesen sein dürfte es kein Problem werden.Bei tief greifenden Rahmenänderungen/Instandsetzungen wollen die meistens ein Gutachten von der ausführenden Firma haben.Würde das aber vorher mit dem entsprechenden Prüfer klären.
also irgendwann hab ich mal am rande der berufsschulstunde wärend eines nickerchens mitgekriegt, dass am hauptrahmen eines motorrades nicht geschweißt werden darf! schweißarbeiten sind nur am hinteren, nicht tragenden teil des rahmens erlaubt.
das beste was man natürlich machen kann, den tüv-onkel direkt fragen und abklären was der für ok befindet und was nicht.
ich selbst habe gerade zwei halterungen auf den rahmen geschweißt, die zur aufnahme der sitzstrebe und damit der federn für den sitz dienen. diese sind allerdings nicht am hauprahmen, sondern auf dem rohr zwischen dem rechten und linken teil des rahmens befestigt worden: Rahmen01.jpg (48 KB)
hier ist es noch der rahmen ohne die aufnahmen. da wo die löcher sind befinden sich jetzt zwei runde stücke mit 8 mm gewinde. darauf kommt dann die sitzstrebe und die federn.
oberer Rahmenteil, an der Querstrebe ist ein Winkel angebruzelt der da nicht hingehört und operativ entfernt wird, nur brauch ich eine vernünftige Befestigung für's Schutzblech, Ölfaß'l sowie Gewinde für den Schwingsattel mit Torsionfedern...
@SuperGauzy: da wo bei Dir die Löcher sind will ich auch Innengewinde habe.
Falls Du noch nicht fündig bist: ich habe M8 Einnietmuttern aus Stahl verzinkt bergeweise hier liegen...
Fall zwei: re.&li. hinterm Getriebe Flacheisen für so eine Art Getriebefixierung/ -spannvorrichtung die da nix verloren haben und auch wegfliegen...
Und alles mit Schellen festmachen ist nun auch nicht der Hit...
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
Zitat Supergauzy Klugschießermodus ein: Da an Harley-Rahmen sowieso laut Hersteller nur Original-Anbauteile an geschweißt werden dürfen (Deutscher Verband für Schweißtechnik, Merkblatt DVS 2507; Ausgabe Juli 1999 "Richten und Schweißarbeiten an Stahl-Kraftradrahmen"; Seite 4, Spalte 6), ist es eigentlich egal, was Du da anschweißen läßt. "Schweißen läßt" deshalb, weil, Vorrausetzung für das Anschweißen ist eine gültige Schweißerprüfung nach DIN EN 247, also ein Schweißfachbetrieb nach MAG oder WIG. Klugscheißermodus wieder aus
Wie schon geschrieben, ist auch meine Erfahrung: frag den Prüfer der es eintragen soll, wie er es haben will. Dann einen Schweißbetrieb oder jemanden der einen gültigen Schweißschein hat suchen, der es macht und alles wird gut. Wenn die Schweißnähte und die Anbauteile vernünftig aussehen, gibt es kaum einen Prüfer, der Dir die Eintragung verweigert.
Es sei denn Du wohnst zuuuuufällig in Hamburg. Den Prüfern hier guckt im Moment nach der Geschichte mit Herrn D. und den Harley`s der Stift mindestens eine halben Metern aus dem ...... Hier geht erstmal gaaaaarnix mehr.
glaubt man einem Bericht eines gewissen M. Gerst vom Tüv Süddeutschland und den Werksunterlagen von HD, dürfen an einem, hier Starrahmen außer der Strebe für die Werkzeugbox nix abgeflext werden. lediglich an den "Augen" am Lenkkopf ist es gestattet rechts und links je ein Loch zu bohren, zwecks aufnahme eines anderen Tanks. Schweißen sowieso nich. Angeblich sagt HD ist des nu kein org. HD-Rahmen mehr und darf die Bezeichnung HD nicht mehr führen.
Mein Tüv - Onkel vom Tüv Nord hat allerdings nix dagegen, wenn fachgerecht gemacht. (Zertifikat vorgelegt)
Befestigung vom Fender hat sich bei mehreren Rahmen bewährt. Blöcke aus Vollmaterial mit passenden Gewinden für den Fender. oben angeschweißt und unten am Blech/ Öltank angeschraubt. Fender ist zusätzlich anden Flanken noch mit einem Flachstahl ausgesteift.
Servus Holzlenker,
ich hab auch ne Strebe reinschweissen lassen.. , aber schau dir mal das Bild hier an, so kannst das Fässl auch befestigen, - da Moped kennst ja
Das ist wichtig wegen der Herstellung der Rahmen und dem was an deinem Rahmen schon geschweißt wurde.
Laut Bruce Palmers Buch (Seite 41) sind die Big Twin Rahmen bis 1948 gepresst und gelötet. Danach wurden sie zweimal erhitzt und abgekühlt.
Diese Festigkeit geht durch große Hitze verloren. Dann hättest du da Schrott.
Ist die Herstellung des Rahmens nach 1948 so sollte jeder Schweißer, der die Vorraussetzungen die trybear erklärt erfüllt daran arbeiten durfen. (Ich übrigens nicht)
Hi,
mein Rahmen ist von 46 - da wird nix geschweißt (und die Schellen halten prima und sind sooo häßlich auch nicht (und so hab ich immer die Option den Originaltank wieder reinzubaun)
Ölfass hat unten ne Strebe zur Abstützung (auch mit nem Gimmiblock)
muss jetzt auch mal meinen Senf abgeben. Nicht um jemanden zu belehren, sondern um darzustellen, wie bescheuert und teilweise widersprüchlich die ganze Geschichte ist. Der Fahrzeugbau ist ein gesetzlich ungeregelter Bereich. Der Hersteller steht für die Betriebssicherheit gerade, weshalb Reparaturen nur nach seinen Richtlinien ausgeführt werden dürfen. Harley sagt: Nur Original-Anbauteile dürfen an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht werden. Vermutlich (das weiß ich aber nicht genau) muss das Ganze durch eine Fachwerkstatt (für Harley vermutlich eine Vertragswerkstatt) erfolgen. Die Schweißarbeit muss durch eine Schweißaufsichtsperson überwacht (Meister Kfz, Zweiradmechanik, Karosserie, Schmieden) und durch Fachpersonal (EN719/729, formuliert auch die technischen Anforderungen an den Betrieb) durchgeführt werden.
Die Prüfstellen sollen auch Instandsetzungsarbeit nach den DVS Merkblättern akzeptieren, ob sie das tun, steht auf einem anderen Blatt.
Grund für diese Gummiregelungen ist, dass die im Betrieb auftretenden Lasten zu komplex sind und der Gesetzgeber sich voll auf den Hersteller verlässt. Die Prüfstellen stehen wiederum dafür gerade, dass das Fahrzeug betriebssicher bleibt, sie dürfen damit auch nach eigenem Gusto handeln.
Ergo: Mit dem TÜV-Menschen absprechen, was er akzeptiert und wofür er gerade steht. Das wird bei einem halbwegs vernünftigen TÜV-Menschen ziemlich wenig sein, denn er kann die die Betriebslasten auch nicht voraussagen. Man kann sich das auch bestätigen lassen. Vorteil: Dem nächsten TÜV-Prüfer kann man den Zettel unter die neugierige Nase halten. Nachteil: Wenn die Ausführung nicht nach den Richtlinien des Herstellers geschah, hat man theoretisch keine Harley mehr und das auch noch schwarz auf weiß beurkundet.
Wenn der Rahmen von einer Fachwerkstatt umgebaut wird, steht sie für den Umbau gerade. D.h. dafür, dass es nach Herstellerrichtlinien geschieht und die Betriebssicherheit dadurch gewährleistet ist oder dafür, dass das Fahrzeug, was durch die Modifikation außerhalb der Herstellerrichtlinien keine Harley mehr ist, trotzdem betriebsicher ist.
Hart auf hart kommt es eh nur selten und dann gibts die Schlacht der Gutachter und das Schieben des schwarzen Peter. Also, wo kein Kläger, da kein Richter.
Übrigens ist auch der hintere Teil des Rahmens auch tragend.
Im Gegensatz dazu steht das Bauwesen, hier regelt der Gesetzgeber die technische Ausführung. Das ist auch einfach möglich, da die auftretenden Belastungen einfach nachzuvollziehen sind. Da heißt es dann Schweißer nach Richtlinie XY, Aufsichtperson nach XY, Ausführung nach XY, verwendetes Material nach XY und fertig ist die Laube.