Seite 1 von 1
Reifenbezeichnung MT90
Verfasst: 22.11.2024, 09:31
von tsone
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berreifung meiner FLSTC von 1994.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter
15.1 MT90 S16
15.2 MT90 SB16
Ich möchte die Reifen erneuern und würde sehr gerne einen Reifen mit der Bezeichnung MT90 -16 74H fahren. Meine Frage: Darf ich diesen Reifen auf der FLSTC fahren?
Ich nehme an, dass das "S" in meinen Papieren der Geschwindigkeitsindex ist. Ist das richtig?
Laut meinen Papieren bin ich nicht markengebunden.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Tobi
Re: Reifenbezeichnung MT90
Verfasst: 22.11.2024, 11:02
von Mike_O
Moin,
so hab ich das noch nie gesehen, mit "S" vor dem Durchmesser. Da hat wohl jemand verschiedene Reifenangaben gemixt. Eventuell sollte ja der Speedindex "S" (180km/h) mit reingebracht werden.
Ich kenne MT90-16, MT90-B16, MT90B16, und dahinter dann die Traglast und den Speedindex. Also zB. 71H oder 74H bei gängigen Reifen. MT90Sxxx hab ich noch nicht gesehen. Aber vielleicht wissen da andere mehr..
Nen MT90 (entspricht 130/90-16) bekommste eigentlich eh fast nur noch mit Speedindex "H" (210km/h).
Denke nicht, dass Du mit der komischen Eintragung Probleme bekommen wirst, wenn Du nen gängigen MT90B16-xxH drauf machst. Nen höheren Speedindex darfste immer.
Wenn Dich die seltsame Eintragung stört, kannste ja mal bei der nächsten Prüfung den Prüfer fragen und ggf. MT90B16 und 130/90-16 eintragen lassen. Dann haste ne große Auswahl an Reifen.
Gruß,
Michael
Re: Reifenbezeichnung MT90
Verfasst: 22.11.2024, 19:17
von holzlenker
Servus,
habe da was Offizielles...kann ich Dir scannen und schicken, hier nur der event. relevante Teil.
Mail per PN, falls Interesse.
Ciao Lutz
Re: Reifenbezeichnung MT90
Verfasst: 25.11.2024, 07:04
von HarleySchwede
Guten Morgen,
leider kann ich das originale PDF nicht anhängen aber vielleicht hilft dir ja der Screenshot weiter.
Gruß Thorsten
Re: Reifenbezeichnung MT90
Verfasst: 25.11.2024, 15:56
von tsone
Hallo zusammen, vielen Dank für die tollen Informationen.
Gruß
Tobi
Re: Reifenbezeichnung MT90
Verfasst: 25.11.2024, 16:32
von Gerry
Moin,
nur der Vollständigkeit halber... ab 01.01.2025 sind für Fahrzeuge ohne EU-Typengenehmigung (also nach §20 / §21 zugelassen) nur noch die eingetragenen Reifengrößen zulässig. Sprich, Reifenfreigaben sind damit hinfällig. Änderungen müssen eingetragen werden.
Gruß,
Gerry