Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

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Moderator: Gerry

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holzlenker
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Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von holzlenker »

Servus,

der ein oder andere hat gehört vom...was so bei Kontrollen abgeht.

Ich finde, die Tante gibt recht gute Info's:

https://www.youtube.com/watch?v=EAg7PTi1Fio

Nur als Info gedacht, aus der jeder seine eignen Schlüsse ziehen kann.

Bin weder verwandt noch verschwängert mit ihr und bekomme auch keinerlei Zuwendungen...leider.

Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
Panzer
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Panzer »

Coole Motorradpolizisten da. Da fährt die bei Schnee mit Sonnenbrille los, und zack, hält der die an. :D Wahrscheinlich Schneeketten.
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ron
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von ron »

Die Geschichte mit der Sonnenbrille gefällt mir. Bei mir fahren täglich eine Menge Radfahrer vorbei. Fast alle tragen Sonnenbrillen, auch bei eher schlechtem Wetter. Alles Kokser? Dem Rudel-Benehmen nach könte es passen. Hells Grannies sozusagen. Und was ist/war mit Heino, Lagerfeld, Lindenberg uva.quasi chronischen Sonnenbrillenträgern wie Personenschützern, FBI und dergleichen? Vielleicht ist ja an dieser Theorie doch was dran....
Tausche meine Ray Ban Predator gegen Klarsichtbrille.
Noch immer schwer erziehbar und unbeugsam.
Ansonsten:
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chevy v8
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von chevy v8 »

"Klar sehen" tun in diesem Land leider nur noch sehr wenige!
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Christian
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Christian »

Hi Leute,

Brr, nen bischn kapriziös, die Frau Doktor.

Aber zum Thema:
Reicht es nicht, zu sagen, man hätte den Lappen nicht dabei?

:riding: Christian
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Christian
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Christian »

Hier gibt es noch mehr dazu:

Denn Führerschein auf der App kann ein Polizist wohl nicht einziehen:
https://www.t-online.de/mobilitaet/aktu ... lagen.html

Der Punktehandel soll dagegen bald strafbar sein - gut so:

https://www.t-online.de/mobilitaet/aktu ... rohen.html

Gruß, Christian
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maruski
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von maruski »

Hi Leude,
hab mal ne rein neugierige Frage an euch hier.
Gab es schon mal Probleme mit der Rennleitung bezüglich "unnötiger Lärmverbreitung" nicht aufgrund der Bauart unserer Hocker, sondern weil man den Sound bewusst genossen hat, z.B. beim Anfahren genussvoll bis 50km/h ,ohne Hochschalten, durchgeladen hat?
Meinen Sohnemann haben die jetzt mit seinem Auto zum zweiten Mal erwischt und in der Anklage das mir sehr unklare Wort "unnötig" verwendet (§30 Abs.1; 49 StVO; §24 Abs. 1 , 3 Nr.5 StVG; 117 BKat - all das geschah auf einem Parkplatz im Industriegebiet nachts um 22 Uhr, weitab von jeglicher Mitmeschenbeteiligung!!!!)

Das ist mir sehr subjektiv vorgekommen, denn wenn ich von 0 auf 50 km/h beschleunigen will und darf, ist es doch kaum zu erkennen wie es "nötig" zu geschehen hat, damit ich glücklich mit meinem Handeln bleibe und was zum Erreichen meines Ziels Lebensglück "nötig" ist.
Oder gibt es hier Wissen zu objektiven Verhaltensvorschriften, die über die Subjektivität der Beamten hinausgeht?

Leider ist dem subjektiven Urteil der Beamten und den fälligen 80€ Ordnungsgeld + 25€ Bearbeitungsgebühr + 3,50€ Sachaufwand, wohl niemals was entgegen zu setzten, da der Moment vorbei und eine Notwendigkeit ja komplett wage ist.
Kann man sich gegen so eine "Willkür" (bzw Einschränkung der Handlungsfreiheit) wehren?
Der Fachanwalt sagt: "Nein, weil zwei Beamte es ermitelt haben ist es Fakt!"

Theoretisch könnten die also so ja jegliche Handlung im Verkehr ja vom Prinzip als "unnötig" einschätzen, da eine Nortwendigkeit zu genau so einem Handeln, wie es begangen wurde, immer anzuzweifeln ist, da ja die Handlungsfreiheit immer auch anderes Verthalten möglich gemacht hätte.
Wie soll ich denn einem Polizisten erklären, dass es vollkommen notwendig ist an einer Ampel mit einem Shovel bei "Grün" die Kupplung zügig kommen zu lassen und genussvoll, mit entsprechendem Sound, zu beschleunigen?
Dafür, also gut zu klingen und notwendige Lebensfreude zu generieren, ist der V2 ja u.a. genau so gebaut worden und ich habe ihn mir genau dafür auch angeschafft.
Vom Prinzip ist so ja alles was geil klingt unnötig, wenn der Beamte sich genervt fühlt von meiner Lebensfreude oder Freude am Leben!
Bin mal gespannt ob schon einer hier "unnötigen Lärm" produziert hat mit dem Bock und abdrücken musste, obwohl die Anlage komplett legal und i.O. war.
Also nicht für das illegale So-Sein, sondern für das ungenehme Nutzen des legalen So-Seins.

.... oder wie bisher immer und weiter: "Freie Bahn mit Marzipan!" und die Anzeigen als Orden sehen, so wie Sohnemann das klug und lachend macht?

Mit bestem Gruß vom Weidenrande
Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
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Shovelpeter
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Shovelpeter »

Hi, ohne groß gegoogelt zu haben: deine persönliche Freude ist ein geringwertigeres Rechtsgut als der Schutz deiner Mitmenschen und der Umwelt. Ist leider so... Daher können sie einem immer etwas dranflicken wenn der reine Spaß angeführt wird. Ich würde in deinem Beispiel damit argumentieren, dass du sicherstellen wolltest, dass hohen Drehzahlen keine Teile abfallen und das aus Sicherheitsgründen bei einer niedrigen Geschwindigkeit tun wolltest. Wobei das schon eine sehr konstruierte Ausrede ist...
Generell sollte man mit Äußerungen wie "ich fahre hier zum Spaß rum" vorsichtig sein. Dann belastet du die Umwelt mehr als unbedingt notwendig und dafür kann es zumindest ein Verwarnungsgeld geben. Besser ist es ein Ziel zu haben (welches du natürlich nicht nennen musst) oder sich auf einer Einstellfahrt zu befinden. Dann können sie dir nix...
Gruß, Peter

P.s. vielleicht liest ja einer von der Rennleitung mit und sagt was 😉
Christian
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Christian »

Shovelpeter hat geschrieben: 28.03.2025, 13:38 deine persönliche Freude ist ein geringwertigeres Rechtsgut als der Schutz deiner Mitmenschen und der Umwelt.
Hi Leute,

nennt sich Rechtsgüterabwägung und ist z.B. in verschwörungstheoretischen oder kriminellen Kreisen völlig unbekannt, da die nur ihre eigenen Manierismen zu akzeptieren bereit sind.
Dabei kommt es zu einer Kollision sich gegenseitig ausschließender oft gleichwertiger / gleichwichtiger Rechtsgüter.
Aufgelöst werden kann diese Problematik dadurch, dass es zu einer Einzelfallbeurteilung kommt, in welcher der jeweilige Wert der Rechtsgüter in dem konkreten Einzelfall betrachtet und in eine Rangfolge (vorrangig, nachrangig) gebracht wird, in dem sie kollidieren, wobei das nachrangige Rechtsgut dem vorrangigen Rechtsgut weichen muss.

Das ist Maruskis Sohnemann passiert: Glück gegen Lärmschutz.

Interessant ist allerdings, dass der Lärm in einem Industriegebiet (wo es ebenfalls schon mal lauter werden kann, darum ist es kein Wohngebiet) offenbar kaum jemand gestört haben dürfte, erst recht nicht zu dieser Uhrzeit.

Mich würde als juristisch interessierter Mensch interessieren, wie ein Gericht solch eine Fragestellung auflöst. Das Glück ist ja konkret fassbar an der Person wogegen die Ruhestörung keinen personal konkreten Bezug hat, es sei denn, man betrachtet eine ungestörte Natur (ein Industriegebiet ist Natur?) als ein rechtsfähiges (Inhaber von Rechten) Subjekt.

Spannend, Christian
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Shovelpeter
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Shovelpeter »

Na, er hat ja sein Fahrzeug bewegt und dabei die Umwelt (globalgalaktisch, Abgase und so...) mehr als vermeidbar belastet. Egal, dass das kleinlich war und jemand unbedingt ein Ticket schreiben wollte ist klar, juristisch sind die Burschen aber am längeren Hebel.
Gruß!
Christian
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Christian »

Hi Shovelpeter,

dann kommen wir aber auch in Bereiche rein, wo eine Ausfahrt zum reinen Vergnügen (ich geb mir das auch gerne, um den Kopf freizublasen) grenzwertig ist.
Oder sollte man sich dann sicherheitshalber vom Arzt ne medizinische Indikation attestieren lassen, von wegen, Antidepressiva, Herzstärkung, Vitalbelebung oder was weiß ich noch?

Muss ich wohl mal die Kollegen vom Amtsgericht fragen.

Ridin' Christian
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wiggerl
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von wiggerl »

Servus Christian,
ich wohne in einem sehr beliebten Motorrad Ausflugsziel (auch bekannt durch „Achtung Kontrolle“) und wenn wieder mal Razzia ist solltest du nicht mehr als zweimal (hin und zurück) an denen vorbeifahren sonst gibt es ein Ticket wegen unnötiger Lärmbelästigung.
Somit haben die Anwohner mehr recht wie du wegen Streßabbau.
Grüße
Klaus
Shovelpeter
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von Shovelpeter »

Hallo Christian, ich mache das auch so mit dem Kopf Freiblasen, oder eher Freituckern... Prüf- und Einstellfahrt ist das Zauberwort. Wobei dann beim Beispiel von Klaus vermutlich auch einen drauf bekommst, weil du diese dann nicht unter Minimierung der Belastung der Mitmenschen (Nachbarn) durchgeführt hast.
Einfach gucken, dass man den anderen nicht zu sehr auf den Sack geht und ggf. nicht die falsche Antwort geben. Bin jetzt durch mit dem Thema 😉, Gruß Peter
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holzlenker
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von holzlenker »

Servus,

keine Ahnung, was für Führerscheininhaber da so schwierig...vor allem wenn noch dazu lesen kann:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Damit ist doch alles gesagt.
Wer jetzt noch den Begriff "Umwelt" da stehen haben muß, lebt an der Zeit vorbei oder will nicht kapieren, was grad so bei uns abläuft.
Wenn man über die Stränge schlägt, zahlt man sein Ticket und gut ist.

Bin am Sa Mitfahrender gewesen, ca. 15:30Uhr, bei nicht sonnigen Wetter.
Meine Fahrerin hatte eine Sonnenbrille auf (Linsen waren raus, nur SonBri mit Dioptrien zur Hand).
An einer Kreuzung dann die Gesetzesmacht und zack "POLIZEI" - Schrift am Dach an.

Allgemeine Verkehrskontrolle...hahaha...
Beim Thema Sportlenkrad im 2-er Golf kam dann: Gutachten erforderlich zwecks Rad-Reifen-Kurbel Kombination bei Serienbereifung mit H-Kennzeichen.
Zu dritt ums Auto geschlichen, über Funk Papiere abgefragt...das grenzt schon an Belästigung. (keine Fahrfehler oder sonstiges)

In ihrer grenzenlosen Machtposition haben sie eine Einfahrt versperrt, so das ein PKW-Fahrer nicht auf die Straße konnte:
"Dauert jetzt 5 Minuten"...weil keiner von den drei Jungbeamten das Dienstfahrzeug 2m zurück fahren wollte...Platz war ausreichend.
Da sind wir wieder bei §1 Pkt. 1&2 - aber das gilt halt auch nicht für alle. 8)

Ciao Lutz
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maruski
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle: was geht aaaab?

Beitrag von maruski »

Hi ihr öligen Compadres,
komme gerade von ner "Überprüfungsfahrt" zurück, die ich machen musste, um meine Hand-OP, die noch nicht genügend verheilt ist für Langstrecke, zu testen und zu trainieren.
Dabei habe ich mich tatsächlich mehrfach beim Beschleunigen aus reiner Lust an Beschleunigung ertappt.
Das soll hier keine Selbstanzeige sein, sondern mir ist aufgefallen, dass mir Spaziergänger durchaus freundlich zulächelten und einmal gab es sogar "Daumenhoch" von zwei älteren Mitbürgern (gleiche Windjacken an, normal Warnzeichen qubik!!!).

Wir haben hier über Gesetzestexte und Praktiken der Rennleitung, die aktuell ja komplett gaga positiv im TV gehyped werden, total die Mitbürger vergessen, die, wie ich auch, langsamer werden und hinhören, wenn sie z.B. nen Shovel mit "Potatzopotato" an der roten Ampel in Poleposition sehen, in der Hoffnung das da was geboten wird fürs Ohr und die Seele beim Grünlicht.
Sohnemann sucht da immer Augenkontakt und macht dann entsprechende Handzeichen, die sehr oft auch mit Motorsound beantwortet werden.
Wer hier kennt das nicht, dass man die Fenser runterkurbelt, wenn ein 5.0er Mustang neben einem an der Ampel steht oder auf der Autobahn zwei, drei Kawasukis mit Affenzahn im Rückspiegel auftauchen.

Das was der Gesetzestext als "Lärm" bezeichnet ist supersubjektiv und absolut nicht gleich einem messbaren Schalldruck.
Fakt!
Für AC/DC mit 100db zahle ich Eintritt und nen Kompressor-V8, beim Launch an der Ampel, ist minimum gleichwertig geil.
Wie vielen Mitbürgern dieser db-Unsinn da Lebensfreude raubt sollte mal evaluiert werden.
Und zwar objektiv!
Nen 2er Golf macht alleine schon durch Anwesenheit sehr, sehr viele Menschen glücklich (H wie Heiterkeit im Kennzeichen) - und wenn der dann auch noch geil klingt, ist der Tag gleich sonniger.

Und wie kann man kollidierende subjektive Rechtsgüter - subjektive Belästigung vs. subjektive Beglückung bei Dritten denn abwägen?
Wer kämpft denn heute noch für so flüchtige Kulturgüter der "Motorheads", wenn die Rennleitung so massiv dagegen angeht?
Alleine das edle Ansauggeräusch von Vergasern ist ja schon nahezu ausgestorben und futsch.

Was soll das denn für eine Welt werden in der ich z.B. heute nicht in meinem Garten später beim Grillen sitzen kann und auf der nahen Landstraße ab und an nen durchladender 4-Zylinder Kawasukisound in den Raum brüllt?
Was ist denn mit dem Bedürfnis von Menschen wie mir, die durch zuviel Stille belästigt werden?
Und Stille ist das ja auch nicht, weil jede Menge Piepmätze Dauerkrach in meinem Garten machen. Und zwar sobald es anfängt hell zu werden.
Vom Krach den der Wind oder Regen hier manchmal macht will ich gar nicht anfangen - da finde ich keinen guten Point dran, im Gegensatz zu der Melodie von Freiheit aus ner edlen Akrapovic 4-1.
Muss ich aber mit leben (über Naturgeräusche beschweren führt zu Diagnosen) - und wenn es mich nervt ist es meine Schuld, weil die Welt nun mal so ist.
Vater sagte immer: "Deen een sin Uhl is deen annern sin Nachtigall." Kannst es nie allen Recht machen - nur warum immer Lebensfreude und Spaß ohne Überprüfung der Qualität (zusätzlich zur Quantität) zum Unrecht erklären?
Das sehe ich in Großteilen unserer christlich verstrahlten Kultur als Erbsünder geschuldet - der Mitteleuropäer fühlt sich offensichtlich beim Verbieten wohler als beim Tolerieren.

Das Beispiel von Holzlenker illustriert das Paradox toll, da die Ordnungshüter im ausgedachten Auftrag den Anwohner vor (Lärm-)Belästigung zu schützen ihn problemlos real frech belästigt haben durch Blockade (was sicherlich ein viel höheres Rechtsgut ist sich frei bewegen zu können).
Die pfeifen doch auf Rechtsgüterabwägung komplett und gucken nur wo sie schnell abkassieren können - 8x Ordnugnswidrigkeitsstrafe 80€ plus 8x Bearbeitungsgebühr 25€ + 8x Sachmittel 3,50€, damit auf nem Lidl-Parkplatz das Rechtsgut der Ruhe gewahrt bleibt....
Lachnummer.
Und wie gesagt - nicht drum kümmern, machen was bockt und ggf. lachend zahlen.
"Ass, gas or gras - nobody rides for free!" - Bumpersticker aus den 1990ern und immer noch wahr.

In diesem Sinne: "Rettet den Motorsound!" - nicht alle sind genervt und die Genervten selber schuld.
Mit bestem Gruß und bester Hörweite zur Landstraße.
Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
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