Maße seitliches Kennzeichen

Moderator: Gerry

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Christoph
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Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Christoph »

Moin moin,

baue mir zur zeit ne early shovel auf und wollte mir nen seitlichen Kennzeichenhalter basteln.
Kann mir jemand die Maße durchgeben damit der gute mann vom TÜV nix zu meckern hat?

MFG
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vampyr
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von vampyr »

Naja, der Kennzeichenhalter sollte einfach die Größe Deines Nummernschildes haben, somit kann es eigentlich keine Probleme geben . . .aber Du solltest Dich vorher erkundigen, wo Du Dein Rücklicht platzieren kannst. Bei manchen TÜV - Prüfern ist dies egal, bei anderen muß das Rücklicht mittig auf dem Schutzblech angebracht sein.

Gruß Thorsten
Christoph
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Christoph »

muss da kein bestimmter winkel beachtet werden?
und es darf doch auch nicht beliebig weit nach vorne montiert werden, oder bin ich da falsch informiert.
Würde es auf der höhe von der hinterachse montieren

MFG
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shovelfauli
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von shovelfauli »

Hallo Cristoph,

die Maße der Halter anderer werden dir erstmal nicht so viel nützen, weil es nicht auf die Maße des Halters, sondern auf die Sichtbarkeit des Kennzeichens ankommt -> und das ist ja bei jedem anders.
Die Sichtbarkeit wird z.B. durch größe der Reifen und Schutzblech behindert.

Wenn du dir deinen Halter sowieso selber baust, mußt du eigentlich nur die Vorschriften einhalten und den Rest nach deinem Gusto gestalten.

Brauchst du die Vorschriften? (Die wurden hier im Forum schon verlinkt oder veröffentlicht).

Gruß
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Christoph
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Christoph »

Hab mal nach den vorschriften gekuckt, aber nix brauchbares gefunden.
wenn du den link nochmal ins forum stellen könntest. das wäre super
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SuperGauzy
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von SuperGauzy »

guckst du hier :arrow: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

In der StVZO steht das dein Rücklicht mittig von der Längsachse des Fahrzeug sitzen muss, also auf dem Fender. Viele haben das aber auch über dem seitlichen Kennzeichen und haben bei der TÜV-Abnahme alle 2 Jahre keinen Stress. Rein rechtlich isses so aber nicht erlaubt!
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shovelfauli
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von shovelfauli »

habe auch noch was gefunden: http://www.vt500c.com/eg.html

Wenn du eine Zeichnung brauchst, um die Vorgaben besser interpretieren zu können -> PN

Gruß
Fauli
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holzlenker
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von holzlenker »

Servus,

habe mir auch mal so'n Vers irgendwo kopiert, weiß leider nicht mehr wo, sonst hätte ich die Quelle noch dazugeschrieben.

Ciao Lutz

Anbringung von seitlichen Kennzeichen

Das EG-Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rüchkseite des Fahrzeugs, so daß es
sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens ist unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich.

93/92/EWG "Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung"
93/94/EWG "Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad"
97/24/EG Kapitel 3 "Bauteile und Merkmale vorst. Außenkanten"

93/92/EWG
Die Schluß- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichen-
leuchte muß so angebracht werden, daß die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.

93/94/EWG
Im einzelnen sind folgende Voraussetungen bei am Fahrzeug einzuhalten:
Abmessung der Anbringungsstelle Breite x Höhe mindestens
- bei Kleinkrad: 100mm x 175mm oder 145mm x 125mm
- bei Krad: 280mm x 210mm
Neigung des Kennzeichens Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs:
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.
Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.
Abstand zum Boden:
- die obere Kante darf max. 1500mm hoch sein.
- Die untere Kante muß mindest. 200mm hoch sein, bzw. bei einem Radradius unter 200mm muß die untere
Kante min. auf Höhe der Radmitte sein.
Geometrische Sichtbarkeit Unter folgenden Raumwinkeln muß die Anbringungsstelle des Kennzeichens
vollständig sichtbar sein.
- nach oben 30°
- nach unten 5°
- seitlich 30°

97/24/EG Kapitel 3
Vorstehende Außenkanten Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97/24/EG Kapitel 3
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten Spitzen oder scharfe oder
vorstehenden Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestalltfestigkeit das
Verletzungsrisiko oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern könnten, die im Falle
eines Unfalls von dem Fahrzeug erfaßt oder gestreift werden.
Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Abweisblech o.A. sicherzustellen,
wobei des weiteren folgende Mindestradien eizuhalten sind.
- Für Flächenförmige Teile mindestradius der Ecken und Ränder: 3mm
- Für stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser < 20mm Länge kleiner oder gleich der Hälfte des
Durchmessers; bei einem Durchmesser>20mm Kantenradius min. 2mm
Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten aus Gummi oder weichem
Kunstoff hergestellt oder mit überzogen sind.

Außerdem ist zu beachten / zu fordern:
- Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfetigkeit)
- Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d.h. bei maximaler Schräglege beim Fahrbetrieb berührt
Kennzeichen nicht die Fahrbahn).
- Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d.h. für 280mm x 210mm ist eine Leuchte mit entspr.
Bauartgenehmigung erforderlich).
- Radabdeckung
- Bei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluß auf das
Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.

Hinweis: Wird nachträglich ein schmalerer Austausch-Lenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung
des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist ! Auch bei anderen nachträglichen Umbauten, muß
darauf geachtet werden, daß die Vorschrift des Kennzeichens weiterhin eingehalten wird!

Bei der Dokumentation unter Ziff.33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaß-
nahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach
93/94/EWG vermerkt werden.

Diese Angaben haben wir übernommen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit.



Eigene Erfahrung

Fahre damit jetzt schon jahrelang ohne Probs!!

Unbedingt wollten sie bei mir das Rücklicht mittig vom Fahrzeug haben

Der Kennzeichenhalter sitzt bei mir so ziemlich am hinteren Ende der Felge, von daher stimmt in etwa auch der geforderte Winkel, TÜV hat noch nie Probleme gemacht.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
Christoph
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Christoph »

Na dann kanns ja losgehen mit all den wunderbaren Vorschriften.
Vielen Dank mal Jungs. Wenns funktioniert hat stell ich ein Bild rein.

MFG
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shovelfauli
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von shovelfauli »

Hallo Cristoph,

Laß' dich von den Vorschriften nicht entmutigen. (Geht ja nur um Bleuchtung, seitliche Sichtbarkeit, Neigungswinkel und Mindesthöhe).

Beim TÜV war es bei mir so, wie Micha schreibt: der TÜVer is mit Meterstab, Lot und Winkelmesser ums Moped getanzt, wie Hübenbecker und die TÜVer im Werner-Comic und hat es dann aus allgemein schlechter Laune heraus nicht eingetragen. :evil:

Bei der nächsten TÜV-Stelle gabs dann die Eintragung. Nach ein bischen Klugscheißerei des einen Prüfers, der behauptete, es müsste 45° seitlich einsehbar sein, hat dann sein Kollege das Ding endlich eingetragen, der die Vorschriften kannte. 8)

Viel Erfolg
Fauli
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Otter
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Otter »

Oder man kauft gleich einen mit TÜV Gutachten. Dann klappt’s meist auch mit den Graukitteln.
Später kann man das Teil dann immer noch anpassen… :lol:

Gruß Otter
Christoph
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Christoph »

Kaufen kann jeder...

Hier wird noch von Hand gearbeit und die Finger verklemmt :D
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Ölspur-Rainer
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Ölspur-Rainer »

Hallo,
wenn wir schon mal wieder dabei sind über seitliche Kennzeichen zu philosophieren: Habe mich soweit an alle Vorschriften gehalten. Habe allerdings einen USA Halter genommen, der im Radius der Felge gebogen ist. Habt Ihr sicher schon alle mal an den USA Choppern gesehen. Ich frag mich gerade ob das mit den max. Winkeln in den Vorschriften hinkommt. Einen grossen Radius kann man ja eigentlich nicht als Winkel messen. War schonmal einer mit so einem Teil beim TÜV ?

Danke
Rainer

P.S. Ich hoffe das ist kein Zweitbeitrag und Gerry rüffelt mich an :oops: . Hat so schön gepasst......
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SuperGauzy
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von SuperGauzy »

Ja, war ich! Allerdings mit einem selbstgebautem seitlichen Halter der genau im Radius der Felge (17") gebogen war. Das wollen die Jungs im Kittel aber nicht, weil: Kennzeichen darfste nicht knicken, biegen oder sonstwie in seiner Form verändern!
Ich hab für´n TÜV dann das Ding einfach abgeschraubt, gerades Blech dran, stempel drauf und zu Hause wieder umgebaut.

Bild GSXR26.JPG (315 KB)
SuperGauzy
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Ölspur-Rainer
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Re: Maße seitliches Kennzeichen

Beitrag von Ölspur-Rainer »

Hallo,
ja das war auch mein Plan.
Dachte ich könnte mir das vielleicht ersparen.
Was soll's, ein Teil mehr oder weniger, das man für den TÜV auswechseln muss.
Kommt auch nicht mehr drauf an.........

Danke

Grüsse
Rainer
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