Kellermann nur für vorne ?

Moderator: Gerry

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rainer_aus_ulm
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Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von rainer_aus_ulm »

Moin,

die Zeit scheint mich schon wieder überholt zu haben :?

Folgendermaßen:
Ich baue im Moment den 72er Schwingenrahmen für meine Schnecke auf.

Im Prinzip wollte ich klassiche Ochsenaugen in die Lenkerenden stopfen und diese sollten als Blinker für vorne und hinten dienen.
Klassische Ochsenaugen werden anstandslos vom Graukittel (ich glaube bis EZ 1978) als Blinkersatz für vorn + hinten akzeptiert.
Die Kellermänner auch ?

Jetzt war ich auf der Webseite von Kellermann und Tante Lou und das betreffende EC-Gutachten gilt nur für die Verwendung als Blinkersatz vorne.
OK, scheiß drauf dachte ich mir, da der Ofen EZ 1972 ist.

Aberrr... ich muss mit der Kiste zur HU und ich wollte mir nicht den Tag mit so einem offentsichtlichen Kram versauen.

rainer
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SuperGauzy
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von SuperGauzy »

rainer_aus_ulm hat geschrieben:Klassische Ochsenaugen werden anstandslos vom Graukittel (ich glaube bis EZ 1978) als Blinkersatz für vorn + hinten akzeptiert.
Die Kellermänner auch ?
NEIN! Die sind wirklich nur als vordere Blinker zugelassen, d.h. du musst hinten auch welche verbauen.
rainer_aus_ulm hat geschrieben: Jetzt war ich auf der Webseite von Kellermann und Tante Lou und das betreffende EC-Gutachten gilt nur für die Verwendung als Blinkersatz vorne.
OK, scheiß drauf dachte ich mir, da der Ofen EZ 1972 ist.
Nee, nix scheiß drauf! Da machen dir dir Graukittel ´nen Strich durch deine Rechnung!

Wenn du nur Lenkerendenblinker an dem Ofen haben willst, dann musste auf die guten, alten Ochsenaugen zurückgreifen.
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shovelfauli
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von shovelfauli »

Hallo Rainer,

war mal schnell in der Garage: Gauzy hat leider recht, auf den Linsen der Kellermänner steht zwar einmal ein großes F (front) und auf der anderen ein R (rear), aber nur auf der F-Linse ist die Kennzeichnung 11, auf der R-Linse ist dagegen keine Nummer vermerkt (da müsste dann 12 stehen).
Somit sind die wirklich nur für vorn zugelassen.


Gruß
Fauli
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shovelfauli
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von shovelfauli »

habe jetzt nochmal die Homepage von Kellerman besucht.
Da gibt es Lenkerendenblinker mit Zulassung für vorn und hinten: BL1000 White SG nennen die sich.
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SuperGauzy
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von SuperGauzy »

BL1000 White SG sind aber keine Lenkerendenblinker!!!!!
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shovelfauli
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von shovelfauli »

SuperGauzy hat geschrieben:BL1000 White SG sind aber keine Lenkerendenblinker!!!!!
danke für die Klarstellung.
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shovelinsgy
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von shovelinsgy »

Blinker an den Lenkerenden müssen nicht eingetragen werden laut meinem
Tüvler.Ich fahre die kleinen runden aus den Autokotflügeln.Sind sehr unauffällig gehen immer durch den Tüv.Der§ 74 a Strassenverkehrsordnung.
Du befindest dich hier in der Realität darf ich dich
herumführen
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SuperGauzy
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von SuperGauzy »

shovelinsgy hat geschrieben:Blinker an den Lenkerenden müssen nicht eingetragen werden laut meinem
Tüvler.
Vielleicht nicht eintragungspflichtig, aber die müssen eine bestimmte Nummer bzw. einen bestimmten Stempel auf dem Glas haben und das haben die von Kellermann halt nicht bzw. nur für vorn.

E11 oder e11 in einem Kreis steht für die Benutzung vorn,
E12 oder e12 in einem Kreis steht für die Benutzung hinten!
Haste du beide, also 11 und 12 drauf, kannste die sowohl hinten also auch vorne nutzen.
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shovelfauli
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von shovelfauli »

SuperGauzy hat geschrieben:E11 oder e11 in einem Kreis steht für die Benutzung vorn,
E12 oder e12 in einem Kreis steht für die Benutzung hinten!
Haste du beide, also 11 und 12 drauf, kannste die sowohl hinten also auch vorne nutzen.
Hi Gauzy,

die Nummer nach dem E gibt an, in welchem Staat die Genehmigung erteilt wurde (1 für BRD, 12 - Österreich, 15 für DDR, usw.).
Die 11 und die 12 stehen gesondert davon außerhalb des Kreises.


Grüße
Fauli
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von SuperGauzy »

Ja, mag sein. Ich brauche keine Fahrtrichtungsanzeiger, deswegen weiß ich jetzt nicht ganz so genau ob der E oder e und die Zahl oder nur die Zahl oder wie auch immer in oder um oder am Kreis steht. Kauft euch mal ´nen Rahmen vor Bauj. 62, dann habt ihr auch keinen Stress mit den Fahrtrichtungsanzeigern! ;)
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Andy-M
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von Andy-M »

Hallo,

ist zwar keine Harley aber habe ich mir 1999 mal ne 1200er Bandit gekauft.
Dort habe ich in den Lenkerenden schwarze Kellermänner direkt bei Suzuki
einbauen und eintragen lassen.Hinten wurden die Blinker ausgetragen.

Ruf doch mal beim Tüv oder der Dekra an.

Ich montiere auch gerade "Ochsenaugen" an meiner 78er FLH.Die hinteren
Blinker habe ich demontiert.Der Dekra-Mann meines Vertrauen sagt er könne das so ohne Probleme eintragen.
Die sind schwarz eloxiert mit Prüfnummer für vorne+hinten.

Geht aber nur bis Baujahr 1983.Ab 1983 musste hinten auch Blinker verbauen sagt er.

Nur da frage ich mich warum das damals mit der Suzuki kein Problem war.Vieleicht wieder ne Paragraphenänderung ??

Gruß Andy
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onkel-tom
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von onkel-tom »

Mahlzeit Rainer,
“Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur in Verbindung mit zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig.
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Pass aber auf falls Du zum Neu-Ulmer Tuff gehst, von denen bekam ich nur den Stempel, nachdem mein Werkstatt-Mensch versichert hat "Heute abend kommen hinten Blinker ran". An dem Abend war ich dann krank :D

Die dürfen anscheinend nur noch die Plakette erteilen, wenn hinten Blinker dran sind, egal ob Ochsenaugen eingetragen sind und vor Bj. 87.


Gruß Tom :D
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shovelinsgy
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von shovelinsgy »

Was wollt Ihr?Beim Tüv mit Nummern glänzen oder HD fahren.Das passt nur bedingt zusammen.Ich müsste zwei Scheinwerfer haben Abblend und Fernlicht.Habe nur Abblendlicht mit H4 verbaut.Prüft kein Tüvler nach.

Mfg :twisted:
Du befindest dich hier in der Realität darf ich dich
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shovelfauli
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von shovelfauli »

shovelinsgy hat geschrieben:Was wollt Ihr?Beim Tüv mit Nummern glänzen oder HD fahren.
Hi shovelinsgy,

das ist ganz einfach:
Wir sind hier in einem öffentlichen Forum.
Hier kann man nur Hilfestellungen geben, die sich im gesetzlichen Rahmen bewegen, weil es dem Fragesteller herzlich wenig nützt, wenn sich hier Leute öffentlich outen, daß sie Gesetze wissentlich übertreten und ihr TÜVer 'ne Pfeife ist.
Einmal ums Carrée und da stehen die Bullen und nehmen Rainer's Kirsche den Stuhl weg - Bin mahl gespannt wie der Bulle reagiert, wenn sie sagt, daß der shovelinsgy im Forum geschrieben hat, daß das schon in Ordnung geht. :lol:


Gruß
Fauli
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rainer_aus_ulm
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Re: Kellermann nur für vorne ?

Beitrag von rainer_aus_ulm »

Hallo,

passt schon.
Danke an Alle !

rainer
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