db-Eintragung unklar!
Moderator: Gerry
db-Eintragung unklar!
Morgen,
hatte Kontakt mit der Polizei bei ner Kontrolle,haben aber aufgegeben weil ich als Fahrgeräusch 86D eingetragen habe und als Standgeräusch 104 ohne jeglichen Zusatzbuchstaben... Das sind DIN-Phon und Dezibel miteinander und geht angeblich nicht,ich soll das mal überprüfen lassen...
Weis da jemand was genaueres??? Muss man dann auf die 104 noch diese 21+5db drauf rechnen oder geht das nicht weil da ein Anhang fehlt?
104 erscheind mir wenig im Vergleich zu die 86D.
MFG Chris
hatte Kontakt mit der Polizei bei ner Kontrolle,haben aber aufgegeben weil ich als Fahrgeräusch 86D eingetragen habe und als Standgeräusch 104 ohne jeglichen Zusatzbuchstaben... Das sind DIN-Phon und Dezibel miteinander und geht angeblich nicht,ich soll das mal überprüfen lassen...
Weis da jemand was genaueres??? Muss man dann auf die 104 noch diese 21+5db drauf rechnen oder geht das nicht weil da ein Anhang fehlt?
104 erscheind mir wenig im Vergleich zu die 86D.
MFG Chris
Re: db-Eintragung unklar!
Hallo
War letzte Woche beim TÜV mit ähnlichem Problem.
Wenn hinter dem Standgeräuschwert nichts oder ein N steht heißt das plus 26 zur P Meßmethode was sich mit 86 D beißt. Seis drum. Du bist nicht für die Fehler anderer verantwortlich. Beharre auf die plus 26 und dann sollen sie ruhig messen. Die Fahrgeräuschmessung werden sie wohl nicht verordnen, dieser "Vorgang" spengt die eigentliche Nichtigkeit des Vorfalls.
Grüßle vom Mac
War letzte Woche beim TÜV mit ähnlichem Problem.
Wenn hinter dem Standgeräuschwert nichts oder ein N steht heißt das plus 26 zur P Meßmethode was sich mit 86 D beißt. Seis drum. Du bist nicht für die Fehler anderer verantwortlich. Beharre auf die plus 26 und dann sollen sie ruhig messen. Die Fahrgeräuschmessung werden sie wohl nicht verordnen, dieser "Vorgang" spengt die eigentliche Nichtigkeit des Vorfalls.
Grüßle vom Mac
Re: db-Eintragung unklar!
Nabend,
also wenn ich Dich richtig verstehe 104+ 26
-130db packe ich ja nicht mal wenn ich nur mit Krümmer fahre...
ob mir das ein Polizist abkauf...
MFG Chris
also wenn ich Dich richtig verstehe 104+ 26
MFG Chris
Re: db-Eintragung unklar!
Hallo
ich habe bei mir in den Papieren bei Standgeräusch 104
und bei Fahrgräusch 86 stehen,
und zusätzlich im Anhang
*Zu U.1:104P. Wert +100 bei 2650/Min.*
der TÜV Mann sagte das durch den Anhang die Maschine
unendlich laut sein dürfte, den Wert von 104 plus 26 wurde
ich sowieso nicht erreichen.
Gruß
Helmut
ich habe bei mir in den Papieren bei Standgeräusch 104
und bei Fahrgräusch 86 stehen,
und zusätzlich im Anhang
*Zu U.1:104P. Wert +100 bei 2650/Min.*
der TÜV Mann sagte das durch den Anhang die Maschine
unendlich laut sein dürfte, den Wert von 104 plus 26 wurde
ich sowieso nicht erreichen.
Gruß
Helmut
Re: db-Eintragung unklar!
Hi leute,
sowas ähnliches habe ich auch drin stehen, wie Bobber, nur das bei mir bei der Phonangabe 4 Phon stehen, weil da wohl nur 2 Stellen im Computer Platz hätten und unten im Textfeld die Angabe "Zu U1: Wert + 100"
Da werden die bei Bobber wohl nicht aufgepasst haben.
Gruß, Christian
sowas ähnliches habe ich auch drin stehen, wie Bobber, nur das bei mir bei der Phonangabe 4 Phon stehen, weil da wohl nur 2 Stellen im Computer Platz hätten und unten im Textfeld die Angabe "Zu U1: Wert + 100"
Da werden die bei Bobber wohl nicht aufgepasst haben.
Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger
Kicker rules!
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-
Shovel1978
- Beiträge: 519
- Registriert: 27.10.2008, 19:06
Re: db-Eintragung unklar!
Bei meiner letzten Kontrolle durch die Bolizzei mußte ich auch schmunzeln
Im Schein sind U1 086 und U3 084 eingetragen und das bei Bj 78
Aber der Man in noch Grün sagte einfach " Naja 1978 waren alle ein bisschen lauter". Und ich konnte fahren.
Ich glaube nicht das jeder so reagiert.
Im Schein sind U1 086 und U3 084 eingetragen und das bei Bj 78
Aber der Man in noch Grün sagte einfach " Naja 1978 waren alle ein bisschen lauter". Und ich konnte fahren.
Ich glaube nicht das jeder so reagiert.
Re: db-Eintragung unklar!
Moinsen,
da hab ich jetzt mal ne blöde Frage weil ich es mit den Phone wohl nich schnalle
Bei mir steht unter U1:98P und unter U3:84 ohne P - wie laut issn das oder kann es sein?
Hab im Moment nur abgesägte Dragpipes mit fuffzich-teuro Tüten drauf (also nix drin) - hört sich klasse an aber ich ab immer nen Zapfen in der Hose wenn ich unterwegs bin wegen Schnittlauch-Streß
Grüße
Ralf
da hab ich jetzt mal ne blöde Frage weil ich es mit den Phone wohl nich schnalle
Bei mir steht unter U1:98P und unter U3:84 ohne P - wie laut issn das oder kann es sein?
Hab im Moment nur abgesägte Dragpipes mit fuffzich-teuro Tüten drauf (also nix drin) - hört sich klasse an aber ich ab immer nen Zapfen in der Hose wenn ich unterwegs bin wegen Schnittlauch-Streß
Grüße
Ralf
Re: db-Eintragung unklar!
Hier hab ich folgendes gefunden:
Standgeräusch
Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)
Zusätze in den Fahrzeugpapieren
D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden
P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie'
Gruss Deen
Standgeräusch
Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)
Zusätze in den Fahrzeugpapieren
D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden
P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie'
Gruss Deen
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- Kontaktdaten:
Re: db-Eintragung unklar!
schaut doch mal da rein:
http://www.harleyenzo.de/html/loud_pipes.html
ich hoffe ich darf das hier rein schreiben ohne stress zu bekommen, gerry;-) ?!
gruss zottel
http://www.harleyenzo.de/html/loud_pipes.html
ich hoffe ich darf das hier rein schreiben ohne stress zu bekommen, gerry;-) ?!
gruss zottel
Re: db-Eintragung unklar!
Feines Thema - da es ne ganze Menge Schildbürgereien der Cops drin gibt.
Und die übliche Warnung --> nur lesen wenn Bock drauf - "Read at own risk!".
Alle anderen ignoriert dass hier, jetzt.
Als Antwort auf die Anfangsfrage: Klar geht das, weil beide Werte gar nichts miteinander zu schaffen haben. U1: Standgeräusch = Verdachtsbegründung - U3 Fahrgeräusch - rechtlich relevant.
EU und Michel-Bürokratie sind hier im Dauer-Klinch - da die hiesige Rennleitung irgendwie nicht akzepieren kann, das Europa weniger sensibel auf den Ohren ist als der Gartenzwerg hier.
Nochmal Grundsätzliches zu Phone-Messung, das ich mir aus dem Netz "geborgt" habe:
Erläuterungen der verschiedenen Buchstabenkennung in KFZ - Papieren sowie dem Messverfahren ( Standgeräusch )
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom durch die Wegelagerer gemessenen Wert abgezogen werden kann/muss um einen Verdacht auf das Fahrgeräusch (einzig relevantes Geräusch) zu bekommen - keiner bekommt ne Anzeige für zu lautes Standgeräusch, soweit ich weiß (wennd as einer hier im Forum je hatte - bitte mal ansagen).
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Ergibt sich also bei einer mobilen Phonmessung eine Lautstärke von 106 db und in den Papieren steht 82 N, so ist das Fahrzeug NICHT zu laut, denn 82 N plus 26 db ergibt einen Grenzwert von 108 db.
Sollte aber 82 P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 db erlaubt.
Das ist schon ein krasser Unterschied und daher haben viele Prüfer für unsere Hocker den ersten Wert so hoch angesetzt, das auch die P und E Messungen uns nicht gleich in Verdacht der Manipulation bringen.
Bei mir sind eingetragene 98P also noch legal, wenn auf dem Messgerät ne 103 db bei 2550 U/min erscheint - was ja krass laut ist, wie man auf der PEP erleben kann.
Die Nahfeldmessung, sog. Standgeräusch, das was die Tschakos machen können am Wegesrand - wenn da kein Protokol angefertigt wird ist das auch schon wieder problematisch und im Nachhinein anfechtbar - soweit ich das verstanden habe - z.B. ist die ganze Messung nichtig, wenn die kein Gerät haben, das an unseren Hockern die Drehzahl ermittelt UND dieses auch protokolliert wird - einfach am Hahn drehen, bis es lauter wird ist nicht, sollte wie folgt geschehen.
Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein.
Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt - was bei einem Doppelauspuff, wie Unserem nahezu unmöglich ist, da beim vorderen Zylinder nach 0,5m auch der hintere Auspuff mitdröhnt, aber eben nicht beide zusammen gemessen werden dürfen.
Die Messung sollte auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden.
Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. 10 db niedriger als der Messwert liegen. Womit das Messen am Straßenrand schon mal ein generelles Problem ist, da jede Messung mit vobeifahrendem Fahrzeug wiederholt werden muss zum nicht einen ungültigen Messwert zu produzieren.
Bei der Messug ist die Nenndrehzahl, die in den Papieren eingetragen ist, wichtig.
Wer da mal was an der Zündung oder dem Vergaser ändert ist schlau den TÜVer zu bitten die Maximaldrehzahl in den Papieren auf genau 5100 U/min eingetragen zu lassen, da das die Prüfdrehzahl deutlich senkt - wenn man schon so am Limit leben muss ;-))
Mir sind bei Leistungssteigerung dann 5500 U/min in den Zettel gekommen, weil ich das nicht wusste.
Ist die Nenndrehzahl größer als 5000 U / Min, so wird mit der halben Drehzahl gemessen = 2550 U/min.
Ist die Nenndrehzahl kleiner oder gleich 5000 U / Min , so wird mit dreiviertel der Drehzahl gemessen.
Das macht bei den 4900 U/min, die ich schon ab und an bei unseren Hockern eingetragen gesehen habe (für ne 77er 1200 sind original 5150 U/min angegeben = optimal), dann 3600U/min Prüfdrehzahl gemessen - was ja ein Unterschied machen würde, der deutlich ist.
Das mit der Drehzahlmessung müssen die hinbekommen, sonst ist die Messung nichtig - allerdings ist dann der Verdacht des Officers auch subjektiv und er kann ne TÜV-Messung anordnen - also wenn das nicht ne Drehzahlorgie ist ruhig machen lassen und ihm erklären das 2500 eben dreifaches Potato-Potato-Standgas ist.
Wenn da kein mobiler Drehzahlmesser angeklemmt wird, ist das alles eh total nichtig.
Und bei 2500 U/min sind unsere Hocker ja auch nicht wirklich laut.
Die Drehzahl wird induktiv abgenommen.
Der Motor ist auf der ermittelten (nach der eingetragenen Höchstdrehzahl) Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten.
Anschließend ist das Gas plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Bei " P " wird der abtourende Bereich mit gemessen (schlecht wenn der Motor patscht - was man aber als Störgeräusch monieren kann - da der Motor nicht für so ne Übung gebaut wurde), bei " N " und " E " nicht.
Es müssen drei (!!!) Einzelmessungen vorgenommen werden - wo ich mir im Vorfeld eine Erklärung ausstellen lassen würde, das da jemand für Schäden haftet.
Bei drei Messungen mal zwei für beide Rohre und dann immer "kurze" Zeit bei 3/4 Drehzahl (habt ihr schon mal nen Cop am Hocker drehen lassen? Die haben gar kein Gefühl für sowas und sagen immer mehr, mehr , mehr - dann auf 1/2 Drehzahl = 2500 U/min verweisen) kann schon mal bei "antiker" Technik was brechen.
Das sind 6 Vergewaltigungen meines Motors im Stand, ohne Last und Kühlung, wie ich die niemals mache - wenn da ein Stößel bricht, soll Vater Staat zahlen.
Wo steht geschreiben das ein Motor sowas abkönnen muss - bei der Fahprüfung sieht das anders aus - im 4. Gang (eigentlich im 3. - aber da die Prüfer messen und nicht fahren .... so wie immer schalten und ich fahre oft bei 50 schon im 4.) bei 50km/h hochbeschleunigen, ist eh ein viel angenehmerer Wert - unsere Motoren drehen ja nicht so frei - das traktort eher als das das wie blöde ballert.
Und all die Freunde von extrem langen Übersetzungen haben auch hier nochmal wieder einen echten Vorteil, da die Fuhre sehr viel langsamer beschleunigt ;-))))
Daher ja auch die viel niedrigere Zahl bei U3.
Der arithmetische Mittelwert der Standmessung ist das Ergebnis, das eben nur einen Verdacht bestätigen muss.
Ohne Verdacht kann der Polizist keine Fahrmessung oder Beschlagnahme anordnen ohne beliebig, sprich willkührlich zu handeln.
Sollte ein Polizist nach unauffälliger Standmessung sowas anordnen, muss man sich das so protokollieren lassen - verdachtunabhängige Geräuschmessung sind schlichtweg Schikane und auch der Polizei nicht erlaubt.
Bei mir U1: 98P und U3: 85E - ich erreiche beide Werte nicht mal wenn ich das will und brauche da gar keine Abzüge - weil ich ja mir nicht so einen Lärm antuen will und ja der bin, der da dem Krawall am nächsten sitzt.
Habe im Regal zwei offen 2" Shot-Guns mit denen der Motor lauter ist als ganz ohne Krümmer, die so laut sind, das ich nach 300km für den Rest des Abends von rechts nicht ansprechbar bin, nachts Piepen auf dem Ohr habe und am Morgen glaube, das ich was an den Kopf bekommen habe.
Ganz besonders lieb habe ich die Honks, die mit Ohrenstopfen UND solchen offenen Rohren durch die Welt knallen .... das geht mir nicht ins Hirn, was sowas soll - Mitmenschen nerven (beindrucken?) und selber abluschen (jaja, von wegen Wind und Helm und Mittelohr und was weiß ich was.....schon klar. Dann aber nicht auf Harten machen, bitte!)
Je nach angebauten Dämpfern, sollte man die Kiste mit der db-Messung schon wissen, zwecks der ganzen Schergen und ihrer irgendwie eingewachsenen Meinung "Harleys sind immer zu laut" die hier und da mal zuschlagen.
Gruß. Maruski - der jetzt schon ne Stunde auf nen Rückruf vom Finanz-Amt wartet.
Ach ja und wer noch nicht genug hat, zum nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch
Und nie vergessen: "Loud pipes - save lives" - also auch nicht zu leise werden!
Und die übliche Warnung --> nur lesen wenn Bock drauf - "Read at own risk!".
Alle anderen ignoriert dass hier, jetzt.
Als Antwort auf die Anfangsfrage: Klar geht das, weil beide Werte gar nichts miteinander zu schaffen haben. U1: Standgeräusch = Verdachtsbegründung - U3 Fahrgeräusch - rechtlich relevant.
EU und Michel-Bürokratie sind hier im Dauer-Klinch - da die hiesige Rennleitung irgendwie nicht akzepieren kann, das Europa weniger sensibel auf den Ohren ist als der Gartenzwerg hier.
Nochmal Grundsätzliches zu Phone-Messung, das ich mir aus dem Netz "geborgt" habe:
Erläuterungen der verschiedenen Buchstabenkennung in KFZ - Papieren sowie dem Messverfahren ( Standgeräusch )
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom durch die Wegelagerer gemessenen Wert abgezogen werden kann/muss um einen Verdacht auf das Fahrgeräusch (einzig relevantes Geräusch) zu bekommen - keiner bekommt ne Anzeige für zu lautes Standgeräusch, soweit ich weiß (wennd as einer hier im Forum je hatte - bitte mal ansagen).
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Ergibt sich also bei einer mobilen Phonmessung eine Lautstärke von 106 db und in den Papieren steht 82 N, so ist das Fahrzeug NICHT zu laut, denn 82 N plus 26 db ergibt einen Grenzwert von 108 db.
Sollte aber 82 P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 db erlaubt.
Das ist schon ein krasser Unterschied und daher haben viele Prüfer für unsere Hocker den ersten Wert so hoch angesetzt, das auch die P und E Messungen uns nicht gleich in Verdacht der Manipulation bringen.
Bei mir sind eingetragene 98P also noch legal, wenn auf dem Messgerät ne 103 db bei 2550 U/min erscheint - was ja krass laut ist, wie man auf der PEP erleben kann.
Die Nahfeldmessung, sog. Standgeräusch, das was die Tschakos machen können am Wegesrand - wenn da kein Protokol angefertigt wird ist das auch schon wieder problematisch und im Nachhinein anfechtbar - soweit ich das verstanden habe - z.B. ist die ganze Messung nichtig, wenn die kein Gerät haben, das an unseren Hockern die Drehzahl ermittelt UND dieses auch protokolliert wird - einfach am Hahn drehen, bis es lauter wird ist nicht, sollte wie folgt geschehen.
Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein.
Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt - was bei einem Doppelauspuff, wie Unserem nahezu unmöglich ist, da beim vorderen Zylinder nach 0,5m auch der hintere Auspuff mitdröhnt, aber eben nicht beide zusammen gemessen werden dürfen.
Die Messung sollte auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden.
Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. 10 db niedriger als der Messwert liegen. Womit das Messen am Straßenrand schon mal ein generelles Problem ist, da jede Messung mit vobeifahrendem Fahrzeug wiederholt werden muss zum nicht einen ungültigen Messwert zu produzieren.
Bei der Messug ist die Nenndrehzahl, die in den Papieren eingetragen ist, wichtig.
Wer da mal was an der Zündung oder dem Vergaser ändert ist schlau den TÜVer zu bitten die Maximaldrehzahl in den Papieren auf genau 5100 U/min eingetragen zu lassen, da das die Prüfdrehzahl deutlich senkt - wenn man schon so am Limit leben muss ;-))
Mir sind bei Leistungssteigerung dann 5500 U/min in den Zettel gekommen, weil ich das nicht wusste.
Ist die Nenndrehzahl größer als 5000 U / Min, so wird mit der halben Drehzahl gemessen = 2550 U/min.
Ist die Nenndrehzahl kleiner oder gleich 5000 U / Min , so wird mit dreiviertel der Drehzahl gemessen.
Das macht bei den 4900 U/min, die ich schon ab und an bei unseren Hockern eingetragen gesehen habe (für ne 77er 1200 sind original 5150 U/min angegeben = optimal), dann 3600U/min Prüfdrehzahl gemessen - was ja ein Unterschied machen würde, der deutlich ist.
Das mit der Drehzahlmessung müssen die hinbekommen, sonst ist die Messung nichtig - allerdings ist dann der Verdacht des Officers auch subjektiv und er kann ne TÜV-Messung anordnen - also wenn das nicht ne Drehzahlorgie ist ruhig machen lassen und ihm erklären das 2500 eben dreifaches Potato-Potato-Standgas ist.
Wenn da kein mobiler Drehzahlmesser angeklemmt wird, ist das alles eh total nichtig.
Und bei 2500 U/min sind unsere Hocker ja auch nicht wirklich laut.
Die Drehzahl wird induktiv abgenommen.
Der Motor ist auf der ermittelten (nach der eingetragenen Höchstdrehzahl) Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten.
Anschließend ist das Gas plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Bei " P " wird der abtourende Bereich mit gemessen (schlecht wenn der Motor patscht - was man aber als Störgeräusch monieren kann - da der Motor nicht für so ne Übung gebaut wurde), bei " N " und " E " nicht.
Es müssen drei (!!!) Einzelmessungen vorgenommen werden - wo ich mir im Vorfeld eine Erklärung ausstellen lassen würde, das da jemand für Schäden haftet.
Bei drei Messungen mal zwei für beide Rohre und dann immer "kurze" Zeit bei 3/4 Drehzahl (habt ihr schon mal nen Cop am Hocker drehen lassen? Die haben gar kein Gefühl für sowas und sagen immer mehr, mehr , mehr - dann auf 1/2 Drehzahl = 2500 U/min verweisen) kann schon mal bei "antiker" Technik was brechen.
Das sind 6 Vergewaltigungen meines Motors im Stand, ohne Last und Kühlung, wie ich die niemals mache - wenn da ein Stößel bricht, soll Vater Staat zahlen.
Wo steht geschreiben das ein Motor sowas abkönnen muss - bei der Fahprüfung sieht das anders aus - im 4. Gang (eigentlich im 3. - aber da die Prüfer messen und nicht fahren .... so wie immer schalten und ich fahre oft bei 50 schon im 4.) bei 50km/h hochbeschleunigen, ist eh ein viel angenehmerer Wert - unsere Motoren drehen ja nicht so frei - das traktort eher als das das wie blöde ballert.
Und all die Freunde von extrem langen Übersetzungen haben auch hier nochmal wieder einen echten Vorteil, da die Fuhre sehr viel langsamer beschleunigt ;-))))
Daher ja auch die viel niedrigere Zahl bei U3.
Der arithmetische Mittelwert der Standmessung ist das Ergebnis, das eben nur einen Verdacht bestätigen muss.
Ohne Verdacht kann der Polizist keine Fahrmessung oder Beschlagnahme anordnen ohne beliebig, sprich willkührlich zu handeln.
Sollte ein Polizist nach unauffälliger Standmessung sowas anordnen, muss man sich das so protokollieren lassen - verdachtunabhängige Geräuschmessung sind schlichtweg Schikane und auch der Polizei nicht erlaubt.
Bei mir U1: 98P und U3: 85E - ich erreiche beide Werte nicht mal wenn ich das will und brauche da gar keine Abzüge - weil ich ja mir nicht so einen Lärm antuen will und ja der bin, der da dem Krawall am nächsten sitzt.
Habe im Regal zwei offen 2" Shot-Guns mit denen der Motor lauter ist als ganz ohne Krümmer, die so laut sind, das ich nach 300km für den Rest des Abends von rechts nicht ansprechbar bin, nachts Piepen auf dem Ohr habe und am Morgen glaube, das ich was an den Kopf bekommen habe.
Ganz besonders lieb habe ich die Honks, die mit Ohrenstopfen UND solchen offenen Rohren durch die Welt knallen .... das geht mir nicht ins Hirn, was sowas soll - Mitmenschen nerven (beindrucken?) und selber abluschen (jaja, von wegen Wind und Helm und Mittelohr und was weiß ich was.....schon klar. Dann aber nicht auf Harten machen, bitte!)
Je nach angebauten Dämpfern, sollte man die Kiste mit der db-Messung schon wissen, zwecks der ganzen Schergen und ihrer irgendwie eingewachsenen Meinung "Harleys sind immer zu laut" die hier und da mal zuschlagen.
Gruß. Maruski - der jetzt schon ne Stunde auf nen Rückruf vom Finanz-Amt wartet.
Ach ja und wer noch nicht genug hat, zum nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch
Und nie vergessen: "Loud pipes - save lives" - also auch nicht zu leise werden!
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Re: db-Eintragung unklar!
Nettes Thema
Ich habe Standgeräusch 101 ohne Buchstaben eingetragen
und Fahrgeräusch 86E
Wie kommt es zu diesen unteschiedlichen Eintragungen??
Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe wäre bei mir
im Stand 101 +26 zulässig und bei Fahrgeräuschmessung
86 +5
Ab welchem BJ ist den normalerweise so ein E eingetragen??
FXS 1200 Bj 79 mit Bigbore auf 1340
Gruß Martin
Ich habe Standgeräusch 101 ohne Buchstaben eingetragen
und Fahrgeräusch 86E
Wie kommt es zu diesen unteschiedlichen Eintragungen??
Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe wäre bei mir
im Stand 101 +26 zulässig und bei Fahrgeräuschmessung
86 +5
Ab welchem BJ ist den normalerweise so ein E eingetragen??
FXS 1200 Bj 79 mit Bigbore auf 1340
Gruß Martin
Je älter der Bock, desto härter das Horn!
Re: db-Eintragung unklar!
Nabend,
für mich ist das weiter unklar weil wie ich das lese ist das Standgeräusch ja trotzdem wichtig da es ein Anhaltspunkt/Vergleichswert zum Fahrgeräusch ist.Wenn ich von meinen Fall ausgehe müsste ich ja 86D + 26db rechnen um auf mein Standgeräusch zu kommen und läge dann bei 112db im Stand,womit ich mich ja selber bescheisse da ja jetzt 104 drin stehn und 26db müsste man dazu rechnen... und ich wäre auf 130db... Das mit der Drehzahlanhebung werde ich aber sicher in Angriff nehmen!
MFG Chris
für mich ist das weiter unklar weil wie ich das lese ist das Standgeräusch ja trotzdem wichtig da es ein Anhaltspunkt/Vergleichswert zum Fahrgeräusch ist.Wenn ich von meinen Fall ausgehe müsste ich ja 86D + 26db rechnen um auf mein Standgeräusch zu kommen und läge dann bei 112db im Stand,womit ich mich ja selber bescheisse da ja jetzt 104 drin stehn und 26db müsste man dazu rechnen... und ich wäre auf 130db... Das mit der Drehzahlanhebung werde ich aber sicher in Angriff nehmen!
MFG Chris
Re: db-Eintragung unklar!
Ist das nicht eindeutig genug ?
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
-
Shovel1978
- Beiträge: 519
- Registriert: 27.10.2008, 19:06
Re: db-Eintragung unklar!
Wenn es den Hütern der Ordnung zu laut ist dann ist das so, egal was im Schein steht.Die haben den längeren....