Feines Thema - da es ne ganze Menge Schildbürgereien der Cops drin gibt.
Und die übliche Warnung --> nur lesen wenn Bock drauf - "Read at own risk!".
Alle anderen ignoriert dass hier, jetzt.
Als Antwort auf die Anfangsfrage: Klar geht das, weil beide Werte gar nichts miteinander zu schaffen haben. U1: Standgeräusch = Verdachtsbegründung - U3 Fahrgeräusch - rechtlich relevant.
EU und Michel-Bürokratie sind hier im Dauer-Klinch - da die hiesige Rennleitung irgendwie nicht akzepieren kann, das Europa weniger sensibel auf den Ohren ist als der Gartenzwerg hier.
Nochmal Grundsätzliches zu Phone-Messung, das ich mir aus dem Netz "geborgt" habe:
Erläuterungen der verschiedenen Buchstabenkennung in KFZ - Papieren sowie dem Messverfahren ( Standgeräusch )
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom durch die Wegelagerer gemessenen Wert abgezogen werden kann/muss um einen Verdacht auf das Fahrgeräusch (einzig relevantes Geräusch) zu bekommen - keiner bekommt ne Anzeige für zu lautes Standgeräusch, soweit ich weiß (wennd as einer hier im Forum je hatte - bitte mal ansagen).
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Ergibt sich also bei einer mobilen Phonmessung eine Lautstärke von 106 db und in den Papieren steht 82 N, so ist das Fahrzeug NICHT zu laut, denn 82 N plus 26 db ergibt einen Grenzwert von 108 db.
Sollte aber 82 P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 db erlaubt.
Das ist schon ein krasser Unterschied und daher haben viele Prüfer für unsere Hocker den ersten Wert so hoch angesetzt, das auch die P und E Messungen uns nicht gleich in Verdacht der Manipulation bringen.
Bei mir sind eingetragene 98P also noch legal, wenn auf dem Messgerät ne 103 db bei 2550 U/min erscheint - was ja krass laut ist, wie man auf der PEP erleben kann.
Die Nahfeldmessung, sog. Standgeräusch, das was die Tschakos machen können am Wegesrand - wenn da kein Protokol angefertigt wird ist das auch schon wieder problematisch und im Nachhinein anfechtbar - soweit ich das verstanden habe - z.B. ist die ganze Messung nichtig, wenn die kein Gerät haben, das an unseren Hockern die Drehzahl ermittelt UND dieses auch protokolliert wird - einfach am Hahn drehen, bis es lauter wird ist nicht, sollte wie folgt geschehen.
Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein.
Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt - was bei einem Doppelauspuff, wie Unserem nahezu unmöglich ist, da beim vorderen Zylinder nach 0,5m auch der hintere Auspuff mitdröhnt, aber eben nicht beide zusammen gemessen werden dürfen.
Die Messung sollte auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden.
Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. 10 db niedriger als der Messwert liegen. Womit das Messen am Straßenrand schon mal ein generelles Problem ist, da jede Messung mit vobeifahrendem Fahrzeug wiederholt werden muss zum nicht einen ungültigen Messwert zu produzieren.
Bei der Messug ist die Nenndrehzahl, die in den Papieren eingetragen ist, wichtig.
Wer da mal was an der Zündung oder dem Vergaser ändert ist schlau den TÜVer zu bitten die Maximaldrehzahl in den Papieren auf genau 5100 U/min eingetragen zu lassen, da das die Prüfdrehzahl deutlich senkt - wenn man schon so am Limit leben muss ;-))
Mir sind bei Leistungssteigerung dann 5500 U/min in den Zettel gekommen, weil ich das nicht wusste.
Ist die Nenndrehzahl größer als 5000 U / Min, so wird mit der halben Drehzahl gemessen = 2550 U/min.
Ist die Nenndrehzahl kleiner oder gleich 5000 U / Min , so wird mit dreiviertel der Drehzahl gemessen.
Das macht bei den 4900 U/min, die ich schon ab und an bei unseren Hockern eingetragen gesehen habe (für ne 77er 1200 sind original 5150 U/min angegeben = optimal), dann 3600U/min Prüfdrehzahl gemessen - was ja ein Unterschied machen würde, der deutlich ist.
Das mit der Drehzahlmessung müssen die hinbekommen, sonst ist die Messung nichtig - allerdings ist dann der Verdacht des Officers auch subjektiv und er kann ne TÜV-Messung anordnen - also wenn das nicht ne Drehzahlorgie ist ruhig machen lassen und ihm erklären das 2500 eben dreifaches Potato-Potato-Standgas ist.
Wenn da kein mobiler Drehzahlmesser angeklemmt wird, ist das alles eh total nichtig.
Und bei 2500 U/min sind unsere Hocker ja auch nicht wirklich laut.
Die Drehzahl wird induktiv abgenommen.
Der Motor ist auf der ermittelten (nach der eingetragenen Höchstdrehzahl) Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten.
Anschließend ist das Gas plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Bei " P " wird der abtourende Bereich mit gemessen (schlecht wenn der Motor patscht - was man aber als Störgeräusch monieren kann - da der Motor nicht für so ne Übung gebaut wurde), bei " N " und " E " nicht.
Es müssen drei (!!!) Einzelmessungen vorgenommen werden - wo ich mir im Vorfeld eine Erklärung ausstellen lassen würde, das da jemand für Schäden haftet.
Bei drei Messungen mal zwei für beide Rohre und dann immer "kurze" Zeit bei 3/4 Drehzahl (habt ihr schon mal nen Cop am Hocker drehen lassen? Die haben gar kein Gefühl für sowas und sagen immer mehr, mehr , mehr - dann auf 1/2 Drehzahl = 2500 U/min verweisen) kann schon mal bei "antiker" Technik was brechen.
Das sind 6 Vergewaltigungen meines Motors im Stand, ohne Last und Kühlung, wie ich die niemals mache - wenn da ein Stößel bricht, soll Vater Staat zahlen.
Wo steht geschreiben das ein Motor sowas abkönnen muss - bei der Fahprüfung sieht das anders aus - im 4. Gang (eigentlich im 3. - aber da die Prüfer messen und nicht fahren .... so wie immer schalten und ich fahre oft bei 50 schon im 4.) bei 50km/h hochbeschleunigen, ist eh ein viel angenehmerer Wert - unsere Motoren drehen ja nicht so frei - das traktort eher als das das wie blöde ballert.
Und all die Freunde von extrem langen Übersetzungen haben auch hier nochmal wieder einen echten Vorteil, da die Fuhre sehr viel langsamer beschleunigt ;-))))
Daher ja auch die viel niedrigere Zahl bei U3.
Der arithmetische Mittelwert der Standmessung ist das Ergebnis, das eben nur einen Verdacht bestätigen muss.
Ohne Verdacht kann der Polizist keine Fahrmessung oder Beschlagnahme anordnen ohne beliebig, sprich willkührlich zu handeln.
Sollte ein Polizist nach unauffälliger Standmessung sowas anordnen, muss man sich das so protokollieren lassen - verdachtunabhängige Geräuschmessung sind schlichtweg Schikane und auch der Polizei nicht erlaubt.
Bei mir U1: 98P und U3: 85E - ich erreiche beide Werte nicht mal wenn ich das will und brauche da gar keine Abzüge - weil ich ja mir nicht so einen Lärm antuen will und ja der bin, der da dem Krawall am nächsten sitzt.
Habe im Regal zwei offen 2" Shot-Guns mit denen der Motor lauter ist als ganz ohne Krümmer, die so laut sind, das ich nach 300km für den Rest des Abends von rechts nicht ansprechbar bin, nachts Piepen auf dem Ohr habe und am Morgen glaube, das ich was an den Kopf bekommen habe.
Ganz besonders lieb habe ich die Honks, die mit Ohrenstopfen UND solchen offenen Rohren durch die Welt knallen .... das geht mir nicht ins Hirn, was sowas soll - Mitmenschen nerven (beindrucken?) und selber abluschen (jaja, von wegen Wind und Helm und Mittelohr und was weiß ich was.....schon klar. Dann aber nicht auf Harten machen, bitte!)
Je nach angebauten Dämpfern, sollte man die Kiste mit der db-Messung schon wissen, zwecks der ganzen Schergen und ihrer irgendwie eingewachsenen Meinung "Harleys sind immer zu laut" die hier und da mal zuschlagen.
Gruß. Maruski - der jetzt schon ne Stunde auf nen Rückruf vom Finanz-Amt wartet.
Ach ja und wer noch nicht genug hat, zum nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch
Und nie vergessen: "Loud pipes - save lives" - also auch nicht zu leise werden!