Moinmoin
Wer kann mir sagen ob eine Regelung Bj. bedingt zuzuordnen ist oder der Erstzulassung.
Konkret geht es um Spiegelgröße bei einem Moped Bj97. mit EZ 01. Spiegelgröße bis 98: 68cm² ab 98: 60cm².
Gruß
Grisu
Gesetzlicher Regelung Bj. oder EZ
Moderator: Gerry
- SuperGauzy
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Re: Gesetzlicher Regelung Bj. oder EZ
SuperGauzy hat geschrieben:Normalerweise immer Erstzulassung...!
Nicht nur Normalerweise -- Nur Erstzulassung zähl! Alles andere ist egal.
Was willst du den den Cob's erzählen? Ja, ich habe Erstzulassung 1960 aber Bjahr 1953 deswegen darf ich so laut sein wie ich will... Nee neee, da wiehert der deutsche Amtsschimmel: Nur die Erstzulassung zählt...
Gruß,
Chriss
--
Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat.
Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat.
Re: Gesetzlicher Regelung Bj. oder EZ
Ergibt sich doch aus dem Baujahr. Hat nichts mit dem Tag der Erastzulassung zu tun!
Gruß
Lutz
Gruß
Lutz
Re: Gesetzlicher Regelung Bj. oder EZ
Ich meine sogar, es geht teilweise nach dem Datum der Austellung der EG-Betriebserlaubnis oder ABE eines Fahrzeugs. Je nach anfallendem Gesetz.
Schaut mal in eure Papiere, normalerweise steht dort unter Punkt "K" und "6" Die Nummer und das Erstellungsdatum der EG-BE oder ABE.
Diese ist Ausschlaggebend für bestimmte Gesetzgebungen am Fahrzeug.
Ich kenne das Phänomen von alten Minis. Von Baujahr irgendwas in den 60ern bis Anfang der 90er behielten die Minis ihre alte ABE-Nummer aus den 60ern und hießen offiziell "Mark II"-Ausführungen, und somit brauchten die "neuen" Modelle bei ihrer Einführung bestimmte Gesetzesvorschriften für neu auszustellende EG-BEs nicht einhalten (in dem Fall ging es z.B. um gefährliche Aussenkanten, Positionen der Beleuchtungseinrichtungen, etc., die bei einem neu "erlaubten" Fahrzeugtyp nicht mehr zulässig gewesen wären).
Allerdings - soweit ich weiß sind Punkte wie Geräusch, Abgas oder auch Gurte beim Auto von der EZ, also der direkten "in-Verkehr-Bringung" abhängig...
Und beim Wohnwagen kommt z.B. oft vor, daß einer vor Jahren gekauft wurde (z.B. Baujahr 1995), dann aber 10 Jahre aufm Festplatz gestanden hat, bevor er das erste Mal auf die Straße sollte. Dann gibts ne EZ 2005. Und da müssen dann bei der erstzulassung meines Wissens nach die Gesetzgebungen von Tag der EZ erfüllt werden. Was bei WOhnwagen wohl nicht schwer ist, aber beim Moped?!
Grüße,
Chrischan
Schaut mal in eure Papiere, normalerweise steht dort unter Punkt "K" und "6" Die Nummer und das Erstellungsdatum der EG-BE oder ABE.
Diese ist Ausschlaggebend für bestimmte Gesetzgebungen am Fahrzeug.
Ich kenne das Phänomen von alten Minis. Von Baujahr irgendwas in den 60ern bis Anfang der 90er behielten die Minis ihre alte ABE-Nummer aus den 60ern und hießen offiziell "Mark II"-Ausführungen, und somit brauchten die "neuen" Modelle bei ihrer Einführung bestimmte Gesetzesvorschriften für neu auszustellende EG-BEs nicht einhalten (in dem Fall ging es z.B. um gefährliche Aussenkanten, Positionen der Beleuchtungseinrichtungen, etc., die bei einem neu "erlaubten" Fahrzeugtyp nicht mehr zulässig gewesen wären).
Allerdings - soweit ich weiß sind Punkte wie Geräusch, Abgas oder auch Gurte beim Auto von der EZ, also der direkten "in-Verkehr-Bringung" abhängig...
Und beim Wohnwagen kommt z.B. oft vor, daß einer vor Jahren gekauft wurde (z.B. Baujahr 1995), dann aber 10 Jahre aufm Festplatz gestanden hat, bevor er das erste Mal auf die Straße sollte. Dann gibts ne EZ 2005. Und da müssen dann bei der erstzulassung meines Wissens nach die Gesetzgebungen von Tag der EZ erfüllt werden. Was bei WOhnwagen wohl nicht schwer ist, aber beim Moped?!
Grüße,
Chrischan