Seitenständer
Verfasst: 08.04.2011, 15:54
War heute zur HU und soweit alles OK.
Gestaunt habe ich jedoch als der Prüfer meint, der Seitenständer müsse einen Schalter haben oder eine zweite Feder, damit er von allein zurück klappt. Es würde sogar Nachrüstpflicht bestehen.
Jetzt hab ich mir im www den Wolf gesucht und nix Brauchbares gefunden. Endlose Diskussionen und Halbwissen. Angeblich soll Harley auch mal ein Schreiben rausgegeben haben, dass mit dem Ständer nix passieren kann und er bei Bodenkontakt einklappt.
Hilft mir als pauschale Aussage so auch nicht weiter. Ich will´s nun genau wissen. Wie ist das geregelt? Gibt´s ´ne Verordnung, einen Gesetz etc.?
Dass es dies grundsätzlich gibt, weiß ich und hab ich auch gefunden. Aber wie ist das nun mit den Harley-Ständern und/ bzw. der Nachrüstpflicht.
Gruß
Jens
Gestaunt habe ich jedoch als der Prüfer meint, der Seitenständer müsse einen Schalter haben oder eine zweite Feder, damit er von allein zurück klappt. Es würde sogar Nachrüstpflicht bestehen.
Jetzt hab ich mir im www den Wolf gesucht und nix Brauchbares gefunden. Endlose Diskussionen und Halbwissen. Angeblich soll Harley auch mal ein Schreiben rausgegeben haben, dass mit dem Ständer nix passieren kann und er bei Bodenkontakt einklappt.
Hilft mir als pauschale Aussage so auch nicht weiter. Ich will´s nun genau wissen. Wie ist das geregelt? Gibt´s ´ne Verordnung, einen Gesetz etc.?
Dass es dies grundsätzlich gibt, weiß ich und hab ich auch gefunden. Aber wie ist das nun mit den Harley-Ständern und/ bzw. der Nachrüstpflicht.
Gruß
Jens