Für Youngtimer-Fahrer gibt's leider immer mehr das Problem, die in den Fahrzeugpapieren (Bj.74) verbindlich eingetragenen Reifentypen zu beschaffen bzw. deren Paarung einzuhalten.
Hat jemand von Euch schon mal die Reifenbindung austragen lassen und wie und wo hat er das angestellt ??
Antwort bitte als PN.
Man weiß ja nie, welche Polizeichefs und Graukittelvorgesetzte in den Foren so mitlesen.
Dank im Voraus
Gruß
IRON
Reifenbindung
Moderator: Gerry
Reifenbindung
IRON
Re: Reifenbindung
Genau darum geht´s doch: "Lesen bildet".IRON hat geschrieben: Man weiß ja nie, welche Polizeichefs und Graukittelvorgesetzte in den Foren so mitlesen.
IRON
Vielleicht lebe ich in einem anderen Land und hab das nur noch nicht gemerkt.
Ich spreche mit dem Prüfer und dann finden wir immer gemeinsam eine Lösung. Reifenbindung austragen lassen ist doch überhaupt kein Problem, deshalb will ich das hier nicht breitquatschen. Such das Gespräch! Und wenn Du den Zettel vom Prüfer hast, musst Du halt noch zur Zulassungstelle. So ist das jedenfalls in dem Land, in dem ich lebe.
Gruß
Jens
So blöd wie ich bin kann mir gar keiner kommen 
- shovelfauli
- Beiträge: 3314
- Registriert: 12.03.2007, 20:41
- Wohnort: Konstanz Germany
Re: Reifenbindung
Hi IRON,
hab in den letzten Jahren mehrere Reifeneintragungen bei verschiedenen Prüfern vornehmen lassen und dabei war Fabrikatsbindung nie ein Thema und es wurden so, wie beim Auto auch, die Dimension, der Last- und der Geschwindigkeitsindex eingetragen.
Selbst wenn ich eine Freigabe eines Reifenherstellers dabei hatte, wurde dieser nicht eingetragen.
Also sprich mal mit deinem Prüfer drüber.
Grüße
Fauli
hab in den letzten Jahren mehrere Reifeneintragungen bei verschiedenen Prüfern vornehmen lassen und dabei war Fabrikatsbindung nie ein Thema und es wurden so, wie beim Auto auch, die Dimension, der Last- und der Geschwindigkeitsindex eingetragen.
Selbst wenn ich eine Freigabe eines Reifenherstellers dabei hatte, wurde dieser nicht eingetragen.
Also sprich mal mit deinem Prüfer drüber.
Grüße
Fauli
Re: Reifenbindung
Gummies in der Grauzone?
Ein Hoch auf die EU: Schließlich hat die Europäische Kommission mit ihrer Direktive, dass die Reifenbindung in Deutschland - übrigens eine weltweit einmalige Vorschrift - nicht zulässig sei, endlich die freie Reifenwahl für alle Motorradfahrer möglich gemacht. Tatsächlich haben viele Motorradhersteller die Vorlage aus Brüssel pflichtgemäß umgesetzt und führen nur noch die Reifendimension, nicht aber bestimmte Reifenmodelle in den Zulassungspapieren auf. Reifenhersteller wie Bridgestone gehen sogar noch weiter, indem sie den EU-Befehl so auslegen, dass noch vorhandene Eintragungen "keine direkte Rechtswirksamkeit mehr [haben] und als Empfehlung zu betrachten [sind]". Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung GTÜ, sieht das anders: "Bei Motorrädern kann es weiterhin Reifenbindungen geben." Hintergrund: Die Regelungen für Motorräder und die Sparte Pkw/Lkw werden in unterschiedlichen EG-Richtlinien abgehandelt. In der für Motorräder gültigen Verordnung 2002/24/EG kann der Fahrzeughersteller in Artikel 7, Absatz 5 weiterhin Verwendungsbeschränkungen in Form von Reifenbindungen vornehmen. Problematisch wird es bei der Ummeldung älterer Fahrzeuge, wenn in den neuen Papieren keine Reifenbindungen mehr auftauchen, diese aber weiterhin gültig sind. Angaben dazu sind am besten beim Hersteller zu erfragen.
Quelle http://www.motorradonline.de/motorradre ... 46?seite=8
Ein Hoch auf die EU: Schließlich hat die Europäische Kommission mit ihrer Direktive, dass die Reifenbindung in Deutschland - übrigens eine weltweit einmalige Vorschrift - nicht zulässig sei, endlich die freie Reifenwahl für alle Motorradfahrer möglich gemacht. Tatsächlich haben viele Motorradhersteller die Vorlage aus Brüssel pflichtgemäß umgesetzt und führen nur noch die Reifendimension, nicht aber bestimmte Reifenmodelle in den Zulassungspapieren auf. Reifenhersteller wie Bridgestone gehen sogar noch weiter, indem sie den EU-Befehl so auslegen, dass noch vorhandene Eintragungen "keine direkte Rechtswirksamkeit mehr [haben] und als Empfehlung zu betrachten [sind]". Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung GTÜ, sieht das anders: "Bei Motorrädern kann es weiterhin Reifenbindungen geben." Hintergrund: Die Regelungen für Motorräder und die Sparte Pkw/Lkw werden in unterschiedlichen EG-Richtlinien abgehandelt. In der für Motorräder gültigen Verordnung 2002/24/EG kann der Fahrzeughersteller in Artikel 7, Absatz 5 weiterhin Verwendungsbeschränkungen in Form von Reifenbindungen vornehmen. Problematisch wird es bei der Ummeldung älterer Fahrzeuge, wenn in den neuen Papieren keine Reifenbindungen mehr auftauchen, diese aber weiterhin gültig sind. Angaben dazu sind am besten beim Hersteller zu erfragen.
Quelle http://www.motorradonline.de/motorradre ... 46?seite=8
So blöd wie ich bin kann mir gar keiner kommen 
Re: Reifenbindung
Moin Gemeinde!
Dieses Thema hatte ich auch vor kurzem.....
Im Rahmen meiner TÜV, bzw. H-Prüfung habe ich meinem Prüfer ein Schreiben von HD-Deutschand aus dem Jahre 2003 vorgelegt, aus dem eindeutig hervorgeht, daß bei BJ VOR 1960 KEINE Reifenfabrikatsbindung zulässig ist!
Kurzer Vermerk im H-Gutachten und ein freundlicher Hinweis bei der Umschreibung genügten, und schwuppsss ist das Dunlop-Gedöns nicht mehr im Schein!
Gruß
Hier der Link dazu:
http://www.hog.de/04service/reifen/Old2.pdf
Dieses Thema hatte ich auch vor kurzem.....
Im Rahmen meiner TÜV, bzw. H-Prüfung habe ich meinem Prüfer ein Schreiben von HD-Deutschand aus dem Jahre 2003 vorgelegt, aus dem eindeutig hervorgeht, daß bei BJ VOR 1960 KEINE Reifenfabrikatsbindung zulässig ist!
Kurzer Vermerk im H-Gutachten und ein freundlicher Hinweis bei der Umschreibung genügten, und schwuppsss ist das Dunlop-Gedöns nicht mehr im Schein!
Gruß
Hier der Link dazu:
http://www.hog.de/04service/reifen/Old2.pdf