Die neue Einnahmequelle unserer EU-Nachbarn
Verfasst: 21.08.2012, 15:33
Hallo Beisammen,
wieder ein Beispiel von Abzocke in der Eurokrise unserer Nachbarländer:
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG LANDESPOLIZEIDIREKTION
Bindestrich für € 500 zu vergeben.
Achtung bei Fahrten ins Ausland; der kleine Bindestrich auf dem Kennzeichen kann teuer werden.
Datum 13. August 2012
Unsere europäischen Nachbarn sind findig. Bußgelder in Italien und Österreich für „falsche“ Zulassungsbescheinigungen.
Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland mit Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichenfehlt.
Bekannt sind Fälle aus Österreich und Italien, wo Bußgelder bis 500 € kassiert wurden. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, ist nicht betroffen. Seit dieses Verhalten der ausländischen Behörden bekannt ist, werden bei der Zulassungsstelle neue Zulassungspapiere generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist, und stellt die Papiere entsprechend aus.
Die Rechtslage indes ist eindeutig:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig. Aber es muss mit dem Kennzeichen zusammen passen. Also entweder beide weisen den Bindestrich aus (alte Art) oder beide weisen keinen Bindestrich auf (neue Art).
Auf einen Zulassungsfehler kann man sich in der Regel nicht berufen. Das Bußgeld bleibt am Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs hängen.
Wer sich umfangreicher informieren möchte, wird im Internet fündig. Die Foren sind dort voll von Betroffenenberichten und länderspezifischen Unterschieden.
So soll in Belgien der selbe Verstoß wenigstens „nur“ €200 kosten, während Österreich und Italien mit € 500 da sehr kräftig zulangen.
Unser Rat: Wer ein Euro-Kennzeichen hat (neue Art ohne Bindestrich) und ins Ausland reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren der Bindestrich noch enthalten ist, empfiehlt sich der Weg zur Zulassungsstelle. Dort wird die Änderung in der Regel zum Materialpreis (1 €) durchgeführt.
Und noch ein Tipp: Es wird schwerlich nachweisbar sein, dass der Zulassungsbeamte einen Zulassungsfehler begangen haben soll; das Abwälzen der Strafe aus dem Ausland auf die Behörde wird in aller Regel nicht funktionieren. Das macht die Sache im Einzelfall extrem ärgerlich und treibt den Blutdruck hoch – aber vorsorgen muss wohl jeder Auslandsreisende selbst.
Quellen:
Dietmar Matteis, Polizeidirektion Freudenstadt
Und weiter Landratsamt Tübingen unter
http://www.kreistuebingen.de/,Lde/Kfz_Z ... telle.html
Gez.: Norbert Becker
Grüsse. Cheese.
If you find that Fuck is funny - Fuck yourself and save your Money
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Bindestrich für € 500 zu vergeben.
Achtung bei Fahrten ins Ausland; der kleine Bindestrich auf dem Kennzeichen kann teuer werden.
Datum 13. August 2012
Unsere europäischen Nachbarn sind findig. Bußgelder in Italien und Österreich für „falsche“ Zulassungsbescheinigungen.
Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland mit Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichenfehlt.
Bekannt sind Fälle aus Österreich und Italien, wo Bußgelder bis 500 € kassiert wurden. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, ist nicht betroffen. Seit dieses Verhalten der ausländischen Behörden bekannt ist, werden bei der Zulassungsstelle neue Zulassungspapiere generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist, und stellt die Papiere entsprechend aus.
Die Rechtslage indes ist eindeutig:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig. Aber es muss mit dem Kennzeichen zusammen passen. Also entweder beide weisen den Bindestrich aus (alte Art) oder beide weisen keinen Bindestrich auf (neue Art).
Auf einen Zulassungsfehler kann man sich in der Regel nicht berufen. Das Bußgeld bleibt am Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs hängen.
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So soll in Belgien der selbe Verstoß wenigstens „nur“ €200 kosten, während Österreich und Italien mit € 500 da sehr kräftig zulangen.
Unser Rat: Wer ein Euro-Kennzeichen hat (neue Art ohne Bindestrich) und ins Ausland reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren der Bindestrich noch enthalten ist, empfiehlt sich der Weg zur Zulassungsstelle. Dort wird die Änderung in der Regel zum Materialpreis (1 €) durchgeführt.
Und noch ein Tipp: Es wird schwerlich nachweisbar sein, dass der Zulassungsbeamte einen Zulassungsfehler begangen haben soll; das Abwälzen der Strafe aus dem Ausland auf die Behörde wird in aller Regel nicht funktionieren. Das macht die Sache im Einzelfall extrem ärgerlich und treibt den Blutdruck hoch – aber vorsorgen muss wohl jeder Auslandsreisende selbst.
Quellen:
Dietmar Matteis, Polizeidirektion Freudenstadt
Und weiter Landratsamt Tübingen unter
http://www.kreistuebingen.de/,Lde/Kfz_Z ... telle.html
Gez.: Norbert Becker
Grüsse. Cheese.
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