Servus,
graukitteltechnisch is gar keine Bohrung zulässig.
Machst du als Privatperson in ein sicherheitsrelevantes Teil irgendwo ein Loch rein,
schwächst du das Material und die Betriebserlaubnis erlischt.
EGAL was fürn Durchmesser und egal wo du gebohrt hast.
Ist das Loch mal drin, KANN ein Ingenieur das ganze dann prüfen und wieder eine Betriebserlaubnis ausstellen,
nachm Motto wie trybear es sagte: passt die Stelle, is das Loch nicht zu groß, richtig entgratet.... etc.
Dann darfst du wieder legal rollen.
Mir persönlich wär aber noch keiner untergekommen, der das wirklich auf seine Kappe nimmt.
Wie das gehandhabt wird, ist natürlich eine ganz andere Geschichte.
Bohrst du unaufällig unter den Riserklemmen oder den Tastergehäusen wird sich keiner dafür interessieren.
wie menzi sagte, es fällt keinem auf wenn die Kabel nicht an 15 verschiedenen Stellen aus dem Lenker ragen.
Bei den Eintragungen oder bei den Kontrollen an meinem Japaner hat KEINER der TÜVer nach den Blinkern am Lenkerende gefragt oder sich Gedanken gemacht, wie die Kabel da hin kommen.
Sind nur mit dem Zollstock rumgerannt um sicher zu stellen, dass die maximale Fahrzeugbreite nicht überschritten wird... (97cm dragbar)
Ich hab dann später nen Fehling-Lenker verbaut, der die Löcher bereits drin hatte (4 Stück, unter den Armaturen und bei beiden Risern).
Der hat Löcher und TÜV, dann kann dir keiner mehr was.
Am Japsen hatte ich allerdings mehr und dickere Kabel am Lenker zu verstecken.
Es is ein affenartiger Aufwand für nur ein so ein kleines Löchle, wenn du wirklich 100pro legal bleiben willst.
Wie bei den Frauen auch.
