Wie bereits erzählt, kauf ich von einem Freund seinen Schwedenchopper - das Fahrzeug hat derzeit ein "kleines Kennzeichen" aus dem EN-Kreis. Nun möchte ich es in den MK-Kreis ummelden. Ich kann das bestehenden Kennzeichen also nicht übernehmen!
Lt. Aussage des Strassenverkehrsamt, muss man seit 2008 auch bei Fahrzeugen vor 1958 eine Ausnahmegenehmigung vom TÜV haben um eine kleines Kennzeichen zu bekommen. Also habe ich bei TÜV nachgefragt, die mir sagten, sie würden diese Ausnahmegenehmigung nur im Auftrage des Strassenverkehrsamtes erstellen.
Hmm...ich drehe mich also im Kreis!
Kann mir einer von euch verständlich
Vielen Dank!!
Gruss dirk