Stilllegung offener primär

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Chris-LG
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Chris-LG »

Ich meinte vielmehr wenn der Umbau auf Belt vor dem Import geschehen ist und das Fzg. per §21 Einzelabnahme mit dem offenen Belt geprüft und für verkehrssicher befunden wurde.
Häufig gehen unsere Kisten ja durch mehrere Länder bevor sie in D zugelassen werden und erhalten davor diverse Umbauten.
DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Ja gut, ich denke tatsächlich es wird schwer. Lasse mich nochmal beraten und dann sehen wir weiter


Aber was mich jetzt noch interessiert. Wenn damals beim Verkauf 1949 ein Bremslicht vorhanden war dann gilt für mich die Regelung vom Bremslicht nicht?


Wie will jemand sagen ob 1949 harleys Bremslicht hatten? Das kann doch vermutlich nicht mal ein Gutachter?

Was ich mich frage welche Motorräder vor 88 hatten denn kein Bremslicht? Da muss es ja einige gegeben haben sonst würde es diesen Paragraphen nicht geben?
Panzer
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Panzer »

Die haben da vermutlich bemerkt das der Paragraph.Fehlt. Bremslicht ist glaube ich seit nach dem Krieg :roll: Standard. Ist auch irgendwie sinnvoll.
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ron
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von ron »

DDD hat geschrieben: 01.08.2020, 10:30 Ja gut, ich denke tatsächlich es wird schwer. Lasse mich nochmal beraten und dann sehen wir weiter


Aber was mich jetzt noch interessiert. Wenn damals beim Verkauf 1949 ein Bremslicht vorhanden war dann gilt für mich die Regelung vom Bremslicht nicht?


Wie will jemand sagen ob 1949 harleys Bremslicht hatten? Das kann doch vermutlich nicht mal ein Gutachter?

Was ich mich frage welche Motorräder vor 88 hatten denn kein Bremslicht? Da muss es ja einige gegeben haben sonst würde es diesen Paragraphen nicht geben?
Kann nur von der Entwicklung in Ö reden und tlw. auch nur vermuten.
Früher gabs viell. alle 20 Jahre mal eine "Gesetzesnovelle". Bis in die Nachkriegszeit war die STVO übersichtlich, da es weniger Fahrzeuge gab, außerdem war man mit dem Wiederaufbau genügend beschäftigt.
Daher wurden Vorkriegsparagraphen tls. nur erweitert.
Gar kein Bremslicht, ist mir insofern neu. In Ö war (ist?) lange Zeit nur ein HR Bremslicht notwendig, das kam wahrschl. aus den 1930ern, als viele Kräder tatsl. nur HR Bremse hatten.
Erst viel später begann die Korinthenkackerei, Da musste man selbst Oldtimer mit selbsteinklappendem Seitenständer oder Zündunterbrechung nachrüsten - hätte gern gesehen, wie so ein Ingo eine XLCH mit 10:1 oder eine Matchless Single freistehend ankickt. Seitl. Reflektoren wurden Pflicht usw.
Durch EU Konformität wurde allerdings manch schwachsinniges Gesetz auch wieder aufgehoben.
Schätze in D lief es ähnlich, daher kennt sich keine Sau mehr aus und wir müssen uns nach dem Gutdünken der Obrigkeit richten. Oder eben einen spitzfindigen Anwalt nehmen.

Gruß
Noch immer schwer erziehbar und unbeugsam.
Ansonsten:
Mechaniker, der; Subst.;(me/cha/ni/ker): Jemand der auf Grundlage ungenauer und irreführender Angaben Präzisionsratearbeit leistet.
s.a.: Hexer, Zauberer
Hallertauer

Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Hallertauer »

Mike_O hat geschrieben: 01.08.2020, 08:11 Klar, du kannst auch auf Konfrontation gehen und versuchen juristisch was zu erreichen. Aber ich denke dir ist bewusst, dass die Chancen schlecht sind und es dabei einen Unterschied zwischen "gewinnen" und "siegen" gibt. :wink:

....solange man nur " Huber , Meier, Schmidt " heißt ! :D :wink:

Gruß TOM.
Zorban
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Zorban »

:kippe: mir passiert 2002 in Kelsterbach/FFM.Große Kontrolle und ich hab den 3" Belt offen gefahren auf 58er Knickrahmen mit Lateshovel.Der gute Aufpasser meinte ich soll schleunichst eine Abdeckung aufn Belt machen und ihm es in 10 Tagen zeigen,sonst geht das ganze Moped zu einer Einrichtung von Fachleuten und die werden mit Sicherheit noch mehr finden.
Ok,hab natürlich das Schutzblech wieder dran gemacht und alles gut.
Wenn du Geld sparen willst und viel Stress/Streitigkeiten hin & her mit dem Rechtsstaat dann mach einfach Schutz dran und du bist wieder online auf der Piste.

8) :kippe: 8) :kippe:
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earl hickey
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von earl hickey »

Hier zum Thema Bremslicht: erst ab EZ 88 vorgeschrieben....kann mich erinnern, die US Importe der Honda XR600R Enduro hatten z.B. ab Werk kein Bremslicht und es musste auch keins für den TÜV nachgerüstet werden....

Bild
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
Man&Machine
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Man&Machine »

Anscheinend, so meine Erfahrung, ist der offene Belt mittlerweile ein Stilllegungsgrund. Die Pan von meinem Kumpel wurde letztes Jahr mit offenem Blechprimär (Probefahrt) stillgelegt. In dem Zuge wurde die Zulassung entzogen und das Fahrzeug zu seinen Kosten abtransportiert und vom "Fachmann" begutachtet. Mein Kumpel wurde mitten in der Pampa zurückgelassen und durfte heimtrampen.

Der Fachmann hat dann bei der genauen Inspektion gleich noch vieles mehr festegestellt. Ganz schlimm war auch die offene Verdrahtung an der Zündspule :roll:

Schlussendlich waren knapp 1800 € fällig, neuer §21 nötig und die KFZ Versicherung hat ihm in dem Zuge auch gleich gekündigt.

Seitdem bin ich etwas vorsichtiger :?
Pan-Sven

Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von Pan-Sven »

[quote=DDD post_id=126079 time=1596270617 user_id=2948]
Ja gut, ich denke tatsächlich es wird schwer. Lasse mich nochmal beraten und dann sehen wir weiter


Aber was mich jetzt noch interessiert. Wenn damals beim Verkauf 1949 ein Bremslicht vorhanden war dann gilt für mich die Regelung vom Bremslicht nicht?


Wie will jemand sagen ob 1949 harleys Bremslicht hatten? Das kann doch vermutlich nicht mal ein Gutachter?

Was ich mich frage welche Motorräder vor 88 hatten denn kein Bremslicht? Da muss es ja einige gegeben haben sonst würde es diesen Paragraphen nicht geben?
[/quote]

Moin,
Big Twin´s hatten seit 1941 ab Werk ein Bremslicht, über die hintere Bremse !
DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Eine Frage habe ich noch :


Die Polizisten meinten wenn ich eine Abdeckung gehabt hätte dann hätten sie mich aufgrund der Lautstärke stillgelegt. ( ganz normale 2 in 2 mit Dämpfern nicht so laut für meinen Geschmack ok)

Ob sie nun Ahnung haben oder nicht


Standgeräusch 82 Fahrgeräusch 84

Kein Buchstabe


Für mich 82 + 21 + 5 ergibt 108 db die ich „ Legal“ fahren darf?

Was ich mich frage, die 21 Aufschlag hat man ja schon bei einem Baujahr vor 80. ergo kann ein Motorrad bj 1979 genau so laut sein?

Oder gilt für mein Baujahr 108gemessen aus Metern x?
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earl hickey
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von earl hickey »

Ohne Zusatzbuchstabe hinter den dB Angaben zählt das was da steht....wurde wohl einfach weggelassen beim Umstellen von alten auf neue Papiere. Den Aufschlag von 21 dB gibts nicht pauschal für EZ vor 80, sondern wenn ein N für National oder ein D für DIN Phon hinter der dB Angabe steht, um den Abstand beim Messverfahren auszugleichen ( Standgeräusch wird alles nur noch nach EG Vorgabe mit 50cm Abstand gemessen um möglichst wenig Störgeräusche mitzumessen) Die 5 dB Toleranz dagegen gibts für die Nebengeräusche, die so ein alter Motor im Laufe der Zeit zusätzlich produziert.
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
DDD
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Ohne Angabe dahinter wird der Wert gemessen? Kann ja bei Baujahr 49 nicht sein


Was mich auch wundert


Baujahr 49

Gehen wir mal davon aus ich darf die 108 db haben

Warum darf ein Fahrzeug Baujahr 1979 mit sagen wir 80N annähernd genau so laut sein wie Baujahr 49? Damals wurde doch aus 7 Meter bzw 20 Meter Entfernung gemessen? Irgendwas passt da für mich nicht zusammen. Das kann doch garnicht sein oder?
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schooter
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von schooter »

DDD hat geschrieben: 04.08.2020, 09:42 Ohne Angabe dahinter wird der Wert gemessen? Kann ja bei Baujahr 49 nicht sein


Was mich auch wundert


Baujahr 49

Gehen wir mal davon aus ich darf die 108 db haben

Warum darf ein Fahrzeug Baujahr 1979 mit sagen wir 80N annähernd genau so laut sein wie Baujahr 49? Damals wurde doch aus 7 Meter bzw 20 Meter Entfernung gemessen? Irgendwas passt da für mich nicht zusammen. Das kann doch garnicht sein oder?
Moin schau mal hier gibt es ne kleine Diskusion messmetoden eintragung usw.
viewtopic.php?f=4&t=7665
Villeicht ist es bei Dir echt falsch Eingetragen oder der Wachtmeister hatte nen kurzen Anflug von Übermut :kippe:
MfG Mrtin
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von DDD »

Hilft mir nicht wirklich weiter, ist ja nicht wirklich mein Fall


Das Oldtimer Magazin gibt folgendes Beispiel :

Toleranz für alte Messmethoden

Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen.
Würde das Messgerät 105 dB(A) bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl anzeigen, wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A).


Genau wie ich gesagt habe. Für mich gilt :

Bis Baujahr 1951 sind die Grenzwerte eher lasch

Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge. Die Messentfernung betrug 20 Meter, wobei der Motor im Stand auf Maximaldrehzahl gebracht und in der Vorbeifahrt bei 50 km/h und getretener Bremse voll beschleunigt wurde


Heißt für mich ganz einfach :

82 plus 21 plus 5 ergibt 108 dB gemessen aus 20 Meter?

20 Meter hört sich für mich selber komisch an aber warum sollte die messmethode gleich sein mit denen von 66-80?


Der Unterschied ab 51 ist ja auch das bei 75% gemessen wird und vor 51 bei Max Motor
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earl hickey
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Re: Stilllegung offener primär

Beitrag von earl hickey »

Das entscheidende ist: JETZT wird das Standgeräusch nur noch mit 50cm Abstand gemessen, ganz egal ob der Wert damals mit 7 oder mit 20 Metern Abstand oder in dB oder in DIN Phon ermittelt wurde. Ob das der Fall war, sagt eben der Zusatzbuchstabe N hinter deinem Wert für National ( 7 Meter) oder D für DIN Phon und evtl. sogar noch 20 Meter Messabstand aus. Wenn du jetzt der Polizist wärst und da steht kein N oder D hinter deiner dB Angabe, was würdest du dann als festzusetzenden Messwert nehmen? Na das, was da in deinen Papieren steht... auch wenn davon auszugehen ist, das bei 49er EZ bestimmt nicht mit 50cm Abstand gemessen wurde. Erstmal sind die Cops da im Recht. Dann obliegt es dir, zu beweisen, das der Zusatzbuchstabe in deinen Papieren vergessen wurde.
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