Otter hat geschrieben:SuperGauzy hat geschrieben: Dabei war nach den ersten drei (3) Antworten doch schon alles geklärt.

Der Meinung bin ich auch…
Schließlich bewegen wir uns nicht in einem rechtsfreien Raum.
Deshalb müssen sich auch TÜV-Prüfer an gültige Gesetze halten.
Auch wenn sie oftmals anderer Meinung sind…
Gruß Otter
Hallo Otter
das denkst Du...aber warum gibt es denn hier so viele Fragen, bezüglich der Anmeldung eines Fahrzeuges oder zum TÜV´es oder anders ausgedrückt verschiedene Antworten. Weil es überall anders gemacht wird.
- Nur mal einen Auszug aus dem Beitrag
"Bremslichtschalter"
max-- hat geschrieben:Vielen Dank für die gutgemeinten Ratschläge, die Vorschriften der StVZO sind MIR bekannt, dem Prüfer offensichtlich nicht. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, meinte er wohl einen Klugscheisser vor sich zu haben und wurde nur noch wilder. Ich hatte sogar einen Ausdruck mit der entsprechenden Stelle dabei und wurde verdächtigt, das selbst geschrieben zu haben.
- dann kannst Du ja mal in die Suche "kleines kennzeichen" eingeben:
z. B. gibt es irgendwo in Niedersachsen einen Kreis, der Dir bei Ummeldungen kein kleines Kennzeichen abstempelt, olbwohl es vor Baujahr 58

ist
- oder seitliches Kennzeichen; auch ein schönes Thema...usw
Es kommt doch nicht darauf an, ob Du beim TÜV oder bei der Zulassungsbehörde Recht hast, sondern es kommt darauf an, ob Du den "Stempel" bekommst und fahren kannst.
Wenn Du auf Dein Recht pochst, musst Du es im Vorwege einklagen, und wenn Du Recht bekommst ist der Sommer schon vorbei oder zwei ohne das Du gefahren bist.
panhead-peter hat geschrieben:
Hi
ok ok ihr habt mich überredet. Es kommt ne Leuchte in den Scheinwerfer. Was nutzt es mir wenn der Graukittel nix sagt und die Mehlmütze ne Aufstand macht. So ein Lämpchen oder LED ist schnell eingebaut.
Vielen Dank für die Tips.
Gruß
Panhead-Peter
...auch falsch....wegen dem Lämpchen, wenn es die Polizei überhaupt interessiert (wie Rainer schon schrieb) wird Dir die Kiste nicht stilllgelegt oder die Weiterfahrt verweigert (theoretisch). Würde dann eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen werden, kannst Du gegen diese jederzeit klagen und dafür waren die ersten 3 Beiträge gut. Aber Du kannst weiterfahren durch den Sommer oder die zwei
Und nur deshalb bin ich der Meinung, dass Fragen zum Umbau, Änderungen oder was weiß ich
und einer anschließenden Abnahme mit einem Prüfer oder einer Behörde vor Ort abgesprochen werden sollten.
Sicherlich kann kann man sich für die Gespräche hier gesetzliche Hintergrundinformationen holen, aber ob sie dann umgesetzt werden können sei mal dahingestellt...
Gruß
Norbert