Fernlichtkontrolle

Moderator: Gerry

Benutzeravatar
KayTee
Beiträge: 998
Registriert: 22.03.2007, 16:11

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von KayTee »

(...) über sowas wie ne Fernlichtleuchte würde ich lachen und dem guten Mann sagen, das das seinem Verein jetzt einen Kunden mit vier angemeldeten KFZ gekostet hat = fast 300 Euro im Doppeljahr ;-)
Marktwirtschaft ist schon was Geiles, oder? :lol:

"Mein" TÜVler ("Der Rahmen is' nich orischinool, das lege ich still und zeige ich an!" ... ist er doch :roll: ) bekommt von mir auch kein Geld mehr, jedenfalls so weit ich es verhindern kann. Und ich erzähle das auch jedem, der's nicht wissen will ;)

Gruß,
KayTee
"Auf dass die Hand nur lenken möge, was der Fuß zum Leben erweckte!"
Panhead-Peter
Beiträge: 574
Registriert: 21.02.2007, 21:08

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von Panhead-Peter »

Hi
ok ok ihr habt mich überredet. Es kommt ne Leuchte in den Scheinwerfer. Was nutzt es mir wenn der Graukittel nix sagt und die Mehlmütze ne Aufstand macht. So ein Lämpchen oder LED ist schnell eingebaut.
Vielen Dank für die Tips.


Gruß
Panhead-Peter
Benutzeravatar
trybear
Beiträge: 3876
Registriert: 09.03.2007, 15:22
Wohnort: im Norden

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von trybear »

moin,

@maruski
Grinsen und gehen.
Hast ja recht, Deine Zufriedenheit ist aber auch wieder mit zusätzlichem Aufwand und Zeitverzögerung verbunden. U.U. ist ein Urlaubstag flöten.

Wenn ich einem Kunden versprochen hab : Du kriegst Heute den Stempel (von welcher Organisation auch immer) und Abends : Sorry hat nicht geklappt, weil, ich hab ihn nach Hause geschickt, steht der Kunde sauer da.

Dem Prüfer ist es erstmal egal, weil sein Gehalt läuft weiter.

Die Prüfer haben in HH recht gut zu tun und kommen nicht sofort ins Haus. Dauert immer 2-3 Tage.

Und die "Guten", die Ahnung haben, und auch wirklich was beurteilen können und dürfen, sind ständig ausgebucht.

Mag woanders anders sein. Als Werkstatt ist es auch ne andere Situation.

LG
Christian
Beiträge: 4151
Registriert: 13.02.2007, 20:34

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von Christian »

Hallo Leute!

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit zwei Dingen weiterkommt: Freundlichkeit und Fachkompetenz.

Wenn man da auftritt, wie ein schlecht gelaunter King Louie, dann hat man schlechte Karten. Und wenn man irgendwelchen technischen Blödsinn will auch, schließlich sollen die Graukittel dafür sorgen, dass eben kein schwachsinniges Zeug auf der Straße unterwegs ist. Leider fahren die Verrückten ja nicht nur sich selber tot (was genaugenommen auch inakzeptabel ist), sondern eben auch andere. Und dann gibt es da ja noch die Familienangehörigen. Gruß von Billy Lane.

Und dass gerade bei Harleys ne ganze Menge Mist zusammengeschraubt wird, hat sicherlich schon jeder hier erlebt, der den einen oder anderen Kumpel auf dem Hof stehen hatte mit "Kannste mal eben.. , haste mal...". Und das wissen die Prüfer eben auch und schauen besonders genau hin.

Was auf einen informierten Graukittel immer Eindruck macht, ist dass man weiß, wovon man redet, einen kompetenten Eindruck vermittelt und ihn Ernst nimmt. Wenn man aber wie Werner im Wurstblicker-Comic auftritt hat man verloren, Hägar den Schrecklichen sollte man auch nicht spielen.

Und wenn man doch auf einen kleinkarierten Graukitteln trifft muss man ihm gut zureden und wenn das nichts fruchtet, dann eben einen anderen suchen, leider ist das so.

Ein Erfahrungswert noch zum Schluss: An der Tankstelle oder der Autowerkstatt sind Graukittel meistens großzügiger als auf dem TÜV-Hof, da stehen ja auch nicht gleich drei Kollegen daneben und mäkeln rum.

Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

Kicker rules!
Benutzeravatar
SuperGauzy
Beiträge: 3475
Registriert: 30.01.2007, 14:27
Wohnort: Bielefeld

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von SuperGauzy »

@ Panhead-Peter: Was so´ne kleine Frage doch für´ne Welle schmeißen kann... :roll:
Dabei war nach den ersten drei (3) Antworten doch schon alles geklärt. :?
SuperGauzy
:riding:
Benutzeravatar
Otter
Beiträge: 765
Registriert: 18.02.2007, 23:36

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von Otter »

SuperGauzy hat geschrieben: Dabei war nach den ersten drei (3) Antworten doch schon alles geklärt. :?
Der Meinung bin ich auch… :)

Schließlich bewegen wir uns nicht in einem rechtsfreien Raum.
Deshalb müssen sich auch TÜV-Prüfer an gültige Gesetze halten.
Auch wenn sie oftmals anderer Meinung sind… :P

Gruß Otter
Benutzeravatar
liekoer
Beiträge: 2085
Registriert: 05.02.2007, 14:33
Wohnort: Holtsee
Kontaktdaten:

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von liekoer »

Otter hat geschrieben:
SuperGauzy hat geschrieben: Dabei war nach den ersten drei (3) Antworten doch schon alles geklärt. :?
Der Meinung bin ich auch… :)

Schließlich bewegen wir uns nicht in einem rechtsfreien Raum.
Deshalb müssen sich auch TÜV-Prüfer an gültige Gesetze halten.
Auch wenn sie oftmals anderer Meinung sind… :P

Gruß Otter
Hallo Otter

das denkst Du...aber warum gibt es denn hier so viele Fragen, bezüglich der Anmeldung eines Fahrzeuges oder zum TÜV´es oder anders ausgedrückt verschiedene Antworten. Weil es überall anders gemacht wird.

- Nur mal einen Auszug aus dem Beitrag "Bremslichtschalter"
max-- hat geschrieben:Vielen Dank für die gutgemeinten Ratschläge, die Vorschriften der StVZO sind MIR bekannt, dem Prüfer offensichtlich nicht. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, meinte er wohl einen Klugscheisser vor sich zu haben und wurde nur noch wilder. Ich hatte sogar einen Ausdruck mit der entsprechenden Stelle dabei und wurde verdächtigt, das selbst geschrieben zu haben.
- dann kannst Du ja mal in die Suche "kleines kennzeichen" eingeben:
z. B. gibt es irgendwo in Niedersachsen einen Kreis, der Dir bei Ummeldungen kein kleines Kennzeichen abstempelt, olbwohl es vor Baujahr 58 :?: ist
- oder seitliches Kennzeichen; auch ein schönes Thema...usw

Es kommt doch nicht darauf an, ob Du beim TÜV oder bei der Zulassungsbehörde Recht hast, sondern es kommt darauf an, ob Du den "Stempel" bekommst und fahren kannst.

Wenn Du auf Dein Recht pochst, musst Du es im Vorwege einklagen, und wenn Du Recht bekommst ist der Sommer schon vorbei oder zwei ohne das Du gefahren bist.
panhead-peter hat geschrieben: Hi
ok ok ihr habt mich überredet. Es kommt ne Leuchte in den Scheinwerfer. Was nutzt es mir wenn der Graukittel nix sagt und die Mehlmütze ne Aufstand macht. So ein Lämpchen oder LED ist schnell eingebaut.
Vielen Dank für die Tips.
Gruß
Panhead-Peter
...auch falsch....wegen dem Lämpchen, wenn es die Polizei überhaupt interessiert (wie Rainer schon schrieb) wird Dir die Kiste nicht stilllgelegt oder die Weiterfahrt verweigert (theoretisch). Würde dann eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen werden, kannst Du gegen diese jederzeit klagen und dafür waren die ersten 3 Beiträge gut. Aber Du kannst weiterfahren durch den Sommer oder die zwei ;-)

Und nur deshalb bin ich der Meinung, dass Fragen zum Umbau, Änderungen oder was weiß ich und einer anschließenden Abnahme mit einem Prüfer oder einer Behörde vor Ort abgesprochen werden sollten.
Sicherlich kann kann man sich für die Gespräche hier gesetzliche Hintergrundinformationen holen, aber ob sie dann umgesetzt werden können sei mal dahingestellt...

Gruß
Norbert
Benutzeravatar
Jaggomo
Beiträge: 1033
Registriert: 25.04.2008, 21:11
Wohnort: Plochingen

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von Jaggomo »

Hallo Leute
Das wäre doch ein toller Anlass für einen neuen Fred im Szene-Forum
da kann doch jeder mal erzählen wie gut oder wie schlecht er beim
TÜV behandelt wurde.
Ich glaub ich fang gleich mal an damit.
Gruß Martin
Je älter der Bock, desto härter das Horn!
Benutzeravatar
trybear
Beiträge: 3876
Registriert: 09.03.2007, 15:22
Wohnort: im Norden

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von trybear »

sorry; Jaggoma(Martin),

aber das tut glaub ich nicht not.
Gib mal "TÜV" in der Suchfunktion und Szeneforum ein, Du wirst bestimmt fündig :wink: :wink:

LG

PS: Zuuuspääät, schon passiert :roll:
Zuletzt geändert von trybear am 09.09.2009, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
achtball
Beiträge: 1304
Registriert: 14.02.2007, 11:19

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von achtball »

sorry aber jetzt will ich auch nochmal:
hier wird sich gerne über die fehlende kompetenz von tüv-prüfern ausgelassen, die bei der ausübung ihres jobs rechtsvorschriften anwenden müssen, bei deren ausgestaltung der gesetzgeber - um eine vielzahl von fällen zu erfassen - sehr allgemein formuliert.
die vorschriften müssen also ausgelegt werden und wie schwierig das ist, zeigen die unterschiedlichen beiträge hier:

@liekoer:
Würde dann eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen werden, kannst Du gegen diese jederzeit klagen und dafür waren die ersten 3 Beiträge gut.
willst du damit sagen, dass panhead-peter keine kontrollleuchte braucht? meiner meinung ergibt sich aus dem ersten beitrag von trybear das genaue gegenteil:
laut TÜV-Buch Motorrad ist die Kontrolleuchte erst ab dem 17.6.2003 zwingend vorgeschrieben.

Ansonsten steht da noch :

"Eingeschaltetes Fernlicht muss durch eine blau leuchtende Kontrolllampe im Blickfeld des Fahrers erkennbar sein, bei Krafträdern genügt auch eine bestimmte Stellung des Fernlichtschalters"
das heisst doch, dass ich
1. bei einer EZ ab dem 17.6.03 zwingend eine kontrollleuchte benötige (auch wenn ich anhand der schalterstellung erkennen könnte, ob fernlicht eingeschaltet ist) und
2. bei einer EZ vor dem 17.6.03 eine kontrollleuchte nur dann nicht benötige, wenn sich anhand der schalterstellung erkennen lässt, ob fernlicht eingeschaltet ist.

wenn sich panhead-peter also korrekt verhalten will, muss er so ein kontrolllämpchen verbauen. falls du dein lampengehäuse dabei nicht verschandeln willst, gibt es sicher auch andere orte dafür (z.B. obere gabelbrücke, tankdash oder lufi-deckel), wobei sich da sicher gleich als nächste frage anschliesst, unter welchen voraussetzungen das zulässig ist :? .
viel erfolg, gruß philipp
Support your local jockey shifters
maruski
Beiträge: 2189
Registriert: 02.02.2007, 17:38
Wohnort: Wiesenrand bei Bremen

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von maruski »

Zum Entscheidungsspielraum gibt es bestimmt viele Meinungen. Aber der Gesetzgeber beschließt in der Regel nichts unter der Möglichkeit es so oder so zu entscheiden.
Das Gesetzgebungsverfahren ist derartig ausgelegt, um genau diesen Zustand zu verhindern.
Man spricht auch von der Komplexitätsreduktion der Handlungsmöglichkeiten im sozialen Raum durch Gesetze.

Wer entscheiden kann nach eigenem Gusto, trägt, auch in der Wahrnehmung der Bürger, die Verantwortung für das Entschiedene und das ist in einem Beamtenstaat absolut zu vermeiden.
Nie darf ein Scherge des Staates die Verantwortung tragen müssen (da es dann ja der Staat wäre der haftet) und alle Verfahren sind derartig angelegt, das sie in x Verordnungen und Zusätzen zu Protokollen etc. pp. endlich einen absoluten Fakt festlegen, der keinem bei der Rechtsfindung einen Spielraum lässt (so ja auch bei der Fernlichtleuchte von Panhead-Peter).
Es gibt für jeden Fall immer nur eine richtige Entscheidung, wie ja nach drei Beiträgen klar war.

Verantwortlich dafür ist nicht der Scherge (TÜVer) sondern das Gesetz und das ist legitimiert durch das Gesetzgebungsverfahren, das wiederum seine Legitimation in unserer Demokratie aus dem Wahlverfahren herleitet.
Anders ist ein Rechtsstaat gar nicht denkbar - theoretisch.

In Fällen, wie wir sie hier immer diskutieren (und was zu ausartenden Beiträgen wie diesem führt) ist bei genauem Hinsehen und Erkennen unterschiedlicher Handlungsabläufe und Ergebnissen von Entscheidungen (ist oK / ist nicht OK) der Rechtsfrieden gestört und müsste von staatlicher Seite wieder hergestellt werden.
Nur wer soll das machen? Wir erkennen und bequatschen es - und leben konsequenzlos weiter.

Z.B. das unleidige Thema "Kleine Nummernschilder" ist so ein Paradebeispiel.
Eigentlich klar und einfach gesetzlich geregelt, aber da durch den selbstgemachten Dschungel an Gesetzen, Verordnungen, Zusätzen zu ergänzenden Protokollen und Ausführungsbestimmungen auch kaum noch ein Amtsrat durchblicke (es sei denn es handelt sich um sein Spezialgebiet) machen die das nach Gusto (und dabei immer restriktiv, um auf Nummer sicher zu gehen).
Da auch von deren Kontrollorganen keiner mehr eine Scheckung von den Details hat, decken die ihre Unterschergen, um nicht selber im Regen zu stehen.
So schaffen sich unterschiedliche "Rechtspraxistraditionen" in den einzelnen Ämtern, die dann sehr schwer auszumerzen sind, da ja einer anerkennen müsste, das Fehler passiert sind (die es ja nicht geben durfte).
Bei den privaten Delegierten der Staatsmacht (TÜV/DEKRA) treibt die Gier nach eigener Macht (und nicht nur der des Staates) dann noch absurdere Blüten, was zu unglaublichem Irrsinn führt/ führen kann.

Es gibt leider kein Verfahren, das die Verfahren ständig von sich aus überprüft (da muss im speziellen Einzelfall geklagt werden und das nicht zu knapp) und ein Gesetzes-TÜV findet auch nicht statt, der alle zwei Jahre alle Gesetze zur Prüfung zwingt und eine Verantwortlichen für ihren weiteren Betrieb hat.

Da kann der größte Schrott weiter unbehelligt durch den Rechtsfrieden fahren und das Rechtsempfinden von tausenden Bürgern verletzen, wenn nicht sogar töten.
Wir haben daher wohl viele Gesetze, die so nicht mehr dem Stand der Zeit entsprechen.

Das wäre doch mal ne vernünftige Bremse für den Gesetzgebungswahn - ein TÜV, der alles fünf Jahre alles prüft und auch Unsinniges an Gesetzen stilllegen kann.
Dann hätten die Parlamentarier auch genug zu tun und bräuchten nicht immer Neues/Unnötiges zu erfinden.
Ein dauerndes Restaurieren der alten Gesetze würde sie beschäftigt halten und vielleicht sogar zu einer dauerhaften Verbesserung führen - so wie an unseren Shovels, die ja auch nur noch besser werden mit der Zeit.

I have a dream ;-))))
Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Christian
Beiträge: 4151
Registriert: 13.02.2007, 20:34

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von Christian »

Hi Maruski!
maruski hat geschrieben:
Das wäre doch mal ne vernünftige Bremse für den Gesetzgebungswahn - ein TÜV, der alles fünf Jahre alles prüft und auch Unsinniges an Gesetzen stilllegen kann.
Dann hätten die Parlamentarier auch genug zu tun und bräuchten nicht immer Neues/Unnötiges zu erfinden.
Ein dauerndes Restaurieren der alten Gesetze würde sie beschäftigt halten und vielleicht sogar zu einer dauerhaften Verbesserung führen - so wie an unseren Shovels, die ja auch nur noch besser werden mit der Zeit.
Wir haben doch einen TÜV: Das Bundesverfassungsgericht, welches anstandslos jedes Gesetz kippen kann, wenn es dies nach eingehender Prüfung für richtig hält. Aktiv wird es aufgrund von Antragstellern (Bürger, Parteien, untergeordnete Gerichte usw.). (Das Problem ist nur, dass die lange Dauer solcher Verfahren viele Bürger abschreckt, bis eines Tages der große Aufräumer kommt, aber dann haben wir auch keinen Rechtsfrieden mehr.)


Ist beim TÜV auch nicht anders, nur da sind es die KfZ und deren Halter.


Solch ein TÜV ist auch der Bundespräsident, ohne dessen Unterschrift kein Gesetz rechtskräftig wird.

Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger

Kicker rules!
Benutzeravatar
Otter
Beiträge: 765
Registriert: 18.02.2007, 23:36

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von Otter »

Hallo Norbert,

im Prinzip bin ich ganz deiner Meinung, sofern es sich dabei um “Grauzonen” handelt.
Das heißt, wenn ich z.B. ein Rücklicht ohne Prüfzeichen eintragen lassen will, bin ich auf den Ermessenspielraum des Prüfers angewiesen und ich muß (erstmal) seine Entscheidung akzeptieren, egal wie sie ausfällt.

Aber Bremslicht und Kontrollleuchten sind in der StVZO einwandfrei geregelt.
Somit kann der Prüfer hier nicht nach Lust und Laune entscheiden.
Schließlich ist die StVZO bindend für den TÜV. Das ist sozusagen ihre Bibel, nach der sie sich richten müssen. Ob sie wollen oder nicht.

Letztendlich bekommt der Recht, der Recht beweisen kann.
Deshalb ist bei einem renitenten Prüfer ein freundlicher aber nachdrücklicher Hinweis auf die entsprechende Paragraphennummer sicher nicht verkehrt.
Das bewirkt meist Wunder. Also am besten vor dem TÜV-Termin schlau machen… :wink:
Und wenn’s dann immer noch nicht klappt, dann eben doch nach der Wurstblinkermethode… :gun:

Selber fahr ich schon ewig ohne eine einzige Kontrollleuchte herum.
Absolut StVZO konform… :twisted:

Gruß Otter
Benutzeravatar
liekoer
Beiträge: 2085
Registriert: 05.02.2007, 14:33
Wohnort: Holtsee
Kontaktdaten:

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von liekoer »

achtball hat geschrieben:...
die vorschriften müssen also ausgelegt werden und wie schwierig das ist, zeigen die unterschiedlichen beiträge hier:

@liekoer:
Würde dann eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen werden, kannst Du gegen diese jederzeit klagen und dafür waren die ersten 3 Beiträge gut.
willst du damit sagen, dass panhead-peter keine kontrollleuchte braucht?
Hallo Phillip

Nein, natürlich braucht er eine, wenn er sich verkehrsgerecht verhalten will. Ich habe ich mich da etwas schlecht ausgedrückt. Eigentlich wollte ich nur damit sagen, dass man gegen eine kostenpflichtige Verwarnung sein Recht im Nachhinein bestätigen kann, während das bei der "Stempelvergabe" von wem auch immer, nicht der Fall ist.
(das kommt dabei raus, wenn man ein Buch über ein Thema schreiben kann, sich aber möglichst kurz fassen will) :-(

Und mit meinem ersten Beitrag im Fred wollte ich Panhead-Peter eigentlich darauf hinweisen, mal nachzufragen, ob der Prüfer so großen Wert auf eine Kontrollleuchte legt, bevor er Löcher bohrt.

Egal OT und Ende in diesem Beitrag

Gruß
Norbert
Panhead-Peter
Beiträge: 574
Registriert: 21.02.2007, 21:08

Re: Fernlichtkontrolle

Beitrag von Panhead-Peter »

Hallo
ja ja ja ja ja ich werde eine Kontrolllampe einbauen!!!!!
Was so eine Frage doch gleich hier auslösen kann. Hätte ich doch mal die Schnauze gehalten.
@ Gauzy: Du hast ja soooooooooooooooooo Recht.

Gruß

Panhead-Peter
Antworten